Wer zahlt Renovierung nach Rollladenaustausch

Hallo,

unser Vermieter hat wie im Mietvertag vereinbart, jetzt die Rollläden in unserem Haus ausgetauscht. Dabei haben die Handwerker natürlich die Kästen aufmachen müssen, diese waren tapeziert und gestrichen. Jetzt sieht es natürlich aus wie Sa…, wer muß für die Renovierung aufkommen? ( Tapezieren der Rollokästen )

Schonmal vielen Dank für die Infos

Hans

MoinMoin!
Das geht nach dem Verursacherpronzip: Der, der Schäden verursacht -oder verursachen läßt- muß diese auch beseitigen. Also der VM.
Bitten Sie ihn zur Besichtigung des durch ihn verursachten Schadens an seinem Eigentum.
Sagen oder schreiben Sie ihm, was zu machen ist und setzen Sie ihm eine Frist, danach eine Nachfrist - dann gehen Sie zum Mieterverein, die lassen ein rechtlich korrektes Schreiben ihres RA an den VM senden.
Der Mieterverein wird Ihnen auch sagen, was danach zu wäre, wenn bis dahi9n nicht schon alles geklärt ist.
Gruß
MK

hallo,
ich gehe jetzt mal davon aus, das NUR der rollokasten tapeziert werden muss, und das man eigendlich immer resttapete zuhause hat, deswegen macht man das selber…

lisa

Bieten Sie dem Vedrmeiter das Tapezieren und Streichen gegen einen Betrag von € 100 als freiwillgie Eigentleistung an und hören Sie mal, was der dazu meint!

Hallo glueckshans,

normalerweise hätte Ihr Vermieter auch gleich festlegen sollen, welche Nacharbeiten von wem auszurichten sind.
Oder er hat sich das Geld für die Feinarbeiten gespart.

In der Regel erledigt der Handwerker die abschliesenden Feinarbeiten, wie Beiputzen, Abdichten und Streichen in einem Aufwasch.
Lassen Sie sich vom Vermieter 1 kg Moltofill und ein Eimerchen Latex-Innenfarbe kaufen und machen es selbst.
Dann soll er sich die Mieterhöhung wg. Modernisierung irgendwo hinstecken.
An der Isolation der Rolladenkästen haben die bei der Aktion garantiert auch nichts verbessert.
BG
hardy

Hallo,

dies ist Verhandlungssache, wenn es nicht im Mietvertrag steht.
Aber normalerweise ist es Deine Sache.

Gruß
Udo

Alles was mehr als 100,-- Euro kostet muss der Vermieter zahlen, d.h. der Mieter darf nicht zu Kosten über 100,–Euro pro Jahr herangezogen werden.