Wer zahlt Nutzungsrecht für Grafik auf Website?

Hallo,

ich habe eine Website für einen Kunden erstellt. Bevor diese Website nun online gehen kann, muss jedoch ein Nutzungsrecht an einer Grafik erworben werden. Dieses Nutzungsrecht kostet 300 Euro.

Der Kunde verlangt nun von mir dieses Nutzungsrecht aus eigener Tasche zu bezahlen. Dies war jedoch vertraglich nicht vereinbart.

Wer muss das Nutzungsrecht nun bezahlen? Ich oder der Kunde?

Freue mich über jede Antwort.

Es kommt immer auf das abgegebene Angebot von Dir an. Du wirst ja für Deine Gestaltung und Programmierung der Internetseite bezahlt. Warum solltest Du dann die Kosten für lizenzpflichtige Bilder übernehmen? Was anderes wäre es, wenn Du ein Template gekauft hättest. Dann würde ich Deinen Kunden verstehen. Ich verfahre immer so, dass Texte und Bilder vom Kunden geliefert werden. Ansonsten kostet es einfach mehr. Zumal der Kunde dann die Bilder ja auch weiterverwenden darf - z.B. für Flyer o.ä… Ich würde solche Fragen immer vorher mit dem Kunden klären, damit diese Probleme nicht auftreten…

Wenn es keine vertragliche Vereinbarung gibt, dann ist das auch rechtlich nicht
verbindlich zu beantworten. Du solltest bei Deinem Kostenvoranschlag einen
Passus stehen haben wie „zzgl. evtl. Nutzungsrechte für Bilder & Grafiken“ um
eben für solche Fälle gewappnet zu sein.

Hast Du dem Kunden aber einen KVA erstellt für „Webdesign und Grafik“ ohne
darauf hingewiesen zu haben, dann hilft Dir das erst einmal nicht weiter. Haftbar
für evtl. Nutzungsrechtsverletzung ist letztlich erst einmal der spätere Betreiber &
im Impressum angegebene „Verantwortliche“ gem. § 5 TMG.
Wenn also Rechtsverletzungen bekannt werden, dann werden sich die Anwälte
zuerst an den Betreiber wenden. Dieser kann dann aber - eben wg. anderer
Vereinbarungen - ggf. wieder auf Dich zukommen und Schadenersatz fordern.

Bei einer Grafik für 300 Euro wäre zu überlegen, ob man diese nicht evtl. ähnlich
selber nachbauen bzw. erstellen kann…

Hallo Tintin81,

die Rechte müssen immer beim Webseitenbetreiber liegen. Veröffentlicht Dein Kunde die Site mit der Grafik und hat keine Rechte daran verstösst er gegen das Urheberrecht. Selbst wenn DU die Rechte inne hast kannst Du ihm die Grafik nicht zur Verfügung stellen, da (meines Wissens) Urheberrechte nicht übertragen werden können (Ausnahme Schweiz). Jeder der ein bestimmtes Werk mit Urheberrechten veröffentlichen will benötigt eine eigene Lizenz des Urhebers.

Wer für die Kosten einer Lizenz aufkommt bestimmt Eure Vereinbarung. Wurde z. B. vereinbart „alles inklusive“ würde ich mal sagen der Preis für die Lizenz (auf Name des Kunden) ist mit drin. Wurde jedoch explizit festgelegt welcher Preis für welche Leistung und nichts über die Grafiken o. ä. muss der Kunde die Lizenz gesondert erwerben.

Andererseits musst du Ihm die Grafik ja nicht einbauen solange sie nicht bezahlt ist; und wenn er meint er zahlt garnicht, dann gibts eben keine Site.

mfg
ome

Hallo,

wie sah das Angebot aus? Wusste der Kunde, dass Bildkosten auf ihn zukommen?

Es ist ja seine Website und die Bilder darauf muss er kaufen. Er will sie ja
schließlich nutzen für seine Website.

Für lizenzfreie Bilder eignet sich istockphoto, photocase, fotolia usw…

Gute Bilder kosten halt immer ein bisschen mehr.

Gruß

Moin!

Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, weil ich mich in dieser Angelegenheit zur sehr schwammig auskenne. Du müsstest Deine Frage etwas konkretisieren. Was ist das für eine Graphik um die es geht? Geht ohne diese Graphik die ganze Seite nicht? Ist es also soetwas wie ein Template? Oder ist es nur ein Logo, daß der Kunde so wollte/ bestellt hat?

Gruß JeWolp

Hallo Unbekannt!

Für mich stellt sich das so dar:

Wenn der Kunde die Website mit der Grafik auf seinem
Server nutzt, liegt das Risiko für die unberechtigte
Nutzung der Grafik m.E. beim Kunden (dessen Daten ein
Kläger oder Abmahnender ja bei der DENIC feststellen
kann).

Insofern wäre es angeraten, dem Kunden nachvollziehbar
(z.B. in der Rechnung) mitzuteilen, dass er eine
Grafik benutzt, für die ein Nutzungsentgelt zu zahlen
ist.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und war mit einer
Abmahnung w/ unberechtigter Nutzung eines Kartenausschnitts
konfrontiert. Ich konnte das Ganze aber niederschlagen,
weil ich glaubhaft machen konnte, dass dieses Material
nicht zu meiner eigenen Nutzung verwendet wurde (die
Website des Kunden lag damals vorübergehend zur
Prüfung auf meinem Server).

Ärger und Arbeit hat’s trotzdem gemacht. Insofern kann
ich nur raten, die Grafik nicht öffentlich zugänglich
auf einen eigenen Server zu legen oder besser gleich
eine andere Grafik zu benutzen.

Ums klar zu sagen, dies ist keine rechtsverbindliche
Auskunft aber ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß aus Berlin
Micha

Hallo,

würde mal spontan sagen, dass er, wenn er nicht bezahlen will, eben diese Grafik auch nicht auf die Website bekommt. Der Kostenvoranschlag enthielt wahrscheinlich keine Kosten für Bildagentur. Wenn der Kunde allerdings davon ausgeht, dass alles ein Komplettpreis war, ist es verständlich, dass er keine Mehrkosten bezahlen will - Also hilft nur, eine günstigere Alternative zu finden oder den Kunden vom Nutzwert dieses Mehraufwandes zu überzeugen.

Hier noch der Hinweis: Wir weisen immer im KVA darauf hin dass Fremdkosten (Bildagentur, o.ä) noch nicht berücksichtigt sind.

Gruss ++

macuse

Hallo,
also normalerweise sollte man so etwas vorher abklären. Ich regel das meistens so, dass ich im Angebot festlege, dass der Kunde für solche Kosten aufkommen muss. In einem Vorabgespräch lässt sich das auch immer prima erklären…

Wenn vertraglich nichts festgelegt ist, würde ich das definitiv nicht zahlen. Du könntest dem Kunden versuchen Alternativen zu liefern z.B. eine kostengünstigere Grafik (falls das möglich ist). Im Endeffekt wollt ihr ja beide ein gutes Ergebnis. Er kann ja von Dir die Zahlung auch nicht verlangen, wenn ihr vorab nichts darüber festgelegt habt.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß Cynth

Grundsätzlich ist der Designer nicht verpflichtet irgendeine Leistung durch Dritte zu bezahlen. Versteift sich der Kunde auf dieses Bild, ist er generell dazu aufgefordert die Nutzungsrechte an dem Bildmaterial zu entrichten.
Am besten einen Vertragszusatz aufsetzen, in dem klar und deutlich definiert wird, welche Leistungen der Designer auf die Kappe nimmt und welche der Kunde.
Ein kleiner Satz: Sämtliche Leistungen durch Dritte (Druckfirmen, Bildlieferanten usw.), also alle Leistungen, die nicht vom Designer(Dein Name/Firmenname) persönlich erstellt werden, sind nach vorheriger Absprache und Zustimmung durch den Kunden und vom Kunden zu entlohnen.

Viel Erfolg
Ich sehe hier aber nicht nur das Problem des Nutzungsrechtes und wer dafür aufkommt, sondern auch noch die Gefahr, das anderes Bildmaterial geringerer Qualität verwendet werden könnte, was sich allerdings auch nicht vorteilhaft auf den Eindruck der Seite auswirken kann. Des Weiteren

Hallo,
tut mir leid da bin ich leider überfragt.
Viele Grüße

Ueblicherweise schreibt man im Angebot dazu, dass Fotos und Illustrationen separat abgerechnet werden. Wenn das nicht drinsteht, wirds schwierig.

Falls du Entwurfshonorar und Nutzungsentgelt separat in Rechnung stellst, kannst du es evtl. irgendwie ins Nutzungsentgelt dazupacken.

Bin allerdings kein Jurist, daher keine Gewaehr.

Ein recht seltener Fall … Grundlegend kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Ist im Vertrag ausdrücklich erwähnt worden, wer die Kosten an Lizenzgebühren zu übernehmen hat, oder nicht? Sollte dies im Vertrag nicht vereinbart worden sein, dann ist natürlich auch nicht klar geregelt, wer die Kosten zu tragen hat. In diesem Fall müsste dann eine Absprache unter euch beiden stattfinden. Rechtlich ist allerdings KEINER dazu verpflichtet.
Gängige Vorgehensweise ist, die Kosten auszulegen und bei Rechnungsstellung weiterzugeben (zumindest bei solchen Lizenz-Höhen)… aber … Ist das Bildmaterial, für das die Lizenz erworben werden soll denn SO EINZIGARTIG???
Ich würde in so einem Fall eine Einigung vorschlagen: Entweder er übernimmt die Kosten, oder du übernimmst diese, nutzt aber ein anderes Bildmaterial. Dann schaust du dich bei Anbietern, wie z.B. Fotolia.de um und buchst eine Lizenz für 5 - 10 Euro für ein ähnliches Bild (Nutzungsrechte beachten!!!). Diese Kosten übernehme ich i.d.R. für den Kunden, soweit es sich um wenige Bilder handelt. Sollte der Kunde auf diesen „Deal“ nicht eingehen - würde ich ihn darauf hinweisen, dass du Ihm bei Rücktritt des Auftrages zumindest die angefallenen Stunden in Rechnung stellen wirst. Die meisten Kunden entscheiden sich ab diesem Punkt für den Deal :wink:

Grüße

Dirk

natürlich muss der Kunde die Nutzungsrechte erwerben - du „nutzt“ die Bilder ja nicht, sondern erstellt in seinem Auftrag, also nutzt er!

…eeeveee