Wer zahlt Steuern für BU-Rente?

Hallo zusammen,

zum Thema BUZ habe ich eine Spezialfrage, die mir bisher nicht einmal das Finanzamt rechtssicher beantworten konnte:

Wer muss eine private Berufsunfähigkeitsrente (den Ertragsanteil) versteuern, wenn der Versicherungsnehmer (gleichzeitig Bezugsberechtigter) das Geld an die versicherte (berufsunfähige) Person weiterleitet?

Dies ist besonders daher für uns sehr wichtig, da der Versicherungsnehmer durch sein hohes Gehalt wahrscheinlich keine Freibeträge für die BU-Rente anrechnen kann, der Versicherte jedoch lediglich eine kleine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht.

Da wir ja alle gerne Steuern zahlen, dabei aber alles richtig machen möchten, würden wir uns sehr über eine kompetente Antwort freuen (evtl. sogar mit einem Verweis auf entsprechende Paragraphen).

Herzlichen Dank

kenny

Hallo Kenny,
gute Frage!
Rechtssicher würde ich mich bei folgenden Stellen um eine schriftliche Auskunft bemühen:

  1. Ihr Versicherungsunternehmen
  2. Ihren Steuerberater

Ich sehe keinen Sinn in der Gestaltung einer BU mit getrenntem VN und VP, wenn der VN auch der Bezugsberechtigte sein soll. Sinnvollerweise sollte die VP auch bezugsberechtigt sein, dann muss sie die Rente mit dem Ertragsanteil versteuern, welcher sich nach der Dauer der Leistung (Leistungsdauer bis Ende Versicherungsdauer) bemisst. Meistens ist das Thema Steuer aber recht uninteressant, da recht wenig sonstige Einkünfte vorliegen.
LG
Martin Alber

Danke für deine Antwort.

Die Konstellation kam durch eine Familien-Gruppenversicherung, bei der der Vater seine Kinder gg BU mitversichert hat, zustande. Da die Kinder bei Vertragsabschluss noch knapp minderjährig waren, war und ist der Versicherungsnehmer auch Leistungsbezieher, wenn der Leistungsfall bei einem der Kinder eintritt.

Diese Konstellation scheint es aber wirklich nicht sehr häufig zu geben, da weder Versicherung, noch Finanzamt genau sagen konnten, wer nun die BU-Rente zu versteuern hat.

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Hoffe jemand kennt vielleicht nen passenden Paragraphen aus dem Steuer- / Versicherungsrecht.

Das Thema Steuer ist wahrscheinlich bei der BU-Rente in diesem Fall daher doch interessant, da der VN durch sein Gehalt die Freibeträge ausgereizt hat und nur der Versicherte mit seinen kleinen Erwerbsminderungsrente keine Steuern zu zahlen bräuchte.

Eine änderung des Leistungsempfängers seitens der Versicherung wird wohl einem neuen Vertrag gleich kommen und, da der Leistungsfall bereits eingetreten ist, nicht mehr möglich sein. Werd das aber mal abfragen.

VG

Hallo,

paragraphen dazu weiss ich keinen, deshalb hier keine rechtssichere antwort, aber eine mit logik, der sich das fa nicht verschliessen sollte:

schriftliche vereinbarung mit der vers. person treffen, dass der vers. nehmer die komplette bu-rente sofort an die vp weiterleitet. dies dann, evtl. mit kontoauszügen dem fa vorlegen - damit sollte die vp von der versteuerung befreit sein, da ohne einnahmen aus diesem vertrag. Somit muss die vp den ertragsanteil altersgemäß versteuern, da ausschließlich sie einnahmen aus dem vertrag hat.

Wenn das fa mucken sollte, verweis auf den elementaren grundsatz des dt. st.systems: besteuerung nach leistungsfähigkeit (wer nix bekommt, zahlt auch keine steuern). Dann sollte auch der letzte beamte die logik via dienstweg wallten lassen.

mfg ignaz

Sorry,

den Fall hatte ich auch noch nicht - kann dir also leider nicht weiterhelfen.

Besten Gruß
Matthias