Guten Tag,
heute standen zwei unangemeldete Mitarbeiter der FA. EON vor meiner Tür und wollten eine „routinemässige“ Untersuchung meiner Gas- Installationsanlage durchführen. Bei der Untersuchung stellte man einen angeblichen Mängel fest. Dieser Mängel soll innerhalb von vier Wochen beseitigt werden --> ansonsten wird die Versorgung eingestellt.
Ich soll nun ein eingetragenes Unternehmen beauftragen, die den Mängel (eine angebliche Undichtigkeit am Gaszähler) beseitigt und einen „Prüfstutzen“ einbaut.
Jetzt meine Fragen:
a) Wer veranlasst so eine Überprüfung?
b) Was habe ich für ein Nutzen von so einen Prüfstutzen bzw. muss ich den einbauen?
c) Wieso habe ich vier Wochen zeit?
d) Wer zahlt den ganzen Spaß?
e) Kann dies eine Maßnahme gegen verlorene Kunden sein?
Hallo,
Ihre Stichworte enthalten ganz schön starken Tobak. Also Energieversorger sind verpflichtet Ihre Anlagenteile in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Legen Sie die Zeiten bitte nicht auf die Goldwaage, aber ich denke die Zuleitungen alle 4 Jahre, Regelgeräte alle 10 Jahre und Zähler alle 6 bzw. 9 Jahre. Bei solchen Überprüfungen werden Dichtheitsprüfungen gemacht. Diese s.g. Leckmengenmessungen sind zur Sicherheit des Anlagennutzers. Manchmal werden Sie angemeldet, aber oft werden Strassenzüge nacheinander abgerast und die nicht angetroffenen extra benachrichtigt und nochmals mittels Terminvereinbarung besucht. Die TRGI (Technischen Regeln Gas Installationen) regeln auch den Betriebszustand einer Gasanlage. Wird in der Anlage Gas abgenommen, bzw. ist die Anlage in Betrieb darf eine Leckmenge von 1 Liter Gas pro Stunde auftreten. Von 1 bis 5 L/h muss die Anlage innerhalb von 4 Wochen abgedichtet werden, über 5 l/h wird sie ausser Betrieb genommen (sofort. Wie schon gesagt, das sind Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben. Sollten aus solch einem Grund Menschen zu Schaden kommen, hat der Eigentümer und der Gasversorger ein Problem. Der Eigentümer einer Gasanlage ist übrigens ebenfalls verpflichtet seine Anlage mind. alle 12 Jahre von einem Fachmann untersuchen zu lassen.
Von dem Einbau eines Prüfstutzens haben sie erstmal keinen Nutzen, ausser dass Ihre Anlage einfacher überprüft werden kann und Sie ggf. etwas ruhiger schlafen können. Als Anlagenbetreiber sind Sie für die Kosten des Einbaus verantwortlich, es ist Ihre Anlage und Ihre Sicherheit. Es kann gut sein, dass der Leitungsbetreiber gar nicht weiß, wer der Gaslieferrant ist. Von Gesetzwegen darf der Eine von Anderen keine Information erhalten.
Ich hoffe ich habe Ihre Fragen beantwortet, sehen Sie es wirklich als Service der Gasversorgung an und als Hilfstellung bei der Vermeidung von Gasunfällen, die a. oft sehr schlecht für die Bewohner enden und b. das ganze Gasfachhandwerk in ein schlechtes Licht rücken. Wer fährt den in Deutschland Auto ohne TÜV?
Mit freundlichen Grüßen, Michael Betz
Hallo Andreas
zuerst ist es mal entscheidend zu wissen wer der „Besitzer“ der GasAnlage ist.
Wenn das tatächlich die Fa. Eon ist überprüfe mal deinen Vertrag.
Evtl Unrichtigkeiten müssen natürlich beseitigt werden…
Fakt ist aber auch das, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Erstellung unter beachtung der
geltenden richtlininien, unter Bestandsschutz fällt
Gute Frage, da ich gewechselt habe, habe ich auch kein Vertrag mehr mit EON… Die sind aber dennoch der EVN. Aber mit dem Bestandschutz ist ein guter Hinweis! Mich stört einfach die Frist und der Prüfstutzen. Wenn Eon ein Stutzen haben möchte, dann sollen sie sich gefälligst selbst ein einbauen. Schon mal danke für den Tipp!
Hallo Herr Betz,
vielen Dank für die ausführliche Beantwortung und Sie haben recht… liegt schon etwas schärfe drin, da EON ein rotes Tuch für mich ist. Ich möchte auch keine leckende Gasleitung um Haus haben, aber die Einrichtung von Prüfvorrichtungen sollte dann mal der EVN zahlen, wenn er sie so unbedingt benötigt. Mich stört im Allgemeinen nur die Frist… entweder habe ich einen Mangel und muss ihn sofort beheben oder ich habe einen unerheblichen Mangel und kann ihn auch nach der Heizperiode reparieren lassen… als Verbraucher sieht es nur alles nach reiner Willkür aus!
Hallo,
es tut mir Leid, aber in diesem Fall weiß ich auch leider keinen Rat.
Es ist aber mit den 4 Wochen ein rätselhafter Zeitraum, bei einer Undichtigkeit an einer Gasuhr.
mfg
M. Bothe
Lasse die Gasleitung von einem Installateur abdrücken, so hast du ein Protokoll der Gasleitung. Und die Gewissheit das diese evtl dicht ist oder eben nicht.
Bei einer Wasserführenden Leitung bemerkt man eine Undichtigkeit irgendwann.
mfg
Alles hinter dem Hausanschluss zahlst Du selbst.
Und bei Gasleitung würde ich Experten schon glauben…
Dein Nutzen?? Sicherheit, dass Dir das Haus nicht um die Ohren fliegt!