Wer zahlt Notar bei Immobilienverkauf?

Hallo zusammen, ich will in Kürze eine (geerbte) Immobilie verkaufen, habe aber überhaupt keine Erfahrungen damit. Soweit ich gehört habe, ist es üblich, dass der Käufer die Notarkosten trägt. Bin ich da richtig informiert? Wenn ja: Gibt es da allgemeine Bestimmungen drüber oder ist das einfach nur Usus? Danke schonmal im voraus.

Es ist eine übliche Gepflogenheit aber keine Pflicht.

Christian

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Es ist eine übliche Gepflogenheit aber keine Pflicht.

Ja und gleichzeitig eine hübsche Falle: Wer den Notar beauftragt, schuldet ihm die Notarrechnung. Wenn der Vertrag aufgesetzt wird, wird darin festgelegt, wer die Notarkosten trägt.

Wenn der Verkauf aber nicht zustande kommt, fallen trotzdem Gebühren an (der Notar hat ja auch Arbeit gehabt). Und die zahlt der Auftraggeber (egal ob Käufer oder Verkäufer). Von daher: bei Immobiliengeschäften immer höflich sein und die Gegenseite bitten, einen Notartermin auszumachen.

gesetzliche Regelung
es ist nicht nur Usus, sondern Gesetz

§ 448 (2) BGB

hier der link

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__448.html

es bleibt aber dabei, wer den Notar bestellt zahlt ihn auch, aber wenn nix vereinbart wird, gilt eben BGB

Gruß
Ralf