Hallo Team,
ich werde von meinem ehemaligen Arbeitgeber (nach 1 Jahr) vor das Arbeitsgericht geladen, weil ich, unter anderen, teilweise das Kassenbuch geführt habe und jetzt Differenzen aufgetaucht sind und die zurückgefordert werden.
Ich muß mir einen Anwalt holen (ohne Rechtsschutz).
Meine Frage ist:
Wenn, und davon gehe ich aus, der Ex-Arbeitgeber verliert, kann ich meine entstandenen Anwaltskosten zurückfordern ?
Danke im vorraus
HelmutPeter