Wenn jemand bei einer Internet-Auktion Sachen gekauft und auch bezahlt hat, und die Wahre nicht erhält, die Versicherung der Internetplattform den Schaden ablehnt, bleibt dann der Käufer auf dem Schaden sitzen, oder kann er sonst noch etwas tun um sein Geld zurück zu erhalten?
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Der Käufer hat seinen Vertragsteil erfüllt,
in dem er / sie die Vorkasse geleistet hat. -
Der Verkäufer hat die Ware zu liefern. Wie
er das macht ist sein Problem. Er muss die
Lieferung : beweisen !
Und wenn er mit dem Schlitten von München nach
Flensburg läuft, um persönlich und beweisbar
seine Ware abzuliefern - sein Problem !
Vertragspartner des Zustellers ist der Verkäufer,
sein Gehilfe. So muss der Verkäufer seinem
Gehilfen, seinem Erfüllungsgehilfen „treten“. -
Interessiert Dich alles nicht ! Letzter Frist
zur Lieferung setzen, Ablehnung, Geldrückgabe
und Schadensersatz-forderungen ankündigen. -
Beispiel :
Du orderst für Deine goldene Hochzeit eine Super-Torte
in München für 500 Euro. Der Verkäufer braucht normaler
Weise eine Woche für Herstellung und Zustellung.
Du hattest aber schon drei (!) Wochen vorher geordert.
Die Torte kommt nicht…
Du sagst dem Verkäufer nun den letzten Termin
mit der Begründung : Termin goldene Hochzeit !
Der liefert auch an dem Tage nicht…
Du musst also Ersatz vor Ort bestellen. Dieser Ersatz
ist teuer, weil Sonderanfertigung in Nachtschicht
für 2.500 Euro ! Schadensersatz wäre dann die
Differenz von Euro 2.000,- plus Deiner kosten !
Ob der Postbote die Torte aufgegessen hat oder der
Verkäufer sie erst gar nicht zur Post gebracht hat
ist nicht Dein Problem !
Wenn jemand bei einer Internet-Auktion Sachen gekauft und auch
bezahlt hat, und die Wahre nicht erhält, die Versicherung der
Internetplattform den Schaden ablehnt, bleibt dann der Käufer
auf dem Schaden sitzen, oder kann er sonst noch etwas tun um
sein Geld zurück zu erhalten?