Wer zahlt Stromrechnung?

Hallo Rechtswissende,

wer trägt die Kosten der Schlußrechnung für Strom und Erdgas eines Frankfurter Unternehmens, wenn der Verbraucher finanziell nicht mehr in der Lage ist? Betreffende Person befindet sich seit Februar in einem Pflegeheim und hat infolge dessen nicht mehr die finanziellen Mittel diese Rechnung zu bezahlen. Das Sozialamt ist laut Auskunft nicht zuständig.

Das Unternehmen will das Geld nun über die Kinder der betreffenden Person einfordern, welche laut Sozialamt aber auch nicht dafür zuständig sind.

Wer weiss da genaueres? Vieleicht mit verweis auf Paragraphen?

Gruß,
Daniel.

Hallo Daniel,
lass Dir von dem Versorgungsunternehmen die AVB (Allgemeinen Versorgungs Bedingungen) geben. Dazu ist das Unternehmen verpflichtet.Sie liegen eigentlich auch in den Betrieben aus.
Darin steht alles wissenswerte.
Das die Kinder zahlen müßen, (wenn sie nicht in der versorgten Wohneinheit lebten) wäre mehr als unüblich.
Gruß
Dirk m.

Pech für den Energieversorger
Hi Daniel,

der Energieversorger hat einen Anspruch gegenüber der alten Person, gegen sonst niemanden (vorrausgesetzt, sie wohnte allein in der Wohnung und es bestehen keine entsprechenden Bürgschaften). Wo kämen wir denn da auch hin, dann könnte ja jeder bestehende Forderungen (ob es nun Energiekosten oder die fehlenden Raten eines Ratenkaufs sind) bei Nichterfüllen von den Angehörigen einfordern.
Wenn der Vertragspartner (die alte Person), aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlt, kann das Unternehmen den üblichen Rechtsweg gehen. Aber, wie heißt es so schön: Greif mal einem Nakten in die Tasche…
Die Schulden bleiben natürlich bestehen und gehen nach dem Ableben der Person in die Erbmasse. Aber ein Erbe kann man ja auch ausschlagen.

Was hat denn der Energieversorger bislang unternommen, um an sein Geld zu kommen? Nur Zahlungsaufforderungen und Mahnungen oder auch schon weitere rechtliche Schritte?
Ich glaube nicht, daß sich die Angehörigen ernsthafte Sorgen machen müssen.

Gruß Stefan

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Keine Verpflichtung der Kinder in den AGB möglich
Hallo!

Dass die Kinder zahlen müssten kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht stehen, da man zu Lasten Dritter keinen Vertrag schließen kann.

Gruß
Tom

Hallo Tom,
wenn die Kinder in der betreffenden Wohnung zur gleichen Zeit gewohnt haben, dann schon.
Denn sie hätten dann Anteil am Verbrauch der erbrachten Leistung.
Gruß
Dirk m.

Hallo!

Ich kenn da jetzt insb. die deutsche Rechtslage nicht genau genug, es kann aber durchaus sein, dass du vom Ergebnis her Recht hast, wenn die Situation so ist. Der Vertrag kann aber für so einen Anspruch keinesfalls die Grundlage sein.

Gruß
Tom