Hallo sehr geehrte Leser, ich habe eine Frage: Person X bezieht ALG1. Dieser Bezug läuft am 15.06. ab… Person X ist jedoch seit Mitte Mai krankgeschrieben und wird dies auch noch nach dem 15.06… sein.
ALG2 wird Person X nicht erhalten da der Ehepartner zuviel Einkommen hat.
Wer zahlt ab dem 15.06? In der Krankenkasse bekam Person X gesagt, dass er finanziell nicht besser gestellt werden dürfe wie jemand der dem Arbeitsamt gemeldet ist und zur Verfügung steht. Ab dem 15.06. hängt Person X in der Luft. Oder?
Vielen Dank für Ihre Antworten und noch einen schönen Nachmittag.
DjHanka
Schön, das sich Person X schon jetzt darum kümmert.
Könnte mir vorstellen, das es nur zwei Möglichkeiten gibt.
a) eine Familienversicherung, oder
b) den Mindestbeitragssatz selbst bezahlen.
Vorsicht: Ist der Versicherungsschutz einmal erloschen, kann es Probleme geben diesen neuerlich aufleben zu lassen.
Hallo,
warum bezieht der Herr denn kein Krankengeld?
Grüße
Servus,
was spricht denn gegen Familienversicherung beim Ehegatten?
Schöne Grüße
MM
Also, Person X ist seit mitte Mai krankgeschrieben. Nach 6 Wochen hat Person X erst Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt. Also heißt es, bis Ende Juni zu überbrücken (2 Wochen). Danach besteht der Krankengeldanspruch. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ehepartner zuviel verdient, es werden für die Berechnung des Krankengeldes die eigenen Einkommen der letzten 3 Monate zugrunde gelegt und davon 70-90% bewilligt. Üblicherweise 70%.
Also: Die letzten 3 Monate ALG I werden zur Berechnung herangezogen. Somit dürfte auch kaum mehr Geld als als ALG II fließen (70%). Person X soll sich bei der Krankenkasse bloß nicht abwimmeln lassen. Hier mal der passende Link, wo das erklärt wird: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-leistungsbezieher-sgb-iii_idesk_PI434_HI1239950.html
Hallo,
bist du dir da auch ganz sicher ??? - Also, ich kenne es so - wenn die Arbeitsunfähifkeit während des ALG-1_Bezuges eintritt, dann wird das ALG-1 für maximal sechs Wochen weitergezahlt und anschliessend zahlt die Kasse Krankengeld - sollte das ALG-1 wegen Anspruchserschöpfung vor Ablauf der sechs Wochen enden, dann zahlt die Krankenkasse ab dem Folgetag Krankengeld für die Dauer der Arbeitsunfähifkeit (maximal 78 Wochen). Das Krankengeld wird in Höhe der ALG-1-Leistung gezahlt. Die eigene Mitgliedschaft bleibt für die Dauer der Krankengeldzahlung erhalten, von daher stellt sich die Frage nach der Familienversicherung nicht.
Wohlgemekrt, das gilt nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit während des ALG-1-Bezuges eingetreten ist.
Dazu gibt es auch ein BSG-Urteil - (Aktenzeichen: B 1 KR 38/06 R).
Gruss
Czauderna