Hallo Team,
ich werde von meinem ehemaligen Arbeitgeber (nach 1 Jahr) vor das Arbeitsgericht geladen, weil ich, unter anderen, teilweise das Kassenbuch geführt habe und jetzt Differenzen aufgetaucht sind und die zurückgefordert werden.
Ich muß mir einen Anwalt holen (ohne Rechtsschutz).
Meine Frage ist:
Wenn, und davon gehe ich aus, der Ex-Arbeitgeber verliert, kann ich meine entstandenen Anwaltskosten zurückfordern ?
in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht gem § 10 ArbGG kein Anwaltszwang.
Beide Parteien müssen grundsätzlich unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selber tragen gem. § 12a ArbGG.
Allerdings besteht bei Bedürftigkeit Anspruch auf Prozesskostenhilfe gem. § 11a ArbGG.
Wenn Du noch AN bist, solltest Du allerdings aufhören, an der falschen Stelle zu sparen. Rechtsschutz im Arbeitsrecht - sei es durch Gewerkschaftsmitgliedschaft, sei es durch private Rechtsschutzversicherung - gehört für AN zu den unbedingt notwendigen Absicherungen.
Eine Arbeitsrechtsschutz gehört nur bei Gutverdienern zu einer Pflichtversicherung. Wer einen austauschbaren 2.500€ Netto Job hat, dem kann das doch Wumpe sein.
diesen Blick auf die Welt hast Du aber recht exklusiv.
Gerade Geringverdiener sind darauf angewiesen, ihre Ansprüche auch durchsetzen zu können, weil sie jeden Cent brauchen.
Verweigerter Urlaub, fadenscheinige Kündigungen, unbezahlte Überstunden, verweigerte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - all das trifft Geringverdiener besonders hart. Und genau in diesem Lohnsegment tummeln sich auch besonders viele AG, die entweder selber keine wirkliche Ahnung haben oder aber ganz bewußt versuchen, ihre AN über den Tisch zu ziehen.