Hallo zusammen!
Folgender Fall: Eine Frau mit 3 kleinen Kindern ist seit längerem an Krebs erkrankt. Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe - allerdings nur für 52 Wochen. Wenn die um sind, ist die Haushaltshilfe weg. Da die Frau sich zur Zeit wiederholt in der Chemo-Therapie befindet, geht es ihr verständlicherweise sehr schlecht und sie ist nicht in der Lage, Familie und Haushalt zu versorgen. Sie ist also dringend auf die Haushaltshilfe angewiesen, die aber in ca. 1 Woche nicht mehr da sein wird.
Hat jermand eine Idee, an wen man sich wenden kann?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
Gaby
Hallo Gaby,
spontan fällt mir dazu die Pflegeversichung der Krankenkasse ein,
alternativ ggf. die Leistung der Haushaltshilfe aussetzten lassen
und dann wieder neu beantragen, eventuell ist die Beschränkung
der Leistungen auf 52 Wochen auch nicht gerechtfertigt, da sollte sich
vielleicht mal ein „Rechtsverdreher“ die Rechtsgrundlagen ansehen.
Dieses macht, glaube ich jedenfalls, auch die ÖRA!
Mit freundlichen Grüßen
Gerd
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Hallo,
tatsächlich würde hier die Pflegeversicherung eine Alternative
darstellen wenn es denn tatsächlich über die Krankenkasse nicht mehr
gehen sollte. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als
Pflegefall nicht an andere Kriterien gebunden als nur die hauswirtschaftliche Versorgung, also die Betreuung der Kinder.
Als eine andere Möglichkeit wäre noch die Einstellung einer
Haushaltshilfe (Kinderbetreuung) möglich, die ggf. über die
Steuer abgesetzt werden könnte.
Gruß
Czauderna
Hallo, vielleicht lohnt es auch mal das Jugendamt zu befragen, die sind zwar primär erst mal dafür da Erziehungshilfe zu geben, aber evtl wissen die noch einen Geldtopf, wenn nur der Haushalt gemacht werden muss. Also nicht Hilfe für die mutter sondern Hilfe für die 3 Kinder, damit die nicht unter der Krankheit der Mutter übermässig leiden.
(und bevor hier das Geschrei aufkommt, die nehmen nicht automatisch die Kinder aus der Familie, da muss schon noch mehr passieren, als das mal die Wäsche nicht gewaschen werden kann…)
Gruß Susanne
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Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten!
Das Jugendamt ist schon kontaktiert worden, die sind bereit, 2 Stunden Betreuung für das jüngste Kind zu übernehmen. Allerdings wäre damit der Haushalt ja in keinem Fall abgedeckt.
Den Tip mit der Pflegeversicherung werde ich weitergeben, darauf sind wir alle noch nicht gekommen.
Interessant finde ich die Anmerkung, dass es evtl. gar nicht rechtens ist, dass die Krankenkasse ihre Leistungen aussetzt. Mal sehen, was ein „Rechtsverdreher“ dazu sagt.
Ich hoffe, ich kann meiner Freundin mit Euren Tips weiterhelfen!
Danke nochmal!
Gruß Gaby
Hi,
es könnte auch beim Sozialamt „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts“ nach § 70 SGB XII beantragt werden:
„Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist.“
Gruß
Nelly
Hey Nelly!
Danke, werde ich weitergeben!
Gruß Gaby