Das Abflußrohr der Badewanne war verstopft,und der Mieter informiert seinen Vermieter.Dieser schlägt vor,zunächst mit Rohr-Reinigungspulver dieses zu beheben.Mieter lehnt ab,weil das unter Haftungsrisiko läuft,also bei eigenem Handeln.
Vermieter läßt Handwerker kommen,die nach sehr kurzer Zeit fertig sind und auf Extraanfrage des Mieters sagen,das nichts Besonderes war.
Der Mieter läßt die Rechnung dem Vermieter zukommen.Anwaltliches Schreiben des Vermieters sagt auf einmal aus,daß eine unsachgemäße Nutzung des Mieters vorliegt,denn es wurden Sandablagerungen gefunden.Die Summe ist bereits bezahlt worden durch den Vermieter und soll durch den Mieter zurück- beglichen werden.
Mieter ruft die Firma an,zunächst stellt sich heraus,daß die Rechnung noch nicht bezahlt worden ist,und das entgegen dem Arbeitsprotokoll "tatsächlich"Sandablagerungen,von denen der Mieter absolut nichts weiß,gefunden worden sind.
Zahlt der Mieter,zahlt der Vermieter oder zahlt der Mieter nur eine gewisse Summe.
Danke für sachdienliche Hinweise!!
David