Wer zahlt Löschung Grundschuld ?

Hallo, wir haben uns eine Immobilie mit Grundstück gekauft. Auf dem Grundstück war vom Vorbesitzer eine Grundschuld eingetragen. Jetzt haben wir von der Gemeinde eine Rechnung über die Löschung der Grundschuld bekommen. Nun ist die Frage Wer zahlt die Löschung der Grundschuld ? Wir haben ja schon die Eintragung unserer Grundschuld bezahlt.
Vielen Dank

Hallo,

das wird in der Regel im Kaufvertrag vereinbart. Normalerweise steht da: Die Gebühren und Steuern gehen ab … auf den Käufer über. Nicht normal ist, dass Sie ein Grundstück übertragen bekommen, das noch belastet ist. Kontrollieren Sie bitte Ihren Kaufvertrag, ob hier spezielle Vereinbarungen getroffen wurden.

mfg

Die Löschungsgebühren beim Grundbuchamt zahlt derjenige, der die Löschung beantragt.

In der Regel ist dies der Grundstückseigentümer, weil dieser am ehesten ein Interesse daran geltend machen kann.

Die Löschungsgebühren beim Grundbuchamt zahlt derjenige, der die Löschung beantragt.

In der Regel - aber nicht zwangsläufig ! - ist dies der Grundstückseigentümer, weil dieser am ehesten ein Interesse daran geltend machen kann.