Hallo und schönen Tag. Vor 1,5 Jahren beim Arbeitsunfall Sprunggelenk, Wadenbein und Schienenbein gebrochen. Arbeite schon 1 Jahr wieder voll. Jetzt sollen die Metallteile entfernt werden. Bin dann wieder 14 Tage krank. Wer bezahlt dafür? Der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft.?
Der
auch bezahlt hat .
Moin,
der Arbeitgeber ist wieder mit 42 Tagen Lohnfortzahlung in der Pflicht.
VG
Guido
Ergänzung zu den Begrifflichkeiten:
- Lohnfortzahlung leistet der Arbeitgeber (in diesem Fall deshalb, weil zwischen dem letztmaligen Auftreten der Erkrankung und dem erneuten Auftreten mehr als 1 Jahr vergangen ist)
- Krankengeld würde die Krankenkasse leisten
- Die Berufsgenossenschaft bezahlt Verletztengeld.
Soon
So viel Zeit habe ich nicht mehr.
VG
Guido
Hallo,
da zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit (AU) und dem Beginn der neuen AU mehr als 6 Monate und zwischen dem Beginn der letzten AU und dem Beginn der neuen AU mehr als 12 Monate liegen, zahlt der Arbeitgeber erneut bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung. (§ 3 EFZG)
Ausnahme: Wenn man bei dem jetzigen Arbeitgeber noch keine 4 Wochen beschäftigt ist (also ein neuer Arbeitgeber vorliegt), entfällt die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann zahlt die Berufsgenossenschaft das niedrigere Verletztengeld.
Kleinere Arbeitgeber bekommen die Entgeltfortzahlung teilweise aus einem besonderen Umlagetopf der Krankenkasse erstattet. Unter Umständen kann der Arbeitgeber dem Unfallverursacher (z.B. bei Wegeunfällen) die Entgeltfortzahlung in Rechnung stellen.
Gruß
RHW
Der Arbeitgeber muss zahlen. Sollte es ein kleinerer Betrieb sein (weniger als 30 Mitarbeiter) so zahlt der Unternehmer regelmäßig in ein Umlageverfahren (U1) der Krankenkasse, die bei Lohnfortzahlung dem Arbeitgeber unter die Arme helfen.
Lg