Hallo miteinander!
Bei meinem Cerankochfeld ist eine Kochzone ausgefallen.
Zur Vorgeschichte:
Beim Bezug der Mietwohnung war keine EBK vorhanden, es gab nur einige uralte nicht zusammen gehörende Einzelteile, die ich nicht übernommen habe.
Mein Vermieter, mit dem ich privat gut bekannt bin, bot mir an, auf meine Kosten selbst eine Küche nach meinem Geschmack einzubauen.
Als Ausgleich ließ er mir einen gewissen Anteil der Monatsmiete nach und wir vereinbarten, dass ich die Küche beim Auszug dort belasse, sie also in sein Eigentum übergeht. Wir vereinbarten ferner eine jährliche Abschrebung von 10%. Für den Fall eines Auszuges nach 6 Jahren z.B. verbliebe mir also eine Rückvergütung von 40% des Anschaffungspreises, nach 10 Jahren wäre die Küche zu 100% Eigentum des VM.
Nun also die Frage: Geht die Reparatur oder eventuell der Ersatz des Kochfeldes zu Lasten des VM oder muss ich das selbst übernehmen?
Wäre schön, wenn mir das einer sagen könnte.
Danke vorab und herzliche Grüße
FJW