Wer zahlt Schaden von Dritten, wenn durch Kind (7-

Hallo, wenn ein ca. 8 jähriges Kind mit dem Fahrrad auf der Straße einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer Radfahrer (Erwachsener) durch den Zusammenstoß ein parkendes Auto beschädigt und lt. Polizei der Junge schuld ist, da er die Vorfahrt (rechts vor links) nicht beachtet hat muss dann die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlen. Zahlt diese den Schaden der am parkenden Auto entstanden ist? Der Schaden am Pkw entstand nur durch den Erwachsenen Radfahrer nicht durch das Kind. Herzlichen Dank für eure Antworten!

Hallo,
die Versicherung der Eltern des 8 jährigen Kindes befasst sich zumindest mal mit dem Fall, da das Kind über den Vertrag der Eltern mitversichert ist.
Ob sie zahlt hängt davon ab, ob die Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung begangen hatten, da das Kind selbst nicht in Haftung genommen werden kann. Was sie zahlt ist dann auch davon abhängig, ob der andere Radfahrer an dem Zusammenstoß evtl. eine Teilschuld trägt.
Gruß
Andreas

Hallo, wenn ein ca. 8 jähriges Kind mit dem Fahrrad auf der
Straße einen Unfall verursacht,

Ein 8-jähriges Kind ist im Straßenverkehr nicht haftbar zu machen. Ich habe jetzt den Fachbegriff nicht parat. Frag Deine eigene Versicherung, die werden Dir das bestätigen.

hallo,

§ 828 BGB
Deliktsfähigkeit

auf deutsch: die geschädigten bleiben lt. gesetz auf ihrem eigenen schaden sitzen.
eine aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen wird sicher schwierig.
wie bereits erwähnt kann man aber sowas in bestimmten grenzen in der privathaftpflicht mitversichern.

snake

Hallo Snake,

Deliktsfähigkeit

wird dieser Begriff auch im Straßenverkehr verwendet ? Ich meine mich schwach daran zu erinnern, dass bei Teilnahme im Straßenverkehr erst ab dem Alter von 12 Jahren die volle Verantwortlichkeit
beginnt. Ich meine dafür wurde ein anderer Begriff verwendet.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

Eine Person, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nicht deliktsfähig § 828 BGB. Sie ist für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. Wer das 7., aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug anrichtet. Ab dem 10. Lebenjahr bis zum 18. Lebensjahr ist man bedingt deliksfähig, ist abhängig vom Gericht und dem Verursacherkind. (Entwicklungsstand des Kindes)

Gruß Oracel

Vielen Dank für die ausführlichen Hinweise. Ich meine aber gelesen zu haben, dass ein Unterschied zwischen fahrenden und stehenden Fahrzeugen gemacht wird. Demnach wird die Haftungsfrage bei einem parkendem Fahrzeug anders behandelt, wie wenn das Fahrzeug fährt. Auch steht noch die Frage im Raum, ob dann evtl. der Erwachsene Radfahrer haftbar zu machen ist, da er ja den Schaden verursacht hat (ausgelöst durch das Kind)? Weiß hier noch jemand etwas darüber?