Wir haben ein Grundstück an einem Bach. Um auf die Straße zu gelangen müssen wir über eine kleine Brücke fahren. Diese ist sanierungsbedürftig. Die Brücke liegt außerhalb unseres Grundstückes auf dem Grundstück der Gemeinde. Diese verweigert die Sanierung mit der Begründung, wir seien die einzigen Anwohner. Anmerkung: Außer uns benutzen noch unsere Mieter (gewerblich) die Brücke.
Kann mir jemand sagen, wer die Brücke instand halten muss und wer haftet, wenn dort jemandem etwas passiert?
Sorry Somako,
da bin ich echz überfragt.Frag lieber nochmal weiter.
Aus erfahrung kann ich aber sagen, dass Anwohner von öffentlichen Strassen an
Sanierungskosten der Öffentlichen Stellplätze an diesen Strassen beteiligt werden wenn
diese vor dem eigenen Grundstück liegen.
Mfg
Danke dennoch, wenns so einfach zu beantworten wäre, dann müsste ich ja nicht recherchieren. 
Die Antwort ist nicht so einfach.
Du mußt Dir ein Lageplan beim Ratasteramt holen.
In diesem ist genau ersichtlich wem die Brücke gehört.
Sollte die Gemeinde der Eigentumer sein und die Brücke ist als offizeller Eingang ausgezeichnet so muß die Gemeinde die Kosten übernehmen.
Formlos bei der Gemeinde ein Antrag stellen sollte eine Ablehnung erfolgen sofort beim Kreisrechtsausschuß widerspruch einlegen.
Normal wenn die Brücke erforderlich ist hast Du sehr gute Karten.
Gruß
Helmut
Ich danke vielmals für die Antwort, jetzt kann ich wenigstens mal irgendwo anfangen.
Gruß
Conny
Hallo Smaki,
also für Private nützung der Bach in eizelnen gemeinde bin ich nicht ganz sicher hier zu kanst du inder gemeinden gesetzbuch nachschauen. aber deiner gewerbliche mieter kann etwas für dich machen. weil er noch den gemeidesteuer bezahlt,
und genau das kann er ganz oder teilweiser mit der gemeinde streitich machen, wenn der gemeinde nicht die nutzüng seiner gewerbe über die zugangstraßen frei machen bzws,ungefehlich erreichbar machen können.
wenn es sich garnicht anders machen lässt und du muß den kossten vorweg übernehen solst, dann slotest du notariel vereinbaren, das keiner dandere außer der mitbeteiliten an der sannierngkosten den brücke nützen kannund das auch erst wenn der brüke von der staticher bedinggung nicht nützbar bzws,belastbar ist,und dafür muß du die brücke von der staticker begutachten lassen.
jorj
Typisch Gemeinde!!
Nur weil überall Geld knapp ist,wird einfach alles verweigert!!!
Also,meine Meinung:
die Brücke liegt auf Gemeindeland,
über diese Brücke fahren und spazieren auch andere fremde leute,
die Gemeinde bezieht KFZ-Steuer von Ihnen,den spazierern,ihrem Mieter,…
Also,denke die Gemeinde haftet und muss verantwortung übernehmen für Ihre Brücken!!!
Wer hat den diese Brücke gebaut?
Die Gemeinde?
Meine Meinung: GEMEINDE haftet!!
Dies ist nur eine private Meinung,bin kein Experte!!
Viel Glück und Gruuß
Natürlich der Grundstückseigentümer auf dessen Grundstück das betreffende Bauwerk steht, sofern er seine Pflichten nicht auf einen Dritten übertragen hat.
Stadt muss die Brücke instand halten oder sperren/abreißen. Letzteres darf sie nicht, das sie die Zufahrt zum Grundstück aufrecht erhalten muss. Unbedingt auf INSTANDHALTUNG bestehen (nicht auf Erneuerung/Sanierung).
Achtung:
Bei Erneuerung/Sanierung können ggf. die Anlieger mit zur Kasse gebeten werden je nach Satzung (ähnlich wie bei Erneuerung einer Straße). Instandhaltungskosten muss die Kommune alleine tragen. Deshalb vernachlässigen die Kommunen gerne die Instandhaltung von Anliegerstraßen und Bauwerken, auch wenn diese Dinge dann schneller kaputt gehen. Eben weil sie dann die Anlieger mit zur Kasse bitten können.
Vielen Dank für deinen Tipp
Gruß Conny
Danke für deine Antwort.
Gruß Conny
Vielen Dank für deine Mühe.
Gruß Conny