… Warmwasserversorgung?
Ich wohne nun schon seit 16 Monaten in einem Mehrfamilienhaus in einer Großstadt. Als ich einzog meldete ich sofort Strom an, das geht ja mittlerweile ganz schnell übers Internet. Hat auch alles gut und schnell geklappt. Nun ist in der Wohnung aber auch ein sogenannter Warmwasserboiler installiert der immer fröhlich an geht wenn ich warmes Wasser brauche oder die Heizung aufdrehe. Da ich noch nie mit so einem Gerät zu tun hatte und nur wusste, dass er offensichtlich mit Gas betrieben wird, stellte ich mir die Frage, ob ich das nun auch bei einem Gaslieferanten anmelden muss. Kurz in den Mietvertrag geschaut und dort steht dazu: „(…) Die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung werden nach den vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Regelung der Heizkostenverordnung bestimmten Abrechnungsmaßstäben umgelegt. Sind Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden, so wird ein ein Anteil der Kosten in Höhe von ( hier hat der Vermieter 50 % eingetragen) nach dem Verbrauch aufgeteilt. Im übrigen nach Wohn-und Nutzfläche. (…)“ Also schloss ich, dass meine monatliche Vorrauszahlung von 90 € an den Vermieter die Gas und Heizungskosten einschließt und meldete nichts extra an. Hab ich das falsch gemacht?? Ich habe immer noch keine Jahresabrechnung vom Vermieter erhalten aus der ich das ersehen könnte und bisher hat sich auch noch kein Gaslieferant bei mir gemeldet. Allerdings stehen öfter Vertreter von RWE vor der Tür die mir einen günstigen Gastarif andrehen wollen. Das würden die doch nicht machen wenn ich das nicht doch extra zahlen müsste, oder?? Ich hab ein bisschen Angst vor einer riesen Nachzahlung und Ärger!
Hallo Anna,
zunächst einmal sei zu der Nebenkostenabrechnung geschrieben, dass der Vermieter spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungezeitraumes (in den meisten Fällen Januar bis Dezember des Jahres) eine Abrechnung der Nebenkosten erstellen und dem Mieter zukommen lassen muss. Er hat also bis zum 31.12,2011 Zeit, die Abrechnung für das Kalenderjahr 2010 zu erstellen.
Hinsichtlich des Gasverbrauche solltest Du bitte einmal schreiben, ob für Deine Wohnung ein gesonderter Zähler installiert ist. In diesem Fall könntest Du den Gasanbieter wechseln. Für den Fall, dass der Vermieter über einen zentralen Zähler für alle Mietparteien verfügt kann man nur versuchen, den Vermieter davon zu überzeugen, dass andere Anbieter wesentlich günstiger sind; am besten in diesem Fall, wenn alle Mieter des Mehrfamilienbhauses einen Wechsel zustimmen würden. Allerdings sehr ich keinen Zusammenhang zwischen der von Dir erwähnten Sammelheizung und dem gesonderten Boiler bzw. wahrscheinlich Durchluferhitzer innerhalb Deiner Wohnung. Im übrigen müßte in Deinem Mietvertrag unter Nebenkosten auch eine Aufstellung derselben mit den Vorauzahlungen für die einzelnen Positionen enthalten sein.
Was die Vertreter des RWE anbelangt; da ist es wie bei allen Vertretern. Die verkaufen Dir, wenn Du Dich darauf einläßt, auch das alleinige Wohnrecht für den Mars.
Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen, wünsche aber viel Grlück!
Hallo Anna,
also, der absolute Experte bin ich sicher nicht. Aus meiner Sicht muss ja eigentlich aus dem Mietvertrag klar hervorgehen, ob in den Nebenkosten auch die Heizungs- und Warmwasserkosten enthalten sind. Wenn ja, dann ist meiner Meinung nach eine eigenständige Anmeldung bzw.ein Wechsel zu einem Gasanbieter nicht nötig bzw. möglich. Beim Strom ist das anders, da hat ja in der Regel jede Wohnung einen eigenen Zähler und man ist damit selbst für alles verantwortlich.
Um sicher zu gehen, würde ich mal einen anderen Mieter oder den Vermieter direkt fragen, wie das mit der Gasversorgung geregelt ist.
Viel Erfolg!
