Hallo zusammen,
zum Thema BUZ habe ich eine Spezialfrage, die mir bisher nicht einmal das Finanzamt rechtssicher beantworten konnte:
Wer muss eine private Berufsunfähigkeitsrente (den Ertragsanteil) versteuern, wenn der Versicherungsnehmer (gleichzeitig Bezugsberechtigter) das Geld an die versicherte (berufsunfähige) Person weiterleitet?
Dies ist besonders daher für uns sehr wichtig, da der Versicherungsnehmer durch sein hohes Gehalt wahrscheinlich keine Freibeträge für die BU-Rente anrechnen kann, der Versicherte jedoch lediglich eine kleine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht.
Da wir ja alle gerne Steuern zahlen, dabei aber alles richtig machen möchten, würden wir uns sehr über eine kompetente Antwort freuen (evtl. sogar mit einem Verweis auf entsprechende Paragraphen).
Herzlichen Dank
kenny