Wer zahlt nun die Miete?

Also Mutter(85) und sohn(60) haben als Wohngemeinschaft eine Wohnung bei zweitem Sohn angemietet. Die Mutter ist kürzlich verstorben nun wurde die komplette Miete nicht überwiesen. Wer muss nun für die Miete aufkommen?

Also Mutter(85) und sohn(60) haben als Wohngemeinschaft eine
Wohnung bei zweitem Sohn angemietet. Die Mutter ist kürzlich
verstorben nun wurde die komplette Miete nicht überwiesen. Wer
muss nun für die Miete aufkommen?

Hallo, wenn ein Mieter verstirbt, müssen dessen Rechtsnachfolger (die Erben) die Miete 3 Monate lang weiterzahlen. Nach 3 Monaten gteift ein Sonferkündigungsrecht. Der in der Wohnung verbliebene Sohn muß nach 3 Monaten entscheiden, ob er weiterhin als Alleinmieter die Wohnung nutzt, oder auszieht. MfG Achim

Also Mutter(85) und sohn(60) haben als Wohngemeinschaft eine
Wohnung bei zweitem Sohn angemietet. Die Mutter ist kürzlich
verstorben nun wurde die komplette Miete nicht überwiesen. Wer
muss nun für die Miete aufkommen?