ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Mein Vermieter hat bei mir in der Wohnung umfangreiche Sanierungsarbeiten innen an der Außenwand unserer Wohnung durchgeführt (WoZi und EssZi). Wir haben einen neuen Spezialputz bekommen aufgrund immer wieder auftretender Schimmelbildung. Nun wurde von dem ausführenden Fachbetrieb nur die Stellen gestrichen, die neu gemacht werden – in Reinweiss. Der Rest der Wohnung ist auch weiß, allerdings in Richtung Ton Eierschalen. D.h. die neu gestrichenen Abschnitte heben sich deutlich ab. Zudem haben die Maler nicht sehr genau gearbeitet, so dass hier und da ein Pinselstrick daneben, also in die „andere“ Farbe hinein gegangen ist.
Wir haben das letzten Mal vor 7 Jahren renoviert. Wir sind Nichtraucher, die Wohnung bzw. die Wandfarbe ist noch in einem guten Zustand.
Frage: So wie es jetzt aussieht, also mit den Farbunterschieden, mag ich es nicht leiden. Wer muss nun die Angleichung, sprich das Streichen der restlichen Flächen in den Zimmern bezahlen? Ich möchte mich gerne gütlich einigen mit meinem Vermieter, im Zweifel streiche ich die Zimmer auch selbst an – ich würde nur gerne wissen, wie die Rechtslage ist.
Über fachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!
selbstverständlich muß der Vermieter den Zustand so herstellen, dass die Sanierung fachgerecht abgeschlossen wird. Flächen sind immer vollständig, wandweise zu sanieren und üblich ist auch dass der Maler die Farbe verwendet, die vorhanden war.
Übermalungen an den bestehenden Wänden sind natürlich nicht fachgerecht und auch nicht hinnehmbar.
Eine Mietwohnung sollte allerdings nach 7 Jahren auch bei einem Nichtraucherhaushalt einen Sanierungsanstrich vertragen können, zumal Sie ja die Wohnung nicht kurzfristig verlassen wollen.
Ich würde also ein freindliches Gespräch mit dem Vermieter führen. Ihn darauf hinweisen, dass die Artbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden und die Malerfirma dafür keine Vergütung erwarten kann.
entweder die Maler beseitigen die Schäden oder Sie erhalten mindestens die Farbe und sanieren den gesamten Wohnraum.
Ein Vermieter ist dankbar für die Hinweise über die Ausführungsmängel und kommt Ihnen bestimmt entgegen, da er zufriedene Mieter haben möchte.
Hallo hh_schmirk,
da müssen Sie einen Mietexperten und ihren Mietvertrag befragen. Im Mietvertrag sollte zumindest geregelt sein in welchen Abständen die Wohnung renoviert bzw. gestrichen werden muß.
Hinsichtlich der Sanierung des Pilzbefalls kann man der Malerfirma zumindest vorwerfen eine fachlich nicht ausreichende Arbeit abgeliefert zu haben und zur Angleichung der Farben angehalten werden.
mfg
Pe.W.Am
Hallo
ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Mein Vermieter hat bei mir in der Wohnung umfangreiche
Sanierungsarbeiten innen an der Außenwand unserer Wohnung
durchgeführt (WoZi und EssZi). Wir haben einen neuen
Spezialputz bekommen aufgrund immer wieder auftretender
Schimmelbildung. Nun wurde von dem ausführenden Fachbetrieb
nur die Stellen gestrichen, die neu gemacht werden – in
Reinweiss. Der Rest der Wohnung ist auch weiß, allerdings in
Richtung Ton Eierschalen. D.h. die neu gestrichenen Abschnitte
heben sich deutlich ab. Zudem haben die Maler nicht sehr genau
gearbeitet, so dass hier und da ein Pinselstrick daneben, also
in die „andere“ Farbe hinein gegangen ist.
Wir haben das letzten Mal vor 7 Jahren renoviert. Wir sind
Nichtraucher, die Wohnung bzw. die Wandfarbe ist noch in einem
guten Zustand.
Frage: So wie es jetzt aussieht, also mit den
Farbunterschieden, mag ich es nicht leiden. Wer muss nun die
Angleichung, sprich das Streichen der restlichen Flächen in
den Zimmern bezahlen? Ich möchte mich gerne gütlich einigen
mit meinem Vermieter, im Zweifel streiche ich die Zimmer auch
selbst an – ich würde nur gerne wissen, wie die Rechtslage
ist.
Über fachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen
Dank!
Hallo Herr Schmirk,
leider bin ich nicht der Richtige Ansprechpartner
für solche „Rechtsfragen“, aber man sollte erst einmal
den Vermieter sagen, das die erbrachte Leistung von dem Maler nicht so i.O. ist, der Vermieter muss reklamieren und nachbessern lassen. Die restlichen Wände müssen Sie ggf. tatsächlich selbst streichen, da sie als Mieter evtl. lt. Mietvertrag alle 5 Jahre zu
renovieren haben, wäre das erst 1 Jahr her, sehe es anders aus!
Hallo. Es sieht so aus, dass regulär im Mietvertrag eine sogenannte Schönheitsreparaturen- Klausel eingeschlossen ist. Diese beinhaltet meist auch einen zeitlichen Rahmen, wie oft so eine Wohnung neu gestrichen /tapeziert usw. werden müsste. Regulär wird es mit 3-4 Jahren angesetzt.
Dass Ihr Weiss an den nichtausgebesserten Stellen, nicht Reinweiss ist, liegt wahrscheinlich daran, dass die Farbe nach 7 Jahren vergilbt ist – das ist nun mal so, auch in Nichtraucherhaushalten.
Ich würde Ihnen empfehlen, in den Mietvertrag reinzuschauen – ist eine Klausel zum Punkt „Schönheitsreparaturen“ und es könnte so aussehen:
„Der Mieter ist verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen an der Mietsache auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Zu den Schönheitsreparaturen gehört insbesondere das Tapezieren, Anstreichen und ……“
so müssten Sie die Anstricharbeiten bzw. dafür anfallende Kosten selbst tragen.
ich bin auch kein Profi auf diesem Gebiet soweit vorweg.
So ein ähnliches Problem hatte ich auch mal, da ging es allerdings um einen Rohrbruch. Die Tapete war an einer Stelle ein Stück weggerissen. Die Farbe der Tapeten war angemischt und uns lag der Misch-Code nicht vor.
Ich hatte den Vermieter darauf hingewiesen und der hat das sofort verstanden. Mein Vorschlag war allerdings, dass ich den Eimer Farbe bezahlt bekomme, denn es überschnitt sich gerade mit meiner gewünschten Renovierung.
Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen. Ansonsten könnte ich nur auf den Mieterbund oder den Verbraucherschutz verweisen.
grüße,
also ich würde sagen, dass der Vermieter es wieder so herstellen muss, wie es war.
Allerdings gibt es auch mieterpflichten, welche besagen, das alle 5 Jahre gestrichen, bzw renowiert werden muß vom mieter aus. je nach mietvertrag…
Wenn du einen Mietvertrag mit starren Fristen hast, so ist es eindeutig Sache des Vermieters. (Unzulässige Fristenregelung)
Sonst gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Mein Tipp bei Starren Fristen:
Lade deinen Vermieter ein um sich ein Bild von dem Aussehen der Wand machen zu können. Rede mit ihm und mache das Angebot, selber zu streichen wenn er die Farbe zahlt.
Auch wenn keine sog Starren Fristen im Mietvertrag stehen, hilft ein freundliches Gespräch bei einer Tasse Kaffee wahre Wunder.