Hallo Fachleute!
Mein Vermiter hat mein Kaufangebot aus letzten Jahr jetzt über einen mir fremden Notar angenommen.
Jetzt habe ich aber neben der Rechnung von meinem Notar (wegen Grundbucheintrag usw.) auch die Rechnung des anderen Notars über die Annahme meines Vermieters des Kaufangebotes.
Ist es normal, dass auch ich diese Kosten des anderen Notars bezahlen muss? Nach meinem „logischen“ Empfinden würde ich eigentlich sagen, wer den Auftrag erteilt, der muss auch zahlen. Oder sehe ich das hier falsch?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten und Hilfen!