Wer Zahlt Notar

Wenn jeman fest zusagt ein Haus zu kaufen, er alle Infos bis hin zur Personalausweisnunner der Verkäufer gibt, welchen Teil der Kosten trägt er, wenn der Kauf platz

Wer bestellt der zahlt zunächstmal und dann kommt es natürlich darauf an wer den Vertrag mit welcher Begründung platzen lies. ramses90

Was ist denn, wenn dieser Abbruch aus rein persönlichen Gründen, die mit dem Kaufobjekt nichts zu tun haben, erfolgt ?

Das ändert nichts. Stellt sich nur die Frage, welche Kosten durch die Herausgabe der Personalausweisnummer entstanden sein sollen. Insofern wäre es gut, wenn Du der Frage ein wenig Substanz/Sinn einhauchen würdest.

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Nehmen wir an: Mit der Angabe der persönlichen Daten wurde klar der Kauf bejaht. Der Verkäufer beauftragt den Notar. Der Notar wird tätig. Der Käufer sagt aus ganz persönlichen Gründen ab. Die Kosten wurden nicht im Detail besprochen. Dem Käufer war klar, dass er ausser der Kaufsumme noch weitere Kosten hat.

So klar ist das nicht.

Damit kann niemand etwas anfangen. Entweder gab es eine Absprache hinsichtlich der Kostenübernahme oder es gab sie nicht. Wenn es keine gab, dann ist erst einmal der Auftraggeber in der Pflicht, falls bzw. wenn der Notar für die vergebliche Liebesmüh Geld sehen will.

Unterstellend (und das erscheint mir nach dem, was Du geschrieben hast, nicht ganz so eindeutig zu sein wie Dir), daß der Käufer eindeutig zu verstehen gegeben hat, daß er die Hütte kaufen will, hätte er die Kosten dem Verkäufer zu erstatten.

Nehmen wir an: Der Käufer hat gejubelt, als ihm zugesagt wurde, und das auch in E-Mails geschrieben hat.

dann ist es klar.
Jubel ist Zustimmung zum Kauf und der Jubler muss alle angefallenen Kosten tragen.

Sonst gilt das hier:

Grundsätzlich trägt der Käufer die Notarkosten; so dürfte es auch in dem Entwurf des notariellen Kaufvertrags geregelt sein. Da der Vertrag nicht zustande gekommen ist, gilt diese Kostentragungsregelung nicht.

Ansonsten müssen die Notarkosten von demjenigen bezahlt werden, der die Leistung des Notars bestellt hat (das ist wohl der Verkäufer)

Das aber nicht wegen des Jubels oder der Zustimmung an sich, sondern deswegen: