Eine Familie die in einem Haus zur Miete wohnt hatte am Wochenende einen Sturmschaden. U.a. sind z.B. auf der Terrasse stehende Gartenmöbel kaputt gegangen, sowie die Abdeckung eines Quick Up Pools und ein Trampolin.
Die Hausratversicherung würde nun behaupten die Gartenmöbel die auf der Terrasse stehen sind abgedeckt. Die Dinge die sich im Garten befinden (Pool und Trampolin) würden jedoch nicht zum Hausrat gehören und wären nicht abgedeckt. Evtl. würde eine Gebäudeversicherung (welche man als Mieter ja gar nicht hat) dafür aufkommen.
Hätte die Versicherung nun recht oder wäre das eher ein Versuch den Schaden gering zu halten?
die auf der Terrasse stehen sind abgedeckt. Die Dinge die sich
im Garten befinden (Pool und Trampolin) würden jedoch nicht
zum Hausrat gehören und wären nicht abgedeckt.
Die Wohngeäudeversicherung deckt keinen Hausrat, sondern Gebäudezubehör. Das Trampolin ist mit Sicherheit Hausrat, bei dem Pool wage ich keine Aussage ohne ihn gesehen zu haben. Auf jeden Fall solltet Ihr Eure Bedingungen daraufhin durchsehen, ob Hausrat im Garten versichert ist oder nur in der Wohnung und auf der Terrasse.
Eine Familie die in einem Haus zur Miete wohnt hatte am
Wochenende einen Sturmschaden. U.a. sind z.B. auf der Terrasse
stehende Gartenmöbel kaputt gegangen, sowie die Abdeckung
eines Quick Up Pools und ein Trampolin.
Die Hausratversicherung würde nun behaupten die Gartenmöbel
die auf der Terrasse stehen sind abgedeckt.
Dann hat die Familie Glück, dass sie einen gute Hausratversicherung abgeschlossen hat. Nicht in allen Hausr.Vers. sind Gartenmöbel außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück mitversichert.
Die Dinge die sich
im Garten befinden (Pool und Trampolin) würden jedoch nicht
zum Hausrat gehören und wären nicht abgedeckt.
Es kommt immer auf die Vertragsbedingungen an.
Da wir diese nicht kennen, ist eine Aussage nicht möglich.
Evtl. würde
eine Gebäudeversicherung (welche man als Mieter ja gar nicht
hat) dafür aufkommen.
Dies ist richtig. Nur könnte evt. der Hausbesitzer eine Wohngebäudevers. haben, wo solche Dinge mitversichert sind.
Bei Misstrauen gegenüber dem Versicherer, sollte die Familie ihre Versicherungsbedingungen lesen.
Gruß Merger
Ein Gruß sollte sein, also Hallo!
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Ein Quickpool oder ein Trampolin sind sicherlich keine Gebäudebestandteile und damit auch nicht über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Welche Art von Gebäudeversicherung der Vermieter hat, erfährt man spätestens dann, wenn man sich mal die Beitragsrechnung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung vorlegen lässt.
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Einen Quickpool und ein Trampolin (Sportgerät) sind m.E. dem Hausrat zuzuordnen, denn sie dienen dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (siehe versicherte Sachen / Definition Hausrat in Deinen Versicherungsbedingungen).
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Versicherter Gefahr? Sturmschäden (in der Regel ab Windstärke 8, bei guten Anbietern auch ohne Mindeswindtärke) sind grundsätzlich versichert. Um einen solchen Schaden handelt es sich nