Hallo liebe WWW-Gemeinschaft,
also Person A ist in eine Schlägerei geraten und hat der Polizei direkt nach dem Gefecht vor Ort im leicht alkoholisiert Zustand gesagt, dass er Anzeige erstatten möchte, da er nicht zuerst zugeschlagen hat und sich eine kleine Platzwunde an der Augenbraun zugezogen hat. Diese musste im Krankenhaus geklebt werden und er wurde mit einem Krankenwagen dort hingebracht. Am nächsten Tag und wieder nüchtern überlegt er die Anzeige zurück zu ziehen, da er auch nicht ganz unschuldig ist und vielleicht etwas provoziert hat.
Außerdem hat er keine schlimmen Verletzungen davon getragen. Nun fragt er sich, wenn er die Anzeige zurück ziehen würde, wer dann die Arztkosten und den Krankenwagen bezahlen müsste?
Mit wieviel Schmerzensgeld könnte Person A rechnen wenn im Krankenhaus folgende Verletzungen festgestellt werden würden: Platzwunde 2cm und Jochbeinprellung.
Vielen Dank für Eure Antworten
Michi