Meine Eltern besitzen ein Mehrfamilienhaus, von dem zwei Wohnungen vermietet sind. Letzten Winter gab nes, wie bei vielen Hausbesitzern, Wasser"einbrüche" durch Schmelzwasser. In einer vermieteten Wohnung bei und auch. Jene Mieter sind der Meinung, dass diese den Schaden an Wand und Küchenmöbeln nicht zahlen müssen und auch nicht deren Hausratversicherung, da es Sache des Vermieters ist. Nun ist es aber so, dass die Mieter keine erweiterte Hausratversicherung besitzen, welche laut unserem Versicherungsvertreter für derartige Schäden aufkommt. Sie besitzen nur die einfache Hausratversicherung. Das Dach, bzw die Dachseite, wo das Schmelzwasser eindrang, ist vor 7 Jahren komplett erneutert worden und man hat meines Wissens eine ewähr von 15 Jahren auf frisch gedeckte Dächer. Auch ist nichts im Dachboden an Feuchtigkeit zu sehen. Auch die Außenwand ist bereits wieder trocken. Bei den Mietern ist die Küche davon betroffen und sie haben keine Möbel abgebaut, um nachzusehen, inwieweit hinter dem mobiliär Feuchtigkeit oder Schimmel schon ist. Sie sehen es nicht ein, die Möbel auf ihre Kosten abzubauen, zu renovieren und wieder die Möbel anzubauen.
Wie verhält man sich nun als Vermieter richtig?Können die Vermieter einfach die Miete um 15% mindern? (wie sie es bereits getan haben)
Hallo flocha2712,
normalerweise kümmert sich die Versicherung um derartige Schäden, dies bezieht auch mit ein, dass sich die eigene Versicherung mit der Hausratversicherung der Mieter auseinandersetzt. Ich habe bei einem ähnlichen Schaden einfach nur die Kopien der Hausratversicherung (muß von unseren Mietern bei Abschluß des Mietvertrages vorgelegt werden)an unsere Versicherung weitergeleitet. Der eine Mieter hat sogar Stromkosten ersetzt bekommen, da ein Trocknungsgerät aufgestellt werden mußte. Bei einem anderen Mieter lag keine Hausratversicherung vor (alter Mietvertrag, wurde damals noch nicht verlangt) hier habe ich sämtliche § der Versicherung durchgeackert und einen gefunden der besagte das dann die eigene Versicherung den Schaden übernimmt und dann hat auch unsere Versicherung gezahlt (allerdings erst nachdem ich den § gefunden hatte, vorher haben sie sich auch geweigert).
Wurde die Mietminderung vom Mieter angekuendigt bzw. eine Maengelanzeige gemacht? Wenn ja mit welcher Begruendung? Sollte dies nicht geschehen sein ist die Mietminderung unrechtmaessig und es liegt evtl. die Moeglichkeit zur Kuendigung vor, dies sollte aber unbedingt mit einem Fachmann geklaert werden, bevor hier irgendwelche Schritte eingeleitet werden. Der beste Weg ist meist sich irgendwie zu einigen, da Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind, ist meine persoenliche Erfahrung.
Wegen der Gewaehrleistungspflicht des Dachdeckers bin ich ueberfragt, m.E. betraegt diese nur 5Jahre, aber das weiss ich nicht genau und es kann auch je nach Bauvertrag abweichen, einfach mal im Vertrag schauen.
LG
relcham
Es ist zu prüfen wer den Schaden verursacht hat.
In den normalen Mietverträgen ist die Haftung des Vermieters auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für die Gewährleistung des Dachdeckers kommt es auf den Vertrag an und es muss geprüft werden inwieweit er bei der Ausführung Fehler gemacht hat. Die Kosten für die Räumarbeiten mit den Möbeln würde ich mir mit den Mietern teilen,da der Mietrer im Rahmen seiner Obhutspflicht sowieso verpflichtet wäre auf die Schimmel Nicht-Bildung zu achten.
Hallo Flocha2712.
