Wer zahlt Gerichtskosten?

Hallo liebe Forengemeinde, eigentlich bin ich eher der „Vielleser“ in diesem Forum. Heute habe auch ich allerdings mal eine Frage:

Nehmen wir an, ein Rechtsanwalt leitet ein Klageverfahren beim OJK ein, da er in der Annahme ist, eine Rechnung eines Mandanten nicht bezahlt zu bekommen. Über das Klageverfahren wird der Mandant nicht informiert und hat keinerlei Kenntnis darüber. RA und Mandant einigen sich über Ratenzahlung, somit ist die Rechnung zwischenzeitlich komplett ausgeglichen. Nehmen wir weiterhin an, der RA leitet nun die Rechnung der OJK, da er das Verfahren beendet hat, an den Mandanten weiter mit der Bitte, auch diese zu begleichen. Der Mandant hat zu diesem Zeitpunkt immer noch keine Kenntnis über dieses Klageverfahren. Wer hätte in diesem Fall den Rechnungsbetrag für die Beendigung beim OJK zu begleichen, der RA oder der Mandant? Vielen Dank für Eure nachfolgenden Antworten, Gruß Buzzel

Hi,

was bitte schön ist ein OJK?

Ich kann dieser Geschichte nicht ganz folgen, nachdem ich Tante Google zu OJK befragte kam das:

http://www.emk-ojk.de/

Alles in allem erscheint die Geschichte nicht glaubwürdig. Kann vielleicht ein KFB gemeint sein?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenfestsetzungsbesch…

Gruß
Tina

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Mit dem OJK ist die Oberjustizkasse gemeint. Gruß, Buzzel

Hallo!

Nehmen wir an, ein Rechtsanwalt leitet ein Klageverfahren beim
OJK ein,

Ein Klageverfahren vor dem Oberjustizkasse? Gibt’s nicht. Das Oberjustizkasse ist zuständig für die Beitreibung von Gerichtskosten, beispielsweise für angestrengte Klageverfahren, die kosten ja Geld.

da er in der Annahme ist, eine Rechnung eines
Mandanten nicht bezahlt zu bekommen.

Und heimlich wurde er doch bezahlt?

Über das Klageverfahren
wird der Mandant nicht informiert und hat keinerlei Kenntnis
darüber.

Äh - der Rechtsanwalt verklagt irgendjemanden im Namen des Mandanten und erzählt ihm nichts darüber?

RA und Mandant einigen sich über Ratenzahlung, somit
ist die Rechnung zwischenzeitlich komplett ausgeglichen.

Oha, jetzt wird’s noch komplizierter. Wofü hat der Rechtsanwalt denn Geld bekommen, wenn der Mandant gar nichts von einer Klage wusste?

Nehmen wir weiterhin an, der RA leitet nun die Rechnung der
OJK, da er das Verfahren beendet hat, an den Mandanten weiter
mit der Bitte, auch diese zu begleichen. Der Mandant hat zu
diesem Zeitpunkt immer noch keine Kenntnis über dieses
Klageverfahren. Wer hätte in diesem Fall den Rechnungsbetrag
für die Beendigung beim OJK zu begleichen, der RA oder der
Mandant?

Schuldner der Oberjustizkasse ist der Mandant, der sich das Verhalten des Anwalts zurechnen lassen muss. Wenn es allerdings tatsächlich so ist, dass überhaupt kein Auftrag des Mandanten vorlag, gerichtlich etwas zu tun, ist der Anwalt zum Schadensersatz verpflichtet. Fragt sich nur nach wie vor, wofür der Anwalt dann Geld bekommen hat.

Hallo nochmal, ok, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt und habe einiges weggelassen, da es sonst zu umfangreich wird. Hier eine Kurzerklärung: Es geht um eine Rechnung vom RA aus dem Jahre 2005, die der RA nicht zugesendet hat. Ende 2008 erhält der Mandant die Rechnung, diese schnellstmöglich wegen der vorstehenden Verjährung zu begleichen. Mandant bittet um Verständnis, dass dies zuerst Klärung bedarf und Zeit in Anspruch nimmt, da die Rechtsschutzversicherung kontaktiert wird, warum der Fall nicht übernommen wurde. Nachdem der Mandant Bescheid bekommen hat, dass dies nicht von der RV übernommen wird, einigt er sich mit dem RA über Ratenzahlung. Da es dem RA vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung bis zur Einigung der Ratenzahlung zu lange dauerte (Fristen wurden nicht gesetzt), hat er das Klageverfahren eingeleitet (gegen den Mandanten). Nun kommt also die Rechnung vom RA, der diese von der Oberjustizkasse bekommen hat, mit der Bitte des RA an den Mandanten, dies zu übernehmen. Lediglich war nun meine Frage, ob der RA oder der Mandant dies begleichen muss. Vielen Dank nochmal und sorry wegen der Umständlichkeiten, Gruß, Buzzel