Wer zahlt Krankenwagen und Arztkosten?

Hallo liebe WWW-Gemeinschaft,

also Person A ist in eine Schlägerei geraten und hat der Polizei direkt nach dem Gefecht vor Ort im leicht alkoholisiert Zustand gesagt, dass er Anzeige erstatten möchte, da er nicht zuerst zugeschlagen hat und sich eine kleine Platzwunde an der Augenbraun zugezogen hat. Diese musste im Krankenhaus geklebt werden und er wurde mit einem Krankenwagen dort hingebracht. Am nächsten Tag und wieder nüchtern überlegt er die Anzeige zurück zu ziehen, da er auch nicht ganz unschuldig ist und vielleicht etwas provoziert hat. :wink: Außerdem hat er keine schlimmen Verletzungen davon getragen. Nun fragt er sich, wenn er die Anzeige zurück ziehen würde, wer dann die Arztkosten und den Krankenwagen bezahlen müsste?
Mit wieviel Schmerzensgeld könnte Person A rechnen wenn im Krankenhaus folgende Verletzungen festgestellt werden würden: Platzwunde 2cm und Jochbeinprellung.

Vielen Dank für Eure Antworten
Michi

Hallo,

prinzipiell zahlt die Kosten für die ärztliche Versorgung erst mal die Krankenkasse. Ob die sich das Geld wieder holt ist deren Sache.

Ferner sollte man hier Straf- und Zivilrecht trennen.

Zwar ist es in einem Zivilprozess ein Vorteil wenn der Täter strafrechtlich belangt wurde, da ein Gerichtsurteil als Beweis gilt. Erforderlich ist das nicht.
Im Zivilrecht gilt: Wer einen Schaden verursacht, der muss dafür finanziell einstehen (§823 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html).

In sofern sollte man bei sowas erstmal die Rechnung der Krankenkasse geben und die Füße stillhalten.

Schmerzensgeld dürfte es bei so was nicht allzu viel geben, insbesondere wenn eine Teilschuld durch Provokation absehbar ist.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

prinzipiell zahlt die Kosten für die ärztliche Versorgung erst
mal die Krankenkasse.

In der GKV bleiben aber noch 10 Euro Eintrittsgeld und sehr wahrscheinlich einige 10 Euro Selbstbeteiligung für den Krankentransport.

Cu Rene

Pack schlägt sich, Pack verträgt sich

also Person A ist in eine Schlägerei geraten und hat der
Polizei direkt nach dem Gefecht vor Ort im leicht
alkoholisiert Zustand gesagt, dass er Anzeige erstatten
möchte, da er nicht zuerst zugeschlagen hat und sich eine
kleine Platzwunde an der Augenbraun zugezogen hat.

Aha, also hat dann wohl die Polizei den Krankenwagen gerufen.

Diese
musste im Krankenhaus geklebt werden und er wurde mit einem
Krankenwagen dort hingebracht. Am nächsten Tag und wieder
nüchtern überlegt er die Anzeige zurück zu ziehen, da er auch
nicht ganz unschuldig ist und vielleicht etwas provoziert hat.

Schön, aber die Entscheidung liegt nach der erfolgten Anzeige beim Staatsanwalt. Sieht er ein besonderes öffentliches Interesse, wird das Ermittlungsverfahren gegen den Schläger bis zur Anklage weitergeführt. Da die Verurteilung aufgrund der klaren Beweislage bereits so gut wie sicher ist, hübscht das die Erfolgsstatistik der Staatsanwaltschaft auf und wird also durchgezogen, das macht zur Übung der Rechtsreferendar. (Ich persönlich halte es ja eher mit dem Threadtitel.)

:wink: Außerdem hat er keine schlimmen Verletzungen davon
getragen. Nun fragt er sich, wenn er die Anzeige zurück ziehen
würde, wer dann die Arztkosten und den Krankenwagen bezahlen
müsste?

Der Schläger allein, oder zusammen mit seinem „Opfer“, egal. Die KV wird jedenfalls Regress nehmen. Oder soll etwa die Solidargemeinschaft der Versicherten für den Blödsinn aufkommen, den ein Gewalttäter und ein besoffenes Großmaul miteinander verursacht haben?

Mit wieviel Schmerzensgeld könnte Person A rechnen wenn im
Krankenhaus folgende Verletzungen festgestellt werden würden:
Platzwunde 2cm und Jochbeinprellung.

Mit etwa null Euro, wegen 1. der Narkotisierung durch den Alkohol und 2. der Teilschuld.

Vielen Dank für Eure Antworten

Bitte.

smalbop