Liebe Frau Anna,
nach dem was Sie schreiben, würde ich ebenfalls davon ausgehen, daß in Ihrer Nebenkostenvorauszahlung die Warmwasser- und damit die Gaskosten anteilig enthalten sind. Allerdings wird sich erst mit der ersten Abrechnung des Vermieters für Sie zeigen, ob Sie tendenziell etwas herausbekommen, oder verbrauchsbedingt größere Nachzahlungen zu leisten haben. Der Vermieter hat meines Wissens nach ein volles Kalenderjahr nach der Abrechnungsperiode Zeit, die Abrechnung zu machen, das heißt, daß Sie evt. noch etwas darauf warten müssen. Vermutlich wird er es für 2010 vor dem Jahreswechsel erledigen. Legen Sie also vorsichtshalber mal dafür etwas Geld auf die Seite vor Weihnachten oder fragen Sie aktiv nach der Abrechnung für 2010, wenn Sie unsicher sind.
Fazit: Die Gasangebote können Sie alle getrost ignorieren. Sie stehen lt. Mietvertrag m. E. nach nicht im Vertragsverhältnis mit einem Gaslieferanten für die Heizung und Warmwasserbereitung sondern mit Ihrem Vermieter.
Grundsätzlicher Hinweis: Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich!!!
Freundliche Grüße
P. M. Schäfer.
Hallo Anna ,
alles richtig gemacht…du brauchst kein Gasvertrag in einer Mietwohnung ! Die Heizkostenabrechnung wird schon kommen und mit 90€ sollte bei normaler beheizung der Wohnung noch was zurück kommen ! Wenn sie kommt mal die Werte in http://www.zentralheizung.de/heizkosten/heizkosten.php eintragen und Du siehst ob alles OK ist ! Es sind nicht nur so Gasheinis…bei mir wollte einer mir ein SKY-Abo andrehen weil es angeblich kein normales Fernsehn mehr ab Frühjahr gibt ! Rausschmiss und gesagt Vermieter hat Vertrag mit Unity Media und dem zahle ich für Grundversorgung und die gibts weiter auch 2012 . Melde dich nochmal falls mit der ersten Abrechnung was nicht Koscher ist ?
MfG H.Fischer
Van gastarieven heb ik geen verstand , en ik kan u daar in ook niet adviseren, ik zou als ik u was een installateur raad plegen.
Groeten Fred Helge.
Hallo Frau Anna,
Du solltest prüfen, ob für das Gasgerät ein separater Zähler vorhanden ist, was ich fast annehme. Den oder die Gaszähler findest Du im Keller. Kannst ja vielleicht auch die Nachbarn befragen. Da Du ja definitiv keine Sammelheizung = Zentralheizung im Gebäude hast, so entnehme ich es der Frage, ist der Passus in dem Mietvertrag nicht gültig.
Sollte ein separater Gaszähler vorhanden sein, ganz schnell beim Gasversorger anmelden.
Eine weitere, wenn auch ungewöhnliche Möglichkeit wäre, dass in dem Haus nur ein Gaszähler vorhanden ist. Dann könnte der Passus im Mietvertrag wieder stimmen.
Ich würde mal mit einem Nachbarn oder dem Vermieter über dieses Thema reden.
Hi
im großen und ganzen meldet dich dein Vermieter bei dem gaslieferanten an. Da du ein Zähler besitz der das verbrauchte Gas zählt und der Zähler überdiese hinweg ja auch Gebühren kostet, hat dein Vermeiter schon ein Interesse daran dass du dein Gas selbst bezahlst. Also erkundige dich doch einfach mal direkt bei deinem Vermeiter,. Das wäre die einfachste Nummer…
gruß Peter
Hallo Anna,
wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, dann habt ihr eine mit Gas betriebene Sammelheizung. Damit hast Du mit den Gaskosten zunächst nichts zu tun.
In Deiner Jahresbarechnung findest Du unter Betrieskosten Heizung die Position „Brennstoffkosten“. Das werden dann Gaskosten sein, die nach Verbrauch umgelegt werden.
Dein Warmwasserboiler funktioniert auf Strombasis und jedes Mal, wenn Du Warmwasser aufdrehst, wird das Kaltwasser, was ins Haus fliesst (und ebenfalls in der Jahresabrechnung abgerechnet wird) erhitzt. Für diese Erhitzung zahlst Du an Deinen Stromversorger.
Daß Dein Warmwasserboiler anspringt, wenn Du die Heizung aufdrehst … das verstehe ich nicht. Überprüfe das bitte mal.
Tipp zu den Abrechnungstristen:
Abgerechnet wird alle 12 Monate (in der Regel vom 01.01. - 31.12.). Deine Jahresabrechnung 2010 muß bis spätestens 31.12.2011 bei Dir vorliegen.
*winke - philine