Der Kreditvertrag wurde nur von der Verstorbenen unterschrieben. Es besteht KEINE Restschuldversicherung. das Geld wurde für das Haus verwendet indem beide seit 15 Jahren zusammen lebten. Hausbesitzer war die Verstorbene. Die 4 Kinder erben das Haus, wollen aber die Erbschaft ausschlagen. Wer muß den Kredit zurückzahlen ?
Die Kinder können das Erbe auschlagen.
Sie schlagen dann allerdings auch eventuell vorhandenes Bargeld oder Wertgegenstände aus.
o.k., ich bin kein Anwalt oder Notar, aber soweit ich weiß, zahlt der den kredit zurück, der das Erbe annimmt. wenn nicht die 4 Kinder, dann die Nächsten in der Erbfolge. Sollte keine das Erbe annehmen und das Darlehen zurückzahlen, fällt das Haus zurück an die Bank und wird dort verwertet. Möglicherweise wird es dann auf Wunsch des Lebenspartners der ja wohl z.zt. darin wohnt zum Kauf bzw. Übernahme des Darlehens angeboten. Das ist aber Verhandlungssache mit der Bank. LG
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, dann denke ich mal dass die Bank als Sicherheit sich eine Grundschuld hat eintragen lassen.Wenn das so ist,wird es wohl versteigert werden.
Hm… damit würde ich mich definitiv direkt an einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt wenden. Die Situation ist schon sehr speziell und ganz sicher nicht pauschal zu beantworten. Da kommt dann ja Erbrecht, Schuldrecht und Wohnrecht zusammen…
Viele Grüße,
Lars
http://www.schulden-selbsthilfe.de
Es muss derjenige den Kredit zurückzahlen, der die Erbschaft antritt. Wenn alle das Erbe ausschlagen, dann muss auch niemand den Kredit zurückzahlen. Wenn der Lebensgefährte das Erbe annimmt, dann erbt er das Haus und erbt auch den Kredit - muss ihn also zurückzahlen.
Hallo,
das erscheint mir etwas unschlüssig.
Ich gehe von folgender Konstellation aus:
Die Erblasserin hat vier Kinder. Ferner hat sie das Haus und den Kredit. Erbe sind anscheinend die vier Kinder.
Wenn diese das Erbe ausschlagen, bekommen sie auch nicht das Haus. Man kann die Erbschaft nur insgesamt oder gar nicht ausschlagen. Also: Mit Schulden erben und das Haus behalten oder keine Schulden, aber auch kein Haus.
Wie gesagt steht diese Antwort unter dem Vorbehalt, dass ich den schlecht beschriebenen Sachverhalt richtig verstanden habe.
Bitte schnellstens eine Beratung einholen, da bei Erbauschlagung Fristen zu beachten sind…
Hallo kalle76,
wenn die Kinder das komplette Erbe ausschlagen, was innerhalb von 6 Wochen geschehen muss, muss keiner den Kredit zurück zahlen. Ich denke, dass die Bank auf dem Kredit sitzen bleibt. Aber die werden wahrscheinlich auch irgendwie rückversichert sein.
mfg
Lara50
Die Erben des Kreditnehmers. Wenn der Kredit nicht bezahlt wird haftet das Grundstück, da wie ich annehme eine Grundschuld eingetragen ist.
ml.
Erste Frage, wer ist denn nun Erbe nach der Lebensgefährtin? Gibt es ein TEstament?
Man erbt entweder alles das Haus und die SChulden oder nichts weil man ausschlägt, das Haus nehmen und die Schulden ausschlagen gibt es nicht!
Den Kredit müssen die ERben zurückzahlen!
Hallo,
wenn die Kinder das Erbe ausschlagen, dann hat sich die Bank mindestens je nach Höhe der Kreditsumme eine Grundschuld sichern lassen. Somit würde das Haus dann an die Bank fallen und die kann dann über einen regulären Verkauf oder eine Versteigerung das Haus veräußern. Vom Veräußerungspreis werden alle fälligen Kosten und Gebühren abgezogen, dann zieht die Bank ihren fälligen Kreditsaldo ab und zum Schluss bleibt bei einem guten Verkauf ein schöner Gewinn für die Bank.
Die Kinder sollten sich daher schwer über legen, ob Sie das Erbe ausschlagen. Nur wenn durch ein Gutachten feststeht, dass der Verkauf des Hauses weitaus weniger bringt wie die Schulden, die die Mutter hinterlassen hat, dann macht es Sinn das Erbe auszuschlagen.
In wie weit die Gläubiger weiter versuchen werden in den nächsten Erblinien die Schulden zu vollstrecken steht auf einem anderen Blatt. Es kann auch sein, wenn die Verstorbene Enkelkinder, Nichten oder Neffen hinterlässt, dass minderjährige Kinder auf einmal erbberechtigt werden, obwohl die Eltern das Erbe ausgeschlagen haben.
Hier macht es wirklich Sinn sich einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu suchen und dort die genaue Sachlage zu klären.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo,
wenn die Erben das Erbe ausschlagen, werden auch die Schulden (Kredit) nicht vererbt. Dann darf aber auch das evtl. vorhandene Vermögen von den Kindern nicht genommen werden. Es heißt alles oder nichts.
Der Kredit ist vermutlich mit einer Grundschuld gesichert. Die Bank wird dann die Sicherheit verwerten, d.h. die Immobilie verwerten. Sollte das nicht zur Abdeckung reichen, hat die Bank Pech gehabt. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, wird ein Nachverwalter eingesetzt vom Gericht. Der kümmert sich dann um alles.
Viele Grüße
Micha