Hallo Wissende,
nunmehr hätte sich eine Gemeinde in NRW entschlossen, die lieben Einwohner an zukünftigen Strassenerneuerungen pekunär zu beteiligen. Diese Beteiligung soll je nach Straßentyp zwischen 30% und 80% betragen. So weit so gut. Leider wüsste der Überbringer der Nachricht (und somit auch die Stadt auch auf Nachfrage) nicht so recht, wie sich das Ganze denn verhält, wenn nur ein Teil der Strasse erneuert wird, wahlweise könnte man auch mutmaßen, letztere wolle ihr Wissen nicht weitergeben (Hintergrund: viele Strassen in der Gemeinde wären 2-3 km lang).
Nehmen wir eine Strasse, deren Länge 3km beträgt. Diese Straße müsste auf den ersten 400m erneuert werden, da dort übermäßig viel Abnutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge entstünde. Seien K1 Anwohner mit Grundstücken auf den ersten 400m, seien K2 Anwohner mit Grundstücken an derselben Straße auf den anderen 2600m. Alle Grundstücke wären durch mehrere Strassen zu erreichen.
Wer wird nun gemäß Straßenausbaubeitragsrecht zur Kasse gebeten?
- K1, da unmittelbar betroffen?
- K1 und K2, da beide Anwohner an der Straße ?
und welche § würden das belegen?
Müsste also auch Herr Müller, der sein Haus am anderen Ende der Strasse hat, für die Erneuerung der ersten 400m zahlen?
Da die Abnutzung der Strassen im wesentlichen durch den landwirtschaftlichen „Schwerlast“-Verkehr verursacht würde, wäre desweiteren damit zu rechnen, dass die Straße in diesem Bereich alle 5-10 Jahre erneuert werden müsste. Bestünde in irgendeiner Weise die Möglichkeit, die eigentlichen Verursacher (Bauern mit 20-30t-Gefährten, zgT aus anderen Gemeinden) zur Kasse zu bitten? Könnte die Gemeinde aufgefordert werden, die Straße für derartigen Verkehr zu sperren, z.B. in dem die Strasse mit einem Zeichen für „Durchgangsverkehr max 7.5t“ versehen würde ?
Gruß
Ξ
PS Mir ginge es nicht darum, in einer landwirtschaftlichen Gemeinde die Landwirtschaft zu verbieten. Es wäre allerdings offensichtlich, dass viele dieser Straßen mit normalem landwirtschaftlichen Verkehr (kleine Traktoren, vielleicht 10t Anhang) ca. 40 Jahre gehalten hätten. Danach wären sie erneuert worden und exakt in dem Bereich, der nun von schweren Traktoren befahren würde, wären die Straßen nach 5 Jahren wieder in einem desaströsen Zustand…