Das ist schlicht frech. Der zitierte Satz ist eben nicht
falsch, er ist nur unvollständig.
Nein, der ist falsch. Vielleicht ist es Dir nicht bekannt, aber man kann auch längere Kündigungsfristen abmachen als gesetzlich vorgesehen. Oder auch einen Kündigungsausschluss vereinbaren. Oder einen Zeitmietvertrag abschließen.
Dafür, dass Du keine Ahnung hast, lehnst Du Dich mit Deinen Beleidigungen ganz schön weit aus dem Fenster, Du ‚Experte‘.
Btw., ein unvollständiger Satz ist genau das gleiche wie ein falscher, wenn er zu falschen Schlüssen führt.