Wer zahlt Portokosten?

Hallo,
habe von einem Power-Seller (Name durch den Moderator entfernt) ein Gerät gekauft, das nicht nur nicht funktionierte, sondern auch kaputt war :wink:. Habe es zurückgeschickt und die Mitteilung bekommen, daß ich den Kaufpreis und meine Kosten fürs Rückporto erstattet bekomme. Die Erstversendungs-Kosten zu mir, die höher waren als das reine Porto, will er mir nicht ersetzen, weil der Kaufpreis unter 40 Euro lag. Wie ist die Rechtslage? Schaut doch bitte mal in die Bedingungen des Verkäufers, ich habe nichts darüber gefunden. Das ist auch ein Händler, der jeden negativ bewertet, wenn er negativ bewertet wird.
Morgen will sich der Händler mit mir nochmals in Verbindung setzen, hätte daher vorher schon eure Meinung.
Danke,
Fritz

Hallo,

Die Erstversendungs-Kosten zu mir, die höher waren
als das reine Porto, will er mir nicht ersetzen, weil der
Kaufpreis unter 40 Euro lag. Wie ist die Rechtslage?

das wäre ok, wenn du von deinem 14tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen würdest. Also wenn dir die Ware einfach nicht gefällt und du sie deswegen zurückschickst.

Da die Ware aber kaputt ist muss der Händler die Versandkosten übernehmen. Denn der Händler hat intakte Ware zu liefern, tut er das nicht muss er die Kosten übernehmen.

Schaut
doch bitte mal in die Bedingungen des Verkäufers, ich habe
nichts darüber gefunden.

Das mit den 40 € gilt btw nur, wenn es in den AGB steht. Aber wie sollen wir nachschauen ohne den namen des Händlers zu kennen? Und den namen darfst du hier nicht nennen… du wirst also selbst nachsehen müssen.

Das ist auch ein Händler, der jeden
negativ bewertet, wenn er negativ bewertet wird.

Wieso kaufst du dann bei ihm? Abgesehen davon ist ein defektes gerät noch kein Grund für eine Negative, sofern die Sache aus der Welt geschafft werden kann…

Gruß,
Sue

Hallo,

Die Erstversendungs-Kosten zu mir, die höher waren
als das reine Porto, will er mir nicht ersetzen, weil der
Kaufpreis unter 40 Euro lag. Wie ist die Rechtslage?

das wäre ok, wenn du von deinem 14tägigen Rücktrittsrecht
Gebrauch machen würdest. Also wenn dir die Ware einfach nicht
gefällt und du sie deswegen zurückschickst.

Da die Ware aber kaputt ist muss der Händler die Versandkosten
übernehmen. Denn der Händler hat intakte Ware zu liefern, tut
er das nicht muss er die Kosten übernehmen.

Das mit den 40 € gilt btw nur, wenn es in den AGB steht. Aber
wie sollen wir nachschauen ohne den namen des Händlers zu
kennen? Und den namen darfst du hier nicht nennen… du wirst
also selbst nachsehen müssen.

Hi sue, wenn du genau gelesen hättest, hättest du ihn erkannt :wink:

Das ist auch ein Händler, der jeden
negativ bewertet, wenn er negativ bewertet wird.

Wieso kaufst du dann bei ihm?

Das habe ich auch erst im e-mail-Verkehr mit ihm erfahren, nachher ist man immer schlauer.

Abgesehen davon ist ein defektes
gerät noch kein Grund für eine Negative, sofern die Sache aus
der Welt geschafft werden kann…

Wenn er jetzt aber auch noch versucht, mir die Versandkosten aufzubrummen, schon. Er ist ja gewerblicher Händler und muß wissen, was Sache ist.
Gruß Fritz

Gruß,
Sue

Hi nochmal :smile:

Das mit den 40 € gilt btw nur, wenn es in den AGB steht. Aber
wie sollen wir nachschauen ohne den namen des Händlers zu
kennen? Und den namen darfst du hier nicht nennen… du wirst
also selbst nachsehen müssen.

Hi sue, wenn du genau gelesen hättest, hättest du ihn erkannt
:wink:

ja… ähm… stimmt, sorry :wink:

Gruß,
Sue

Kleine Anmerkung am Rande

habe von einem Power-Seller [Name durch MOD entfernt] ein Gerät gekauft,

Hallo Fritz,

Denke bitte in Zukunft daran, die Mitgliedsnamen von anderen Ebay-Mitgliedern NICHT zu nennen, da diese für den Sachverhalt irrelevant sind.
Wenn der/die/das genannte Verkäufer/in hier mitliest kannst du in Teufels Küche kommen.

Gruß
Sticky

Denke bitte in Zukunft daran, die Mitgliedsnamen von anderen
Ebay-Mitgliedern NICHT zu nennen, da diese für den Sachverhalt
irrelevant sind.
Wenn der/die/das genannte Verkäufer/in hier mitliest kannst du
in Teufels Küche kommen.

Hallo Sticky,
habe nur etwas geschrieben, was ich auch verantworten kann. In den ebay-Foren werden schwarze Schafe auch mit Namen veröffentlicht. Warum kann ich hier in „Teufels Küche“ kommen?
Schönen Abend noch,
Fritz

Weils Regel in diesem Brett ist:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Hallo

Das ist auch ein Händler, der jeden
negativ bewertet, wenn er negativ bewertet wird.

Wieso kaufst du dann bei ihm?

Das habe ich auch erst im e-mail-Verkehr mit ihm erfahren,
nachher ist man immer schlauer.

Dass das gegen die Ebay-Regeln verstößt, weißt du sicher? Ich meine, anderen mit schlechter Bewertung zu drohen, damit die nicht schlecht bewerten.

Du könntest ihn also bei Ebay melden.

Viele Grüße
Thea

Dass das gegen die Ebay-Regeln verstößt, weißt du sicher? Ich
meine, anderen mit schlechter Bewertung zu drohen, damit die
nicht schlecht bewerten.

Du könntest ihn also bei Ebay melden.

Viele Grüße
Thea

Hallo Thea,
ein paar negative Bewertungen schaden ja nicht, sagt ebay …
das habe ich auch getan, hier die ungekürzte Antwort, wohl ein Textbaustein:
"vielen Dank fuer Ihre Anfrage zu Ihren Bewertungen. Ich kann Ihre Sorgen
sehr gut verstehen.

Ich werde Ihre Frage in zwei Schritten beantworten:

Welche Funktion hat das Bewertungssystem von eBay?

Das Bewertungssystem bietet eBay-Mitgliedern die Moeglichkeit, ihre
Erfahrungen im Umgang mit anderen eBay-Mitgliedern offen darzulegen.

Das Bewertungsystem dient dem freien Erfahrungsaustausch der
eBay-Mitglieder. Daher greift eBay grundsaetzlich nicht in das
Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden bis auf wenige
Ausnahmen durch eBay weder veraendert noch entfernt.

Welche Konsequenzen haben ungerechtfertigte negative Bewertungen?

Die meisten eBay-Mitglieder achten auf das gesamte Bewertungsprofil
eines Handelspartners und beurteilen ein eBay-Mitglied nicht nur anhand
einer einzelnen negativen Bewertung.
Ein ehrliches eBay-Mitglied wird immer ueberwiegend positive Bewertungen
haben. Diese wiegen ein paar wenige und uebertriebene negative
Bewertungen auch aus Sicht der Handelspartner auf.

Hinweis:

Sie haben die Moeglichkeit, Kommentare zu Bewertungen abzugeben und
koennen so die negative Bewertung entkraeften.
Sie koennen auch Bewertungen einvernehmlich mit Ihrem Handelspartner
zurueckzunehmen.

Weitere Informationen zum Thema „negative Bewertungen“ finden Sie unter
folgendem Link:

http://pages.ebay.de/help/feedback/questions/retalia…

Ich wuensche Ihnen weiterhin viel Spass und Erfolg bei eBay, Herr xxx.
Fuer weitere Fragen steht Ihnen Ihr eBay Support-Team jederzeit gern zur
Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

… [Name vom MOD entfernt]"

Hi
auch mails im Originalwortlaut mit Klarnamen zu posten ist mehr als unfein, verehrter WYNMUCK
Gruß, HH

Hi HH,
das ist doch nur jemand bei ebay. Ob es den wirklich gibt? Wenn ich mir die Texte anschaue, nehme ich an, daß die irgendeinein Wortgenerator erfunden haben, der auf Reklamationen antwortet.
LG Fritz

Hallo Wynmuck

hm, ich glaube, die gleiche Nachricht habe ich auch schonmal erhalten. Ich hatte da nämlich mal so einen Spaßbieter, der offensichtlich garnichts kaufen wollte, und nachdem ich schließlich von dem Vertrag zurückgetreten bin, hat er mich noch schnell schlecht bewertet und hat mir sogar noch geschrieben, dass er mich jetzt wohl reingelegt hätte.

Direkt danach wurde er sogar von Ebay ausgeschlossen. Die Bewertung konnte ich aber auch nicht mehr wegkriegen.

Es wird höchste Zeit, dass Ebay mal Konkurrenz kriegt.

Viele Grüße
Thea

das habe ich auch getan, hier die ungekürzte Antwort, wohl ein
Textbaustein:
"vielen Dank fuer Ihre Anfrage zu Ihren Bewertungen. Ich kann
Ihre Sorgen
sehr gut verstehen.

Ich werde Ihre Frage in zwei Schritten beantworten:

Welche Funktion hat das Bewertungssystem von eBay?

Das Bewertungssystem bietet eBay-Mitgliedern die Moeglichkeit,
ihre
Erfahrungen im Umgang mit anderen eBay-Mitgliedern offen
darzulegen.

Das Bewertungsystem dient dem freien Erfahrungsaustausch der
eBay-Mitglieder. Daher greift eBay grundsaetzlich nicht in das
Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden bis auf
wenige
Ausnahmen durch eBay weder veraendert noch entfernt.

Welche Konsequenzen haben ungerechtfertigte negative
Bewertungen?

Die meisten eBay-Mitglieder achten auf das gesamte
Bewertungsprofil
eines Handelspartners und beurteilen ein eBay-Mitglied nicht
nur anhand
einer einzelnen negativen Bewertung.
Ein ehrliches eBay-Mitglied wird immer ueberwiegend positive
Bewertungen
haben. Diese wiegen ein paar wenige und uebertriebene negative
Bewertungen auch aus Sicht der Handelspartner auf.

Hinweis:

Sie haben die Moeglichkeit, Kommentare zu Bewertungen
abzugeben und
koennen so die negative Bewertung entkraeften.
Sie koennen auch Bewertungen einvernehmlich mit Ihrem
Handelspartner
zurueckzunehmen.

Weitere Informationen zum Thema „negative Bewertungen“ finden
Sie unter
folgendem Link:

http://pages.ebay.de/help/feedback/questions/retalia…

Ich wuensche Ihnen weiterhin viel Spass und Erfolg bei eBay,
Herr xxx.
Fuer weitere Fragen steht Ihnen Ihr eBay Support-Team
jederzeit gern zur
Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

… [Name vom MOD entfernt]"