Ich bin kein rechtsanwalt. ich sage dir, wie ich die dinge als vermieter sehen würde.
zum ersten ist dir wegen des schmelzwassereinbruchs keine grobe fahrlässigkeit vorzuwerfen. du sagst ja, vor 7 jahren wurde das dach an der stelle erneuert.
dann ist der schaden zu trennen.
- schaden am haus >>> ist deine baustelle
- schaden am eigentum der mieter >>> ist deren baustelle.
ich kann dir nur raten einen baugutachter oder anderen sachverständigen mit zur feststellung des schadens zu beauftragen.
den schaden zu 1. musst du dann selbst tragen, bzw. deine gebäudeversicherung, wenn das darüber abgedeckt ist.
den schaden zu 2. müsstest du wohl nur bei grober fahrlässigkeit zahlen.
das heisst: dieser schaden bleibt an den mietern hängen. oder deren hausrat versicherung, wenn wasserschäden abgedeckt sind. das ist normalerweise der fall.
eine mietkürzung kommt sofort nicht in betracht.
der mieter muss dem vermieter zunächst den schaden anzeigen und dem vermieter eine angemessene zeit zur behebung des mangels geben. erst wenn dieser den mangel in angemessener zeit nicht behebt, kommt eine minderung der miete in betracht.
dazu ist es natürlich nötig, das sich der vermieter ein bild des schadens machen kann. dazu ist zutritt zur wohnung zu gewähren.
da du die möbel der mieter von der wand abbauen musst, würde ich nicht selbst dabeigehen >>> probleme durch daraus entstehenden folgeschäden.
also >>> lieber einen gutachter beauftragen.
wenn du eine gebäudeversicherung hast, stellt diesen vielleicht auch das versicherungsunternehmen.
dieser wird dann auch die antwort darauf geben, ob ein regressanspruch gegenüber der baufirma des daches besteht.
ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
viele grüsse.
hallo , also ich denke wenn das wasser durch das Dach undichte dach ins haus gelangt ist würde ich den dachdekcre belangen , aber freiwillig zahlt niemand also heißt es dann wohl klagen, eine erweiterte hausratversicherung ist für niemanden ein muß mann bleibt dann wohl auf solche schäden sitzen ,
mfg
Schmelzwasser ist wie Wasser oder Regenwasser, ob vom Schnee oder Regen.
Es darf eben kein Wasser von aussen in die Wohnung dringen. Das wäre ein Mangel (wenn nicht vorher vereinbart), für den der Eigentümer im Vorfeld Massnahmen ergreifen muss (z.B. beschieferte Wandverkleidung, Unternahmen im Dach…).
Wenn es den zum Schaden kommt, ist wie bei Feuer/Wasser/Sturm: ist kein Sturm dafür verantwortlich oder kein LEITUNGS-Wasser ausgetreten, sondern Regenwasser, dann ist das Vermietersache.
Ich habe extra für (innenliegende) Regenwasserrohre ein Einschluss in die Versicherung.
Solche Schäden dürften nicht auftreten, dann liegt ein Baumangel vor und der Vermieter schuldet regulären Wohnraum. Ist dieser beschädigt, dann auch wieder instand setzten.
Auch eine erweiteret Hausrat (mit Elementarschaden) würde m.e. NICHT für den Wasserschaden aufklmmen. Das Dach und Wand muss eben dicht sein. Elementar ist Erdbeben, Lawinien, Hochwasser, aber ohne Sturm eben nicht Wasser von oben,
Soweit mein Kenntnisstand.
soweit so gut…
wir waren bei unserer versicherung und die haben folgendes gesagt:
in einer erweiterten hausrat sind derartige schäden wie durch schmelzwasser mit abgedeckt. da unsere gebäudeversicherung dies nicht abdeckt, hat eben unser versicherungsmensch gesagt, es regelt die erweiterte hausrat des mieters. bei meinen eltern in der wohnung war es ja das gleiche problem und die haben den schaden über die erweiterte hausrat beglichen bekommen. was eben stört ist, dass die vermieter der meinung sind, sie bauen die küchenmöbel nicht auf ihre kosten ab. sie haben die doch auch auf ihre kosten aufgebaut??? weiterhin kann versichert werden, dass kein schaden am dach vorliegt. durch einen externen dritten dachdeckermeister haben wir das dach anschauen lassen und das wasser ist, wie bei vielen, an der unterkante die mauer entlanggelaufen- gefroren-getaut-ins innere eingedrungen. jetzt im sommmer ist alles wieder trocken. auch bei meinen eltern.auch kein schimmel mehr. schimmel entsteht durch farbe und leim an den wänden und die mieter haben tapete und diese noch bunt gestrichen- die optimalen bedinungen für schimmel bei wasser. bis dato haben sie nichts unternommen- nicht einmal ansatzweise auf unser anraten und verlangen die wandschränke abgebaut,um nachzusehen wie es hinter den schränken aussieht. jetzt kam ein schreiben, dass sie die miete um 15% kürzen werden, da wir die möbel nicht abbauen und den schaden nicht beheben. man muss auch dazu sagen, dass diese zwei jungen leute „faul“ sind.immer wieder muss man sie darauf hinweisen, dass sie mit der hausordnung dran sind und das ganze schon seit gut 9 jahren. jede woche aufs neue…für gutmütigkeit wird man noch bestraft…
jedenfalls suchen wir uns noch professionellen rat, da es so leider nicht weitergehen kann. ich poste dann mal, was der ra gesagt hat…
danke für die antworten erstmal…
Lieber Freund,
die Geschichte hört sich zweifelhaft an. Ist es sicher, dass es eindringendes Schmelzwasser war? Dadurch Probleme an Möbeln? Was für eine Dachkonstruktion Flachdach/Mansardendach? Stehen die Möbel ggf an Aussenwand und es gibt dadurch generelle Probleme wegen der Luftzirkualtion /Taupunktverlagerung und dadurch leichter Schimmel? Zahlt es ggf. Eure Gebäudeversicherung /Hausbesitzerhaftpflicht?
Die Wand ist sicher Dein Problem, ggf die Möbel nicht Dein Problem!? Wegen der wand würde ich die Mieter nicht anpissen. Wenn Du es jedoch getan hast, kann ich die Mieter verstehen, dass diese nun auch Geschütze auffahren. Mach die Wand selber fit und dann schön eine fungizide Wandfarbe drauf. Schimmel mit Wasserstoffperoxyd (Verdünnt) entfernen (Gebrauchsanleitung/Handschuhe etc. beachten.
Versicherungsverträge prüfen bzw. bei allen Versicherungen den Schaden melden und deren Reaktionen/Gutachteraussagen abwarten. Kostet wohl erstmal auch nichts und Mieter sehen, dass Ihr euch bemüht.
Mietnminderung find ich etwas dreist aber dazu bitte beim Mieterbund/ bzw.Haus- u. Grund nachfragen. Wichtig ist es auch bei der Versicherung zu einer Fachabteilung zu haben. der Versicherungsstrucki um die Ecke kennt sich in der regel gut mit dem verkaufen seiner Produkte aus, jedoch kaum mit deren Eigenschaften. Hier besser immer einen qualifizierten vers.Makler beauftragen. Die Bezeichnung „´Versicherungsfachmann“ bedeutet nichts, außer dass der die schon lange verkauft.
Mach besser Deine Mieter glücklich, dass sie Dich als Hauswart schätzen. Kleinkrieg wegen einigen wenigen Euros lohnt doch echt nicht. Das gibt nur Unruhe im ganzen Haus.Finde einen guten Kompromiss
PS: Wo liegt das Haus? Bin aum Ausgang der Angelegenheit Interessiert. Bitte Ergebnis mitteilen.
Schöne Grüße
Guypratte
Hallo,
danke für deine antwort- genau so haben wir ja auch gedacht, wie du das beschreibst. das problem mit dem wasser hatten viele hausbesitzer- das wasser konnte aufgrund vereister dachrinne (normals satteldach) nicht abfließen, schnee weiter drauf- wieder tauen- dann wieder frieren, da ist ein ganz schöner berg entstanden. klar haben wir soweit versucht, die rinne frei zu halten, aber da kommt man (frau) ja kaum hinterher. die ganze wand auf der seite war vereist und dadurch ist das wasser dann rein. hätten so alle paar wochen nen dachdecker holen müssen, der die dachrinne frei hackt.
waren gestern beim anwalt. schlechte karten- sehr schlechte. also wir sollen uns mit den mietern einigen, soweit so gut. entweder beheben wir den schaden selber, wobei die guten mieter dann gut einen monat ohne küche wohnen müßten oder sie nehmen unsere entschädigung in form von bargeld an. der anwalt meint, um die 300 euro dürften reichen. zwecks den möbeln- wir haften als vermieter auch für schäden, die aufgrund von wassereintritt vom haus an möbel entstehen. so der anwalt- quasi alle folgeschäden müssen wir beheben. jedoch ist es ja so gewesen, dass wir nie richtig nachschauen konnten, da die küche immer komplett stand, wenn wir nachgeschaut haben. sichtbare schäden waren sehr minimal. jedenfalls sollen wir uns auch die versicherungsunterlagen geben bzw zeigen lassen und eventuell bei deren versicherung nachfragen, ob der schaden nicht doch von denen getragen wird.
Hallo.
ich weiss jetzt nicht, ob ich es richtig verstanden habe.
korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
es steht also gar nicht fest, das überhaupt ein schaden vorliegt ???
dann ist die sache doch eindeutig.
solange kein mangel vorliegt, können die mieter die miete nicht kürzen. dann müssen deine mieter einen mangel erst mal nachweisen. dazu müssen sie ihre schränke wohl oder übel abbauen oder von einer firma oder einem sachverständigen abbauen lassen.
wird dabei ein mangel festgestellt können sie diesen bei dir anzeigen und um abstellung ersuchen. wird nix festgestellt bleiben sie wohl auf den kosten, bzw. ihrem zeitaufwand für die demontage sitzen — grins.
je nachdem ob die mauer oder die möbel der mieter beschädigt sind, muss sich dann zeigen, wer was zahlt.
bin echt gespannt, ob dein ra das auch so oder ähnlich sieht.
viele grüsse…
Verstehe die Problematik mit dem Eis an der Dachkante zur Dachrinne. Eventuell kann man da noch nachträglich Traufbleche einbauen, wenn diese nicht vorhanden sind um sowas für die Zukunft zu vermeiden. Eigentlich sollte sowas nicht passieren und auch die Dachunterspannbahn sollte solche Malaisen eigentlich schon verhindern. Aber darüber lässt sich nun vortrefflich spekulieren.
Ich finde es gut, wenn Ihr euch mit dem Mieter einigt. Schließlich wird der Anwalt auch die Hand aufhalten und dies wird schon der Summe entsprechen, mit der die Mieter vielleicht schon zufrieden gewesen wären. So ist es eben. Als Vermieter muss man sowas locker wegstecken können. Wenn es zusehr belastet ist es nicht gut so ein Geschäft zu betreiben. Ich kann das aus der Distanz so einfach sagen, sorry, aber es entspricht meinen persönlichen Erfahrungen. Geld ist toll aber darum zu streiten, wenn es nicht wirklich lohnt, kostet nur unnötig Nerven und raubt Kraft und Lebensfreude. Ich bin sicher kein Esotheriker aber so sehe ich es einfach.
OK?
Mindern können sie ihre Miete immer, aber Ihr müsst es ja nicht akzeptieren. Der Mieter hat die Pflicht Mängel in der Wohnung anzuzeigen und deren Beseitigung zuzulassen. Vericherungen kommen in den meisten Fällen auch nur für Leitungswasserschäden auf. Wenn der Dachdecker noch in der Gewährleistung ist: Verträge prüfen und Nachbesserung verlangen. Kann ich mir aber nach den Jahren nicht vorstellen.
Hallo flocha2712
Mir ist sowas noch nicht passiert, darum kann ich Dir keine konkrete Aussage machen. Mein Tipp: Gehe ins Internet und erkundige Dich beim deutschen Mieterbund, die können Dir vielleicht weiter helfen. MfG TumlehD