Danke im voraus
Ich hab als händler bei ebay was verkauft von käufer wurde schnell das geld überwiesen,darauf hin hab ich die ware geschikt, nach zwei tagen ist die ware zurück gekommen die annahme von der paket wurde verweigert weil angeblich die verpackung offen war, nach paartagen hat er sich gemeldet und wollte neu lieferung,die neu lieferung hab ich ihm verwegert jetzt will er sein geld+Porto überwiesen haben,
Meine frage ist ob ich ihm die porto auch zurück erstaten muss oder nicht.
Hallo Sahin! Du hast einen Betrag vom Käufer erhalten, der sich aus dem Auktionspreis plus Porto zusammengesetzt hat? Dann solltest Du ihm genau diesen Betrag zurücküberweisen. Angelika
Hallo,
Du musst, da er 14 Tage Rückgaberecht hat, im Porto und Kaufpreis erstatten. Sein eventuelles Rückporto musst Du nur dann erstatten, wenn der Kaufpreis über 40 EUR liegt.
Gruß,
Micha
Hi
Sein eventuelles Rückporto musst Du nur
dann erstatten, wenn der Kaufpreis über 40 EUR liegt.
Naja, wenn nicht in der Auktion/AGBs stand das drunter keine Versandkosten übernommen werden, dann isset egal wieviel die Ware gekostet hat.
MfG
Lilly
Hi,
Sein eventuelles Rückporto musst Du nur
dann erstatten, wenn der Kaufpreis über 40 EUR liegt.Naja, wenn nicht in der Auktion/AGBs stand das drunter keine
Versandkosten übernommen werden, dann isset egal wieviel die
Ware gekostet hat.
die 40 EUR stehen im Fernabsatzgesetz, insofern ist es nicht egal und hat mit AGB wenig zu tun.
gruß,
Micha
Bitte keine halben und somit falsche Zitate
die 40 EUR stehen im Fernabsatzgesetz, insofern ist es nicht
egal und hat mit AGB wenig zu tun.gruß,
Micha
Hallo,
es steht tatsächlich was von den 40,-- Euro im BGB (ein Fernabsatzgesetz gibt es seit der BGB Reform nicht mehr). Aber wenn du Quellen nennst, dann doch bitte korrekt. Richtig heißt es:
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden.
Das heißt, dass per individueller Vereinbarung oder durch die AGB vereinbart werden kann, dass der Käufer die Versandkosten bis zu einem Kaufpreis von 40,-- Euro übernehmen muss.
Gruß
Matthias
na gut 
Sorry ihr beiden, da hab ich wohl was überlesen. Danke für die ausführliche Korrektur!
Gruß,
Micha
Hallo Sahin! Du hast einen Betrag vom Käufer erhalten, der
sich aus dem Auktionspreis plus Porto zusammengesetzt hat?
Dann solltest Du ihm genau diesen Betrag zurücküberweisen.
Angelika
Danke Schön aber das geld für porto ist schon ausgegeben, und zwar für den käufer und er hat das paket nicht angenommen, muss ich dann trotzdem sein (kaufpreis ja)aber porto auch zurück zahlen??
mfg
Elementare Kenntnisse sollte schon da sein
Ich hab als händler bei ebay was verkauft von käufer wurde
schnell das geld überwiesen,darauf hin hab ich die ware
geschikt, nach zwei tagen ist die ware zurück gekommen die
annahme von der paket wurde verweigert weil angeblich die
verpackung offen war, nach paartagen hat er sich gemeldet und
wollte neu lieferung,die neu lieferung hab ich ihm verwegert
jetzt will er sein geld+Porto überwiesen haben,
Meine frage ist ob ich ihm die porto auch zurück erstaten muss
oder nicht.
Hallo,
nichts für ungut aber offensichtlich fehlen dir elementare Kenntnisse über das was du tust. Hiermit kannst du dich in Situationen begeben, die dir erheblich zum Nachteil ausgelegt werden könnten.
Also: Wer gewerblich handelt sollte sich vorher gründlich über die Rechtslage informieren und ggf. professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Zumindestens sollte man sich das BGB mal zu Gemüte führen, denn dieses ist quasi der kleinste gemeinsame Nenner aller Rechtsgeschäfte.
Gruß
Matthias
Hallo Matthias, das gleiche wollte ich ihm auch gerade antworten.
Mich verwundert sehr mit welcher naivität so viele Leute ein Gewerbe betreiben. Zeit wird es allerdings das klein Gewerbe mit geringen umsatz endlich aus dem HGB raus kommen. Im gegenzug hierfür ein Nachweis für wenigstens eine Schulung über Grundlagen vorgelgt werden sollte.
Grüsse Christian
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Hallo Sahin!
Also wenn ich mich jetzt recht entsinne musst du als Unternehmer einstecken. Wenn du nicht rechtmäßig ein Gewerbe ausführen würdest, dann müsstest du ihm das nicht zurückzahlen. Hier wird jedoch der Verbraucher geschützt und somit musst du zahlen, auch wenn er der Zusendung zugestimmt hat.
Ich würde nur echt mir schnell mal so ein KODEX besorgen und das mal durchgehen.(KSchg & Co)
LG
Victoria
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