Wer zahlt poliz. Führungszeugnis, Arbeitgeber?

Wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nachträglich nach der Einstellung und Übergabe aller zu diesem Zeitpunkt geforderten Unterlagen nochmals aufgefordert wird (unter Androhung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, kann der Arbeitnehmer die Kosten dafür dann vom Arbeitgeber zurückfordern? Muß nicht generell der Arbeitgeber die Kosten für die Beschaffung solcher Unterlagen übernehmen?

Hallo,

M.W. zahlt der AN dieses Führungszeugnis ( Belegart N … ca. 15 € ) zunächst selber. Bei der Steuererklärung kann es zu den Werbungskosten gerechnet werden.

mfg

nutzlos

Wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nachträglich nach der
Einstellung und Übergabe aller zu diesem Zeitpunkt geforderten
Unterlagen nochmals aufgefordert wird (unter Androhung der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ein polizeiliches
Führungszeugnis vorzulegen, kann der Arbeitnehmer die Kosten
dafür dann vom Arbeitgeber zurückfordern?

Es gilt: Wer die Musik bestellt, hat sie zu bezahlen.

Drei AG haben von mir bisher ein Führungszeugnis verlangt (ist ja rechtlich auch nicht ganz unumstritten). Alle haben von vornherein erklärt die Kosten zu erstatten und mich für die Zeit der Beantragung entgeltlich freizustellen.

Gruß

S.J.