Wer zahlt Rohrreinigung?

Man zieht in ein älteres Haus zur Miete und wohnt dort seit zwei Monaten.
Angenommen der Duschausguss riecht übel…äußerst übel… man hat schon allerlei Hilfsmittel ausprobiert um dieses Übel abzuwenden, was kurzfristig fruchtete aber langfristig keine Erfolge ergab und kommt zu dem Schluss, dass da nur noch eine professionelle Reinigung der Rohre mit einem gerät hilft (Spiralbürste die mithilfe eines Motors rein gedreht wird). Man müsste also eine Firma beauftragen. Wer übernimmt die Kosten und warum? Mieter oder Vermieter?
Dazu sei gesagt, dass dieser Missstand von Anfang an herrschte, der Mieter also keinerlei Schuld an den Gerüchen trägt.

Für schnelle Hilfe dankbar.

Gruss Steffi

Hallo erstmal!

Da deiner Beschreibung nach das Rohr nicht verstopft ist, nützt eine Reinigung mit einer Spirale gar nichts. Hier liegt vielmehr das Problem der Belüftung der Abwasserrohre vor. Heutzutage wird nähmlich der Abfluss in einem Wohnhaus belüftet, damit es eben nicht stinkt.
Hier liegt also ein Problem mit dem Abwassernetz vor, wo erstmal der VM zuständig ist.

LG
Andreas

Hallo,

wenn die Dusche einen Zugang (Serviceklappe) hat zum Abflußrohr, könnte der Mieter mal schauen, ob dort überhaupt in irgendeiner Art ein Syphon am Rohr vorhanden ist. Dieser dient als Geruchsstopp.
http://images.google.de/images?svnum=10&um=1&hl=de&n…

Gruß
Maja

Normalerweise ist das Sache des Vermieters. Diesem müsste der Mangel aber erst (schriftlich per Einschreiben) angezeigt werden. Weigert er sich die Kosten zu übernehmen, würde ich ihm die Rechnung einfach zuschicken und von der nächsten Mietzahlung abziehen.

Normalerweise ist das Sache des Vermieters. Diesem müsste der
Mangel aber erst (schriftlich per Einschreiben) angezeigt
werden. Weigert er sich die Kosten zu übernehmen, würde ich
ihm die Rechnung einfach zuschicken und von der nächsten
Mietzahlung abziehen.

Hallo,

ich gehe bei Deiner Antwort davon aus, dass Du auch davon ausgehst, wenn der Vermieter nicht reagiert, dass er nochmals aufgefordert wird, den Mangel zu beseitigen und ihm angekündigt wird, wenn er den Termin verstreichen läßt, dass die Arbeit vom Mieter in Auftrag gegeben wird und er bereits vorsorglich Aufrechnung mit der künftig fällig werdenden Miete erklärt.

Die Rechnung einfach zusenden oder gar von der Miete abziehen, ohne diese Ankündigung ist ein Bumerang.

Gruss Günter