Wer zahlt Sturmschaden am Auto?

Hallo,

gestern war ein heftiger Sturm und das Auto eines Bekannten war am Straßenrand geparkt. Er war zu Besuch bei Freunden.
Es klingelte auf einmal und Nachbarn riefen, dass Teile eines Gartenhauses über die Straße fliegen.
Er sah dann schon, dass sein Auto an der Seite beschädigt war.
Sein Auto ist Vollkasko versichert mit Selbstbeteiligung.
Egtl müsste diesen Schaden ja die Kaskoversicherung übernehmen. Er ist aber nicht bereit die Selbstbeteiligung zu bezahlen, da das Gartenhäuschen (auch vor dem Sturm schon) einer Bretterbude glich. Kann man das Geld für die Selbstbeteiligung oder den kompletten Schaden von dem Besitzer des Gartenhäuschens verlangen, weil er fahrlässig gehandelt hat, da das Gartenhäuschen von vorneherein nicht sicher war? Allerdings wird es schwer dies zu beweisen,oder?

Vielen Dank für eure Antworten!

Egtl müsste diesen Schaden ja die Kaskoversicherung übernehmen.

Das ist ein Fall für die Teilkasko (Sturmschaden), also keine Hochstufung.

einer Bretterbude glich. Kann man das Geld für die
Selbstbeteiligung oder den kompletten Schaden von dem Besitzer
des Gartenhäuschens verlangen, weil er fahrlässig gehandelt hat,

Man kann es versuchen und sollte es auch: Zu den Erfolgsaussichten möchte ich nicht spekulieren.

Allerdings wird es schwer dies zu beweisen,oder?

Vermutlich.

Hallo,

wie Nordlicht schon sagt, die Teilkasko haftet bei Sturmschäden. Allerdings besteht ja auch die Möglichkeit der Versicherung mit zu teilen, dass man den Verdacht hat, dass der Eigentümer der Laube seinen Sicherungspflichten nicht nachgekommen ist, vielleicht nimmt dann die Versicherung ihn dann in Regreß. Wer weiss

Viele Grüße

Andreas