Wer zahlt für Strassenerneuerung?

Hallo Wissende,

nunmehr hätte sich eine Gemeinde in NRW entschlossen, die lieben Einwohner an zukünftigen Strassenerneuerungen pekunär zu beteiligen. Diese Beteiligung soll je nach Straßentyp zwischen 30% und 80% betragen. So weit so gut. Leider wüsste der Überbringer der Nachricht (und somit auch die Stadt auch auf Nachfrage) nicht so recht, wie sich das Ganze denn verhält, wenn nur ein Teil der Strasse erneuert wird, wahlweise könnte man auch mutmaßen, letztere wolle ihr Wissen nicht weitergeben (Hintergrund: viele Strassen in der Gemeinde wären 2-3 km lang).


Nehmen wir eine Strasse, deren Länge 3km beträgt. Diese Straße müsste auf den ersten 400m erneuert werden, da dort übermäßig viel Abnutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge entstünde. Seien K1 Anwohner mit Grundstücken auf den ersten 400m, seien K2 Anwohner mit Grundstücken an derselben Straße auf den anderen 2600m. Alle Grundstücke wären durch mehrere Strassen zu erreichen.

Wer wird nun gemäß Straßenausbaubeitragsrecht zur Kasse gebeten?

  • K1, da unmittelbar betroffen?
  • K1 und K2, da beide Anwohner an der Straße ?

und welche § würden das belegen?


Müsste also auch Herr Müller, der sein Haus am anderen Ende der Strasse hat, für die Erneuerung der ersten 400m zahlen?

Da die Abnutzung der Strassen im wesentlichen durch den landwirtschaftlichen „Schwerlast“-Verkehr verursacht würde, wäre desweiteren damit zu rechnen, dass die Straße in diesem Bereich alle 5-10 Jahre erneuert werden müsste. Bestünde in irgendeiner Weise die Möglichkeit, die eigentlichen Verursacher (Bauern mit 20-30t-Gefährten, zgT aus anderen Gemeinden) zur Kasse zu bitten? Könnte die Gemeinde aufgefordert werden, die Straße für derartigen Verkehr zu sperren, z.B. in dem die Strasse mit einem Zeichen für „Durchgangsverkehr max 7.5t“ versehen würde ?

Gruß
Ξ

PS Mir ginge es nicht darum, in einer landwirtschaftlichen Gemeinde die Landwirtschaft zu verbieten. Es wäre allerdings offensichtlich, dass viele dieser Straßen mit normalem landwirtschaftlichen Verkehr (kleine Traktoren, vielleicht 10t Anhang) ca. 40 Jahre gehalten hätten. Danach wären sie erneuert worden und exakt in dem Bereich, der nun von schweren Traktoren befahren würde, wären die Straßen nach 5 Jahren wieder in einem desaströsen Zustand…

Hallo,

das wird auf alle Anlieger der Straße verteilt, die von dieser Maßnahme bevorteilt, wobei es hierbei nicht auf die subjektive Bewertung ankommt ;o). Will aber um Himmels Willen nicht ausschließen, dass es nun gerade in dem Ort eine anderslautende Satzung gibt.
Also einfach mal nach dieser Satzung suchen. Die haben die meisten Kommunen inzwischen online. Wenn nicht, dürfte es nicht allzu schwierig zu sein, die vor Ort mal einzusehen. Ist ja keine Staatsgeheimnis.

Grüße

Hi,

lt. diesem Artikel von ntv ist eine Beteiligung dann zu zahlen,

Schuld daran ist das Baugesetzbuch (§ 154). Dort heißt es: „Der
Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen
Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen
Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung
bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht
.“ Das
Gesetz verpflichtet in der Regel Städte und Gemeinden in
Sanierungsgebieten Ausgleichsbeträge zu erheben. Der Gesetzgeber geht
dabei davon aus, dass durch die Sanierungsmaßnahmen sich der Wert der
anliegenden Grundstücke erhöht. Dieser Wertzuwachs wird über den
Ausgleichsbetrag vom Grundstücksbesitzer gefordert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Grundstückswert so viel steigt, nur weil in der Straße die Löchter geflickt wurden. Bei mir in der Gemeinde auf jeden Fall nicht.

Gruß
Falke

In dieser Gemeinde auch nicht. Auch würde ein prozentuales Beteiligen an den tatsächlichen Kosten, wie hier geplant, ja nicht dem von dir zitierten Text entsprechen, denn es wäre ja schon ein Wunder, wenn die Erhöhung des Bodenwertes immer exakt den 30, 50 oder 80% der tatsächlichen Kosten entspräche … es sei denn, dieses wäre irgendwo so definiert.

Gruß
Ξ

tja… es gibt nur die alte Satzung.

Vorher wurde nichts gezahlt, wohl auch weil alle Dörfer vor der „Verkopplung“ ihre Straßen vollständig selbst bezahlt hatten und weil der Gemeinde die Nutzungsart der Straßen bekannt war. Nun muss aber - wohl aufgrund des unten stehenden Baugesetzbuches - der Anwohner beteiligt werden.

Die neue Satzung gäbe es noch nicht; die soll ja erst nach Abwägung der Reaktionen der Einwohner beschlossen werden. Allerdings würde wohl ganz andere Reaktionen kommen, wenn alle Einwohner das von dir genannte Ausmaß kennen würden …

Gruß
Ξ