Hallo!
Wer zahlt eigendlich den Krankenwagen, wenn man einen ruft?
Zahlt den die Krankenkasse? Oder muß man einen Teil selbst
übernehmen?
Ist da ein Unterschied zwischen einem Notfall und einem
nicht so dringenden Fall? Es ist ja ein Unterschied, ob
der Krankenwagen kommt, weil ein Mensch zu viel gesoffen hat
(selbst schuld !? ) oder wenn einer schwangeren Frau in der Fußgängerzone die Fruchtblase platzt?
Danke!
Franz
Hallo,
also wenn man schon direkt den Krankenwagen ruft und nicht
die Polizei oder einen Arzt, dann wird es wohl ausschliesslich davon abhängen wie das die Besatzung des Krankenwagen sieht
bzw das Krankenhaus in das der Betreffende gefahren wird.
Bei einer geplatzten Fruchtblase wird es wohl in jedem Fall
die Krankenkasse der Frau übernehmen.
Bei einer „Alkoholleiche“ kann es dagegen schon dann
Probleme geben, wenn kein Transport erfolgt - deshalb in einem
solchen Fall doch lieber zuerst die Polizei rufen.
Gruss
Günter
Wer zahlt eigendlich den Krankenwagen, wenn man einen ruft?
Zahlt den die Krankenkasse? Oder muß man einen Teil selbst
übernehmen?
Ich hab früher mal im Rettungsdienst gearbeitet, kann dir aber nur über die Hamburger Verhältnisse Auskunft geben:
Ein Krankenwagen wird mit Selbstbehalt von DM 20 (Stand ca. 1996) von der Krankenkasse übernommen. Allerdings muss der Ruf medizinisch notwendig sein und z.B. kein Taxi darf ausreichen. Je nach Versicherung kann es sein, dass auch die 20 DM übernommen werden. Wie es beim Rettungswagen mit der Selbstbeteiligung aussieht, weiß ich nicht.
Ist da ein Unterschied zwischen einem Notfall und einem
nicht so dringenden Fall? Es ist ja ein Unterschied, ob
der Krankenwagen kommt, weil ein Mensch zu viel gesoffen hat
(selbst schuld !? ) oder wenn einer schwangeren Frau in der
Fußgängerzone die Fruchtblase platzt?
Notfall = Rettungswagen/Notarztwagen, kein Notfall = Krankenwagen - mal grob gesagt (jaja, ich weiß…). Ob du an deinem Elend selbst Schuld bist, ist für die Erstattung m.E. nicht relevant - da auch kaum beweisbar.
Gruß,
Michael
Danke
Danke!
Ich habe euch beiden mal einen Bewertungspunkt gegeben.
Gruß, Franz
Hi. günti,
du weiß doch genau, wenn der Notarzt den Transportschein ausstellt, daß die Krankenkasse den Transport bezahlen muß, Alkoholkrankheit zählt auch als Kranklh. nach dem Soz.Ges.
es geht allein darum, ob aufgrund einer Krankheit hier ein Transpor erfoderlich ist, Stellt irgendein Arzut den Schein aus, muß die KK rüberkommen, man ruft dann doch nicht die Polizei, Mensch.
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Hi. günti,
du weiß doch genau, wenn der Notarzt den Transportschein
ausstellt, daß die Krankenkasse den Transport bezahlen muß,
Alkoholkrankheit zählt auch als Kranklh. nach dem Soz.Ges.
es geht allein darum, ob aufgrund einer Krankheit hier ein
Transpor erfoderlich ist, Stellt irgendein Arzut den Schein
aus, muß die KK rüberkommen, man ruft dann doch nicht die
Polizei, Mensch.
Hallo,
natürlich , wenn der Notarzt den Schein ausstellt dann zahlt
die Kasse, daran gibt es nichts zu deuteln, aber ich habe
es schon in der Praxis erlebt, dass wegen eines schlafenden
Obdachlosen, der über das Sozialmt bei einer Kasse versichert
war, eine Passantin den Rettungsdienst alarmierte, der
den schlafenden Menschen nur weckte, aber nicht mitnahm.
Die Kasse verweigerte die Zahlung, der Rettungsdienst
verlangte darafhin von der Passantin die Kosten des Einsatzes.
Bevor es zum Rechtsstreit kam hat der Rettungsdienst zurückgezogen.
In einem anderen Fall war derjenige wegen dem der
Krankenwagen gerufen wurde bereits tot - auch hier zahlte die
betreffende Kasse nicht - die Kosten wurden dann übe das
Sterbegeld bzw. die Versicherung abgedeckt.