Hallo,
folgende Situation: Eine Mietwohnung wurde inkl. Einbauküche angemietet, lt. Mietvertrag (Zusatzvertrag) heißt es …Der Vermieter hat eine Küche inkl. Kühlschrank…installiert. Der Mieter ist zur regelmäßigen Pflege/Reinigung/Instandhaltung der Küche verpflichtet, Schäden jeder Art an der Küche hat der Mieter zu vertreten.
Zudem beinhaltet der MIetvertrag eine Klausel über Kleinreparaturen, in der es heißt, dass die Kosten für Mietsachen, die häufig seinem Zugriff ausgesetzte sind, vom Mieter zu tragen sind, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 90 € nicht überschreiten.
Nun ist nach fast 5 Jahren (Alter Wohnung inkl. Küche 25 Jahre) die Klappe des Gefrierfaches kaputt gegangen - aus Verschleiß, irgendwann bricht einfach dieser Platikhebel mal ab!. Neue Klappe 96 €, die Frage ist nur, wer für diesen Betrag aufkommen soll.
Ist die Zusatzklausel im Mietvertrag überhaupt wirksam? Selbst wenn der Vermieter zur Zahlung verpflichtet werden kann, kann es sich dann nicht nur um den momentanen Wert des Gegenstands handeln?
Hallo!
Instandhaltung ist immer Vermietersache. Küche mitgemietet,also muss sie auch so funktionsfähig bleiben,wie sie mal war. Und hier eben mit TK-Klappe !
"Schäden jeder Art an der Küche ". Das kann nicht wirksam sein, denn es ist so weitgehend, Mieter soll hier für alles haften, unabhängig vom Verschulden. Mit der Klausel wäre sogar die reine Abnutzung durch ordnungsgemäßen Gebrauch überwälzt.
Das geht nicht !
Kleinreparaturklausel ist grundsätzlich möglich, es muss aber eine Höchstsumme je Fall (hier wohl 90 €(recht hoch !) angeführt sein… Es muss aber auch eine Höchstsumme solcher Schäden im Jahr genannt werden. z.B. 90 € im Einzelfall,bzw. bis zu 200 € im Jahr.
Sonst ist es auch ungültig.
Hier kann man es sich einfach machen, Vermieter muss ran.
Denn selbst bei Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel (mal dahingestellt,sie würde auch bei TK-Tür gelten),sind ja 96 € mehr als 90 €. Und da die 90 € eine Grenze sind und keine Selbstbeteiligung, zahlt hier Vermieter alles.
MfG
duck313