Wer zahlt Renovierungskosten von Ex-Haus-Käufer?

Käufer A eines EFH übernimmt mit nicht notariellem Vorkaufvertrag Haus und Schlüsselgewalt bis zur notariellen Beurkundung auf Vertrauensbasis zu allgemeinen Vorab-Renovierungszwecken und Besichtigung und Abklärung durch Architekten und Bauamt von Verkäufer B. Ein Notartermin findet aufgrund ständiger Absagen des Käufers A nie statt. Letztendlich wird der Vorvertrag nicht erfüllt und nach 2,5 Jahren tritt Käufer A davon zurück. In dieser Zeit renoviert aber Käufer A das Haus und nimmt an einem Anbau und auch tlw. am Haus bauliche Veränderungen unabgesprochen vor. Auch der Garten wird ohne Absprache neu gestaltet (Zaun und Gartenlaube, Bäume und Sträucher sowie geplasterte Terrasse entfernt). Käufer A stellt nun teilweise die Kosten an Verkäufer B über einen Anwalt in Rechnung ohne Handwerksrechnungen vorzulegen und droht ggfs. mit Klage. Wie sieht hierzu die Rechtslage aus? Gibt es Gerichtsurteile? Hat Käufer A einen Rechtsanspruch auf Zahlung? Muss Verkäufer B den Aufwand von Käufer A tragen und die Veränderungen hinnehmen? Verkäufer B hat zudem vom Käufer A eine Baustelle am Anbau hinterlassen bekommen, da dieser die Arbeiten nicht fertig gestellt hat. Ein Verkauf des Hauses für Verkäufer B an einen Käufer C stellt sich als äusserst schwierig dar.
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo Masha05,

wenn ich richtig verstehe will der zurückgetretene Käufer die Kosten, die er in das Haus des Verkäufers gesteckt hat vom Verkäufer erstattet haben, richtig?

Andersrum wird ein Schuh daraus:
Der nun nicht mehr willige Käufer hat das Haus in dem ursprünglichen Zustand an den Verkäufer zurückzugeben oder den Aufwand zum Rückbau zu erstatten.

Grüße,
Tinchen

Hallo Tinchen,
danke für die Antwort.
Ja, der Käufer A fordert jetzt eine Geldsumme X von Verkäufer B für seinen Renovierungsaufwand. Verkäufer B möchte das Haus so schnell wie möglich verkaufen. Ein Rückbau müsste er ebenso wie eine Fertigstellung selber bezahlen. Von Käufer A kann er dafür keine Leistung erwarten. Es sind auch tlw. Verbesserungen am Haus von Käufer A durchgeführt worden. Ein Rückbau wäre deswegen auch unsinnig. Hat Käufer A demnach mit einer Klage gegen Verkäufer B Erfolgsaussichten?
Vielen Dank & Grüße