Hallo,
Wohnung mit Schimmelbefall.
Betroffen sind das Schlaf-und Wohnzimmer wegen jahrelanger alter Holzfenster.
Diese wurden nun ausgetauscht.Gegen Kunststofffenster mit Regel-Air Lüftung.
Nun sind hinter den Tapeten aber noch viele Schimmelstellen, die jetzt entfernt werden sollen.
Fragen:
Wieviel muss die Hausverwaltung renovieren?
Nur die betroffenen Stellen? oder mehr?
Wer schaut hinter die Tapete?
Mieter oder Vermieter?
Diverse Stellen wurden schon abgerissen,um zu sehen was dahinter ist.
Großer Schlafzimmerschrank.
Der muss abgebaut und möglichst auch wieder aufgebaut werden.
Wer muss das machen und zahlen?
Mieter oder Vermieter?
Wenn Schrankaufbau anschließend nicht mehr möglich, wer trägt dann Kosten für einen Neuen?
Mietminderung für die Zeit bis zur vollständigen Entfernung des Schimmels?
Oder froh sein über die Zusage der Hausverwaltung über dessen Entfernung?
Vielen Dank für evtl. Antworten
Ein schönes Wochenende
Sweenie
Hallo,
wenn man 2 gesunde brauchbare Hände hat und noch einen Helfer, kann man jeden Schrank abschlagen und wieder aufbauen.
Gruß Merger
Hallo,
sehr hilfreiche Antwort.Vielen Dank.
Es handelt sich um einen Schrank der von Wand zu Wand geht und relativ günstig war.
Und bei solchen Schränken kommt es oft vor, das beim Abbau schon etwas kaputt geht oder beim Wiederaufbau Schrauben nicht mehr fassen,Rückwände nicht mehr reingehen usw.
Also einfach ab-und wieder aufbauen ist in diesem Fall wahrscheinlich nicht möglich.
MfG
Eine Schadensumme ermittelt sich an dem Wert des geschädigten Objektes. Wenn so ein Billigteil älter als 5 Jahre ist, beträgt sein Wert 0,- €. Das dürfte dann auch die Summe sein, die einem zusteht.
vnA
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Hallo,
sehr hilfreiche Antwort.Vielen Dank.
Es handelt sich um einen Schrank der von Wand zu Wand geht und
relativ günstig war.
na dann kann man ihn auch abreißen und einen neuen kaufen und aufbauen lassen.
Und bei solchen Schränken kommt es oft vor, das beim Abbau
schon etwas kaputt geht oder beim Wiederaufbau Schrauben nicht
mehr fassen,Rückwände nicht mehr reingehen usw.
Also einfach ab-und wieder aufbauen ist in diesem Fall
wahrscheinlich nicht möglich.
MfG
Gruß M.
na dann kann man ihn auch abreißen und einen neuen kaufen und
aufbauen lassen.
Tolle Idee! Nur verbirgt sich hier das gleiche Problem: Wer hat für die Finanzierung zu sorgen?
Eine Schadensumme ermittelt sich an dem Wert des geschädigten
Objektes. Wenn so ein Billigteil älter als 5 Jahre ist,
beträgt sein Wert 0,- €. Das dürfte dann auch die Summe sein,
die einem zusteht.
Ist es wirklich immer so einfach? Kann ich dann jedes Auto, das älter ist, als 15 Jahre, demolieren? Jeden Laptop, gekauft vor 2007, zerstören? In jeder mitgemieteten Küche (mal vorausgesetzt älter als 10 Jahre) mal Feuer legen?
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Ist es wirklich immer so einfach? Kann ich dann jedes Auto,
das älter ist, als 15 Jahre, demolieren?
Nein, das wäre ein Straftatbestand.
Jeden Laptop, gekauft
vor 2007, zerstören? In jeder mitgemieteten Küche (mal
vorausgesetzt älter als 10 Jahre) mal Feuer legen?
Auch dies wäre ein Straftatbestand.
Es ändert aber nichts daran, daß der Zeit- und nicht der Neuwert zu ersetzen wäre.