Wer zahlt Montage? Defektes LED-Tagfahrlicht

Hey,

Ich habe bereits recherchiert, aber nichts gefunden…und zwar habe ich vor ca. 8 Monaten ein LED-Tagfahrlicht bei einem großen deutschen Baumarkt (Namen werden nicht genannt) gekauft…, nun ist allerdings eine Diode kaputt gegangen. die Mitarbeiter des Baumarktes sagten mir, dass sie lediglich das Teil tauschen würden…die Montage ist mein Problem…
Eigentlich sind sie theoretisch verpflichtet das Teil zu tauschen…wie sieht das jetzt rechtlich aus?
Muss

  1. Ich die Montage zahlen bzw. das Teil selbst ausbauen oder
  2. Der Baumarkt, oder
  3. Der Hersteller?

Bzw. wie würde es rechtlich aussehen, wenn ich denen das Auto grad vor die Tür stelle und sage, dass sie es tauschen sollen? Geht das, bzw. Ist das rechtlich erlaubt, dass ich darauf bestehe, dass sie es auf ihre Kosten machen müssen?

Ich danke schon mal für eine positive Antwort im voraus!

Ps. Wäre nett wenn nur „richtige“ Antworten kommen könnten, mit Sachen wie „ich glaube“ oder „ich habe mal gehört“ kann ich nichts anfangen…

Hallo !

Überlege mal,was hast Du gekauft ?

Tagfahrlicht einschl. Einbau,montiert in einer Werkstatt oder nur das reine Bauteil im Laden.
Montage dann in Selbsthilfe.

Kommst Du nun selbst drauf,was man allenfalls als Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung/Garantie verlangen kann ?

Die Leistung,die man eingekauft hatte .

MfG
duck313

Hallo Grillwurst,

wenn Du im Baumarkt auch so Aufgetreten bist ohne „Guten Tag“ zusagen
ist es kein Wunder.

Wunder kannst du nur erwarten wenn du mit einem Lächeln die Tür aufmachst und Fragst was du jetzt machen sollst?die Verkäufer können da überhaupt nichts für.

Nimm einfach die ausgetauschten Lampen,und Setz dich mal ne Stunde vors Auto Bastel sie Selber rein,das kann doch nicht so schwer sein.
(Alles Steckbar?)

Gruß
MückeHH

Hallo Duck,

sicher, dass Du Dich nicht irrst? Stichwort Produkthaftung.
Die Frage ist nur: Wie will man zu seinem Recht kommen? Lohnt es sich, für den vermutlich eher geringen Betrag einen Rechtsanwalt oder sogar ein Gericht einzuschalten?

Ich habe selber gerade einen ähnlichen Fall erlebt. Hier handelt es sich um ein online gekauftes Teil. Der Onlinehändler hat zwar nach Einreichung eines Einbaubeleges Werkstattkosten übernommen, aber nur einen geringeren, angeblich realistischen Betrag.

Beste Grüße
Guido