Hallo,
ich bin vor einigen Tagen zu einem Vorstellungsgespräch in der Nähe meines Hauptwohnsitzes eingeladen worden. Allerdings befand ich mich zur Zeit, als der Arbeitgeber mich telefonisch zum Vorstellungsgespräch einlud, noch in meiner Nebenwohnung ca. 350km entfernt. Für die Fahrt sind mir 170€ an Kosten angefallen, die ich gern erstattet bekommen möchte. Jedoch lehnt der Arbeitgeber die Erstattung der Kosten ab, bzw. ich soll einen Reisekostenantrag bei der Agentur für Arbeit einreichen. Dort habe ich mich bereits informiert und durfte aber nicht die 170€ im Reisekostenantrag angeben, sondern nur die Kosten vom Hauptwohnsitz zum Arbeitgeber, für die ich einen Zuschuss bekam.
Nun sind die 170€ immer noch offen und der Arbeitgeber plädiert auf einen Reisekostenantrag für die Arbeitsagentur, bei der ich die Kosten nicht geltend machen darf.
Im BGB §620 steht, dass der Arbeitgeber aber für die Kostenübernahme verpflichtet ist; ohne Arbeitsagentur. Schließlich wusste er, dass ich mich in meinem Nebenwohnsitz befinde, ihm war klar, dass mir für diese Anreise Kosten anfallen und schloss die Übernahme dieser, als er mich mündlich zum Vorstellungsgespräch bat, nicht aus.
Die Frage lautet also:
Wie ist die Rechtslage in meinem Fall?
bzw. Bin ich im Recht, wenn ich dem Arbeitgeber die Kopie der Kostenbelege zusende und eine Erstattung verlange?
P.S. Nach dem Vorstellungsgespräch bekam ich zwar einen positiven Bescheid, allerdings lehnte ich ab, um eine Tätigkeit in der Nähe meines Nebenwohnsitzes anzunehmen.
Hallo,
ich habe keine Ahnung, ob es so ein „Vergütungsrecht“ tatsächlich gibt. Aber ich hoffe mal nicht. Denn ich finde es äusserst dreist überhaupt auf die Idee zu kommen, dass man darauf ein Recht hat. Warum sollte ein potentieller Arbeitgeber so etwas tun (ausser er muss die Leute zu dem Job echt überreden). Vorallem wenn ich dann den Satz von Dir lese:
P.S. Nach dem Vorstellungsgespräch bekam ich zwar einen
positiven Bescheid, allerdings lehnte ich ab, um eine
Tätigkeit in der Nähe meines Nebenwohnsitzes anzunehmen.
MfG
Die Frage lautet also:
Wie ist die Rechtslage in meinem Fall?
Wir hatten diese Frage hier schon mehrfach. Das Fazit der Antworten ist, dass es wohl tatsächlich einen Rechtsanspruch auf die Reisekosten gibt.
bzw. Bin ich im Recht, wenn ich dem Arbeitgeber die Kopie der
Kostenbelege zusende und eine Erstattung verlange?
Iczh würde es versuchen. Ich persönlich habe es noch nie erlebt, dass die Firma, die mich eingeladen hatte, die Reisekosten nicht vollständig übernommen hat.
Moin,
ich habe keine Ahnung, ob es so ein „Vergütungsrecht“
tatsächlich gibt.
Ja, den § weiss ich jetzt nicht.
Aber ich hoffe mal nicht. Denn ich finde es
äusserst dreist überhaupt auf die Idee zu kommen, dass man
darauf ein Recht hat.
Also spätestens wenn Du arbeitslos wirst und Dich, da Du ja mobil sein sollst, und dich deshalb in der ganzen BRD oder gar Europa Bewirbst, wird Dich die Frage der Finanzierung schon interessieren.
Warum sollte ein potentieller
Arbeitgeber so etwas tun (ausser er muss die Leute zu dem Job
echt überreden).
Um gute Leute zu bekommen, außerdem ist er grundsätzlich verpflichtet die Kosten zu erstetzen, s.o. Aber selbst staatliche Stellen schieben es ab, z.B. auf die BA oder JobCenter.
:Vorallem wenn ich dann den Satz von Dir lese:
P.S. Nach dem Vorstellungsgespräch bekam ich zwar einen
positiven Bescheid, allerdings lehnte ich ab, um eine
Tätigkeit in der Nähe meines Nebenwohnsitzes anzunehmen.
Wenn Du einen Job suchst, bewirbst Du Dich dann nur auf eine Stelle? Wenn ich das als AG wüsste, fällst Du bei mir durch. So dumm kann niemand sein.
Was soll man also machen, wenn man mehrere Bewerbungen, Vorstellungsgespräche hatte und mehrere Zusagen bekommen hat?
Dann suche ich mir das aus, was mir am besten zusagt, so einfach ist es.
Gruß Volker
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Hallo Volker,
Wenn Du einen Job suchst, bewirbst Du Dich dann nur auf eine
Stelle? Wenn ich das als AG wüsste, fällst Du bei mir durch.
So dumm kann niemand sein.
Was soll man also machen, wenn man mehrere Bewerbungen,
Vorstellungsgespräche hatte und mehrere Zusagen bekommen hat?
Dann suche ich mir das aus, was mir am besten zusagt, so
einfach ist es.
Da geb ich Dir vollkommen recht, aber das war auch nicht das Thema. Es ging um das Recht der Reisekostenerstattung. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass man darauf Recht hat. Wenn jemand eine Stelle bundesweit oder sogar international ausschreibt und eine Kostenerstattung anbietet - prima. Aber das ein Arbeitgeber verpflichtet ist seinen Bewerbern die Anreise zu bezahlen, konnte ich mir nicht vorstellen. Aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren. 
MfG
Ich habe dem Arbeitgeber bereits die Belege meiner Fahrtkosten zukommen lassen, allerdings meldete der sich daraufhin bei mir und meinte, dass das nicht per Fax funktionieren würde und das ich dahingehend einen Antrag der Arbeitsagentur stellen müsse.
Er meinte zusätzlich, dass er das Fax nicht lesen hätte können, wobei ich nicht nachprüfen kann, ob er die Wahrheit sagt oder einfach nur „geschickt“ Geld sparen möchte.
Der Paragraph im BGB heißt übrigens §670 und nicht §620, mein Fehler.
Ich möchte ja nur wissen, ob ich mit Recht durchsetzen darf, dass ich dem Arbeitgeber die Belege meiner Kosten per Post zuschicke und er diese entrichten muss, ohne das die Arbeitsagentur einbezogen wird?
Wenn ein Arbeitgeber nicht sagt/schreibt, dass Reisekosten erstattet werden, so ist dieser dazu verpflichtet Reisekosten zu erstatten.
Um von der Reisekostenerstattungspflicht befreit zu sein, MUSS der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Antritt des Vorstellungsgespräches explizit darauf hinweisen, dass keine Reisekosten erstattet werden können.