Hallo liebe Forengemeinde, eigentlich bin ich eher der „Vielleser“ in diesem Forum. Heute habe auch ich allerdings mal eine Frage:
Nehmen wir an, ein Rechtsanwalt leitet ein Klageverfahren beim OJK ein, da er in der Annahme ist, eine Rechnung eines Mandanten nicht bezahlt zu bekommen. Über das Klageverfahren wird der Mandant nicht informiert und hat keinerlei Kenntnis darüber. RA und Mandant einigen sich über Ratenzahlung, somit ist die Rechnung zwischenzeitlich komplett ausgeglichen. Nehmen wir weiterhin an, der RA leitet nun die Rechnung der OJK, da er das Verfahren beendet hat, an den Mandanten weiter mit der Bitte, auch diese zu begleichen. Der Mandant hat zu diesem Zeitpunkt immer noch keine Kenntnis über dieses Klageverfahren. Wer hätte in diesem Fall den Rechnungsbetrag für die Beendigung beim OJK zu begleichen, der RA oder der Mandant? Vielen Dank für Eure nachfolgenden Antworten, Gruß Buzzel