Hallo Ihr Wissenden,
wieder einmal suche ich Euren Rat bei einem fiktiven Fall. Ist zwar etwas lang aber wäre trotzdem nett, wenn der eine oder andere sich einmal hinein denkt.
Angenommen eine ältere Dame liegt im Krankenhaus. Sie erteilt deshalb ihrem Bruder Bankvollmacht. Die Dame stirbt. Nun bilden eine Schwester und besagter Bruder eine Erbengemeinschaft. Es kommt zur Abrechnung des Vermögens. Laut Bruder sind alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt.
Ein halbes Jahr später kommt der Bruder mit der Mahnung einer nicht unerheblichen Arztrechnung an. Die hätte er vergessen zu zahlen. Die private Zusatzversicherung hätte den Betrag aber damals dem Konto der Verstorbenen gut geschrieben. Auf einem vorgelegten Kontoauszug findet sich auch eine Überweisung der Krankenversicherung. Allerdings ist dieser Betrag ein anderer als der laut Arztrechnung.
Die Schwester möchte deshalb das Abrechnungsdokument der Privatversicherung sehen. Der Bruder ignoriert dies (überweist an den Arzt) und schaltet einen Anwalt ein. Auch der Anwalt wird gebeten das fehlende Dokument einzureichen. Natürlich ignoriert auch er diese Bitte. Die Schwester weigert sich natürlich ohne Vorlage aller Dokumente dem Bruder die Hälfte der Arztrechnung zu erstatten. Der Anwalt beantragt deshalb einen Mahnbescheid. Dem wird durch die Schwester widersprochen.
So weit so gut. Gehen wir nun einmal davon aus, der Bruder strengt nun eine Zivilklage an um an den Betrag zu kommen. Wer muss danach die Gerichtskosten zahlen? Der Schwester ist schon klar, dass auf Grund des gemeinsamen Erbes auch Schulden gemeinsam zu zahlen sind. Allerdings ist sie nicht gewillt ohne Vorlage aller Dokumente zu zahlen (zudem ja eine Differenz zwischen der Arztrechnung und dem Überweisungbetrag der Zusatzversicherung ist). Angenommen bei der Verhandlung legt der Bruder plötzlich das verlangte Dokument vor und es stellt sich alles als korrekt heraus. Muss dann die Schwester die kompletten Gerichtskosten (incl. Mahnbescheid usw) zahlen, obwohl der Bruder den Rechtsstreit durch Nichtvorlage herbei geführt hat?
Was meint Ihr, wie die Richter da entscheiden würden?
Besten Dank vorab Steffen B.
Der Anwalt der Schwester scheint nicht gerade helle zu sein, richtig wäre es gewesen auf Vorlage der Urkunden zu klagen aber das ist wohl gelaufen.
Die Kosten werden vom Gericht festgelegt, sobald ein Kostenfestsetungsbeschluss beantragt wird.
Die Schwester wird wohl zahlen müssen.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
und erst einmal Danke für die Antwort.
Der Anwalt der Schwester scheint nicht gerade helle zu sein,
Zur Ehrenrettung der Juristen sei gesagt, dass die Schwester sich keinen Anwalt leisten kann und deshalb auch keinen genommen hatte. Sie ging vom gesunden Menschenverstand aus. Ohne Nachweis wird nichts gezahlt.
Die Schwester wird wohl zahlen müssen.
Das bedeutet also, dass die Schwester nur auf dem Klageweg ein Recht auf die Belege gehabt hätte. Wenn Sie Justizia nicht bemüht, muss Sie die Gerichts- und Anwaltskosten des anderen zahlen, wenn der klagt? Das ist doch Irrsinn.
Kannst Du mir das bitte einmal näher erläutern. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass ich keine Forderungen begleichen muss, die mir nicht belegt werden können. Wenn der vermeintliche Gläubiger dann klagt und sich seine Forderung doch (durch Belege) plötzlich als richtig erweist, kann doch dem Schuldner nicht noch zu Lasten gelegt werden, dass der Gläubiger seine Forderung erst bei dem Gang vor Gericht belegt. oder?
mit besten Grüßen Steffen
Hallo
Wenn der
vermeintliche Gläubiger dann klagt und sich seine Forderung
doch (durch Belege) plötzlich als richtig erweist, kann doch
dem Schuldner nicht noch zu Lasten gelegt werden, dass der
Gläubiger seine Forderung erst bei dem Gang vor Gericht
belegt. oder?
Naja, das hat mit dem „Belegen“ an sich nichts zu tun, weil das nur eine Beweisfrage ist. Entweder eine Forderung besteht oder sie besteht nicht. Allein davon hängt die Kostenfrage im Prozess ab.
Was Du möglicher Weise meinst ist, dass der angebliche Gläubiger bisher einfach nicht deutlich gemacht hat, warum es eine Fordeung überhaupt geben soll. Und dann präsentiert er plötzlich im Verfahren alle relevanten Fakten. Das könnte ein Fall sein, in dem der Kläger zur Klage keinen Anlass gegeben hat. Dann trägt er selbst die Kosten, wenn der Beklagte sofort anerkennt:
§ 93 [Kostentragung bei sofortigem Anerkenntnis]
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der
Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozeßkosten
zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
Ob das hier so ein Fall ist, müsste allerdings mal ein Praktiker beurteilen.
Gruß,
Dea
Hallo
Was Du möglicher Weise meinst ist, dass der angebliche
Gläubiger bisher einfach nicht deutlich gemacht hat, warum es
eine Fordeung überhaupt geben soll. Und dann präsentiert er
plötzlich im Verfahren alle relevanten Fakten.
Genau das meinte ich.
§ 93 [Kostentragung bei sofortigem Anerkenntnis]
Der § klingt sehr interessant und könnte die ältere Dame in meinem fiktiven Fall doch noch etwas an Gerechtigkeit glauben lassen, falls wirklich plötzlich alle relevanten Fakten auf dem Tisch lägen. Könntest Du einem Laien nun auch noch sagen, wo dieser § 93 zu finden ist? Strafprozessordnung oder was es da noch alles gibt?
Ob das hier so ein Fall ist, müsste allerdings mal ein
Praktiker beurteilen.
Auch der Vorschlag gefällt mir. Natürlich eine rein theoretische Einschätzung des Praktikers. 
mit besten Grüßen Steffen B.
Könntest Du einem Laien nun auch noch sagen,
wo dieser § 93 zu finden ist?
Ach ja, sorry: § 93 Zivilprozessordnung 
Dea
Thx & nun bitte die Praktiker
Hallo Dea,
ein dickes Merci!
…nun wäre wirklich nur noch interessant, wie jemand mit Praxiserfahrung die Chancen zur Anwendung einschätzt.
schreibt Steffen B.
Kannst Du gerne haben. In Deinen Gelben Seiten findest Du schätzungsweise drei Seiten mit Adressen und Telefonnummern. Dies ist keine Rechtsberatungs-Plattform. Ich kann nur soviel sagen: Es sind ganz gute Ausführungen dabei, aber kein Anwalt, der seinen Beruf ernst nimmt, wird Dir hier verbindlichen und kostenlosen Rat erteilen. Auch die Einschätzung der Chancen ist bereits anwaltliche Tätigkeit, die es nicht umsonst gibt. Wegen der strengen Haftungsregeln verbietet es sich zudem, hier irgendeine Äußerung zu treffen. Geh zum Anwalt! Das kostet ca. ein Zehntel von dem, was Du denkst, und wer’s am Ende bezahlt, ist ja auch noch nicht raus.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
für worldwidefab
Hallo worldwidefab,
sorry aber wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es handelt sich um einen fiktiven Fall.
Ich suggerierte nicht einmal, verbindlichen Rat zu wollen.
Sinn dieses Forums ist wohl der kostenlose Rat bzw. die kostenlose Einschätzung von Sachverhalten.
Ich habe keine Ahnung was Sie zu der Art Ihres Post veranlasst. Der Inhalt meines Thread sollte es bei sachlichem lesen wohl kaum sein.
PS: Selbst wenn dieser oder andere Fälle hier im Forum real wären. Es gibt tatsächlich Menschen im realen Leben hier in Deutschland, für die selbst 20 Euro ein Vermögen sind. Aber scheinbar haben Sie noch keine Rentner kennen gelernt, die von der so genannten Altersarmut betroffen sind.
mit freundlichen Grüßen Steffen B.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
für worldwidefab Teil 2
Auch die Einschätzung der Chancen
ist bereits anwaltliche Tätigkeit, die es nicht umsonst gibt.
Im Rechtsforum sicherlich. Allerdings wohl auch nur dann, wenn der Fall nicht fiktiv ist. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
PS: Es ist selbst in einem Forum eine Frage der Erziehung und Höflichkeit nicht jeden gleich zu „duzen“.
3 „Gefällt mir“