hallo,
ich bekomme noch harz4, will aber demnächst mit meinem freund zusammen ziehen (er arbeitet), ich bekomme ja dann kein harz4 mehr, wer zahlt denn dann die rentenbeiträge??? zur info, ich kann z.z. nicht arbeiten, weil ich einen kranken jungen zu hause habe.
hallo,
ich bekomme noch harz4, will aber demnächst mit meinem freund
zusammen ziehen (er arbeitet), ich bekomme ja dann kein harz4
mehr, wer zahlt denn dann die rentenbeiträge???
Die rein-sachliche Antwort/Frage: Wofür?? Für das alleinige Dasein gibt’s noch keinen Rentenanspruch.
Rentenbeiträge werden vom eigenen Einkommen abgeführt. Oder aber von rentenversicherungspflichtigem Einkommen, daß dem Bezieher aus staatlicher Unterstützung zuwächst. (Erziehungs-/oder Elterngeld, ALG1 oder ALG2, z.B.) Sofern keine Einkünfte vorliegen, woher auch immer, wovon dann eine Renteneinzahlung.
Allerdings steht es dem Versicherten in der GRV frei, freiwillige Beiträge zu entrichten. Das kann von Fall zu Fall sehr sinnvoll sein. Die käme dann allerdings aus der eigenen Tasche.
zur info, ich
kann z.z. nicht arbeiten, weil ich einen kranken jungen zu
hause habe.
Eventuell könnten hier die zu beantragenden Pflegeleistungen der ges. Pflegeversicherung angerechnet werden können. Genauere Auskünfte gibt die betreuende Pflegekasse (ist gleich Deine Krankenkasse).
wenn Sie weder ein Beschäftigungsverhältnis haben, noch Sozialleistungen beziehen, werden auch keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die im Rahmen von Alg2 entrichteten Beiträge sich vernachlässigbar wenig auf eine spätere Rente auswirken.
Wenn für die Betreuung Ihres Sohnes Pflegegeld gezahlt wird, werden allerdings Beiträge entgrichtet.
Hallo Jana,
keine Ahnung. Es gilt ja wohl das deutsche Prinzip, no money, no Beitrag. Also sind deine Ansprechpartner zuerst der oder die Fallmanager in der Arge sowie Ansprechpartner bei der Krankenkasse (Pflegegeld)
Hallo,
also dann zahlt in die Rentenkasse keiner ein!!
Nun weiß ich nicht wie alt dein Sohn ist, weil man bekommt für die Rente 10 Jahre an Kinderberücksichtigungszeiten. Das sind zwar keine Pflichtbeiträge, aber für dein Rentenkonto entsteht dann keine Lücke.
Lg
hallo,
danke für deine antwort.
mein sohn ist 5 jahre.
sicher möchte ich auch wieder arbeiten gehn, aber im moment geht das nicht, ich bekomme leider auch kein pflegegeld für ihn. er hat diabetis, irgendwann (ich hoffe bald) muss er das berechnen und bedienen der pumpe usw. alleine können, aber bis dahin muss ich das machen.
wenn Du nicht arbeitst, dann wohl niemand. Die Beiträge sind aber ohnehin nicht so, dass man davon im alter hätte leben können. Ob es da ne Sonderregelung wegen dem behinderten Kind gibt, weiss ich aber nicht.
Deine Frage ist leider sehr allgemein formuliert. Daher kann ich Dir nur sagen, dass nach meiner Kenntnis Rentenversicherungsbeiträge nur für rentenversicherungspflichtige Einkünfte gezahlt werden sowie für freiwillige Einzahlungen durch den Versicherten selbst (z. B. freiwillige Höherversicherung).
Wenn Du über RV-pflichtige Einkünfte aber nicht (mehr) verfügst und auch keine Gründe existieren, aus denen ohne RV-pflichtige Einkünfte RV-Beiträge gezahlt werden, dann erfolgen für diese Zeit auch keine Beitragszahlungen in die Rentenversicherung.
Um dies abschließend zu klären, empfehle ich Dir, einfach mal bei Deiner Rentenversicherung anzurufen und Deine Situation darzulegen. Die dortigen Sachbearbeiter/-innen können dann direkt Einblick in Dein Rentenkonto nehmen und Dir genauere Auskunft geben.
Ich hoffe, dies hilft Dir zumindest ein bisschen weiter.