Wer zahlt Gebühren bei Weiterverbinden?

Hallo,

ich habe gerade von einem Telekom-Mitarbeiter erfahren, dass die Telefongebühren, die beim Weiterverbinden auf eine kostenpflichtige Nummer entstehen, dem Anrufer belastet werden, obwohl dieser eine kostenfreie Nummer gewählt hat und sich vom Gesprächspartner auf die kostenpflichtige Nummer weiterverbinden lässt.

Ist das so korrekt? Ich war bisher der Meinung, dass der Anrufer nur die Gebühren zu der Nummer zahlt, die er selbst gewählt hat.

Kann mir jemand eine Auskunft geben?

Die gleiche Frage gilt übrigens auch für den Fall, dass der Anrufer ein Hamburger Versandhaus unter einer Ortsvorwahl anwählt und sich von der Mitarbeiterin auf die Sonderrufnummer der Bestellhotline verbinden lässt. Theoretisch zahlt der Anrufer doch nur die Gebühren auf die Ortsvorwahl, so dass das Gespräch beim Vorhandensein einer Flatrate für den Anrufer kostenfrei verläuft, oder?

Danke,

Martin

Hallo,

nehmen wir das beispiel an der Telekom.

Diese haben viele 0800er Rufnummer. Zum Beispiel die Bestellhotline. Wer dort falsch ist und zum Beispiel zur Technik muss, kann natürlich weiterverbunden werden. Dieses haben aber viele Kunden herausgefunden, sich dadurch Kostenfrei verbinden zulassen. Natürlich haben die Call Center die möglichkeit Kostenfrei zu verbinden. Aber das wäre ja schwachsin und man könte sofort alle Services in 0800er rufnummern umwandeln. Demnach wird bei einer Weiterleitung auf die Kostenpflichtige Rufnummer umgeschaltet.

Gruß:

Creative Talk

gehe ich dann richtig in der annahme, dass diese kostenpflichtige weiterverbindung gezielt von der telekom eingesetzt wird und von einer normalen weiterverbindung, bei der z. b. ein pförtner das eingehende gespräch einfach an eine fachabteilung oder eine andere sonderrufnummer durchstellt, abweicht?

Also , es wird nicht auf eine Interne Rufnummer weitergeleitet sondern dann auf eine 0180er oder 0900er nummer gerade welche abteilung die nummer besitzt

das heißt, wenn du mich anrufst und ich gehe auf „weiterverbinden“, wähle dann eine externe 0180er nummer und lege dich dahin um, zahlst du ab der weiterleitung die gebühr für die 0180er? oder zahlst du auch während des weitergeleiteten gespräches weiterhin nur die gebühr zu meiner nummer, die du gewählt hast?

Hallo,

das heißt, wenn du mich anrufst und ich gehe auf
„weiterverbinden“, wähle dann eine externe 0180er nummer und
lege dich dahin um, zahlst du ab der weiterleitung die gebühr
für die 0180er?

nein, die Weiterleitung würdest Du zahlen.

oder zahlst du auch während des
weitergeleiteten gespräches weiterhin nur die gebühr zu meiner
nummer, die du gewählt hast?

Richtig.

Hotlines können aber auch so weiterleiten, daß der Anrufer die Weiterleitung zahlt. Er muß aber darauf hingewiesen werden.

Es gibt auch den Fall, daß du von einer Hotline angerufen wirst, und dann auf eine kostenplichtige Nummer umgeschaltet wirst. Dies muß dann aber von dir per Tastendruck oder auch einem „Ja“ erlaubt werden.

Ob sich das aber im Streitfall beweisen lässt ???

Gruß,
Woody

vielen dank für eure antworten! so in etwa dachte ich mir das ganze auch, aber jetzt weiß ich es genau :smile: