Guten Tag.
Vor 2 Monaten ist Martin der Silke aufgefahren. Es handelte sich um einen Parkschaden, Heck an Heck.
Martin hatte es wie er sagte nicht bemerkt und Silke die es beobachtet hatte, hatte Martin angehalten - er selbst wäre nicht ausgestiegen.
Silke hat eine Augenzeugin und 3 Gesprächszeugen.
Silke hat Martin nach Rat der Polizei zu Fahrerflucht angezeigt weil er ja nicht ausgestiegen wäre, hätte Silke ihn nicht angezeigt.
Nun hatten Martin und Silke eine Fahrzeuggegenüberstellung - Es ist an Silkes Fahrzeug lt. Gutachter eine leichte Spur evtl. von Martin, die von Silke angezeigte Beschädigung allerdings nicht!!!
Silke war sich bei den Dellen sicher, dass sie von Martin stammten, lt. Gutachter aber nicht, weil bei Martin nichts zu sehen ist.
Wer Zahlt nun die Gutachterkosten? Der gutachter wurde von Martina Versicherung beauftragt! Was ist mit der Anzeige? Kommen Kosten aus Silke zu? (Silke hat einen Anwalt beauftragt, ist aber auch Verkehrsrechtsschutzverischert)
Ein Fallbeispiel von Steffi 
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.