Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer vor 7 Monaten eine Babywippe für 70Euro gekauft. Wir haben sie von Anfang an wenig benutzt. Nun sind an den Plasteaufhängungen vom Sitz ca.4mm tiefe Spalten zu sehen und ich habe Angst, das etwas bricht. Mein Kind wiegt 8kg, die Wippe ist für ca. 12kg zugelassen. Ich habe den Verkäufer angeschrieben, er hat mir Reperatur angeboten. Den Preis könnte er mir nach so langer Zeit nicht erstatten. Ich habe den Umkarton nicht mehr.
Wer kommt für die Verpackung/Versand auf oder muss der Verkäufer das Gerät sogar abholen? Als Garantie waren 3 Jahre auf der Verpackung angegeben, das Gerät selbst stammt allerdings vermutlich aus Polen.
Hallo
lies mal den Absatz zur Rücksendung von Versandware…
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Ratgeber-Inter…
Gruss Michael
Hi!
lies mal den Absatz zur Rücksendung von Versandware…
Und Du hast auch gelesen, dass der betroffene Gegenstand bereits vor 7 Monaten erworben wurde und dass es sich höchstwahrscheinlich um einen Garantiefall handelt (es könnte auch die „gesetzlichen Gewährleistung“ greifen, schlagt mich nicht, falls es in D „Sachmangelhaftung“ o.ä. heißt)?
Also eher der Absatz „Reparatur und Gewährleistung“ - und da ist eben nix mit Kostenrückerstattung o.ä. zu lesen …
Grüße,
Tomh
Hallo,
lies mal den Absatz zur Rücksendung von Versandware…
hier geht es wohl kaum um einen Widerruf im Rahmen eines Fernabsatzkaufes.
Oh Graus. Wider mal eine Kollektion von Halbwahrheiten des hierfür bekannten „Fachmagazins“.
Die Antwort auf die Frage steht da allerdings nicht.
Gruß
S.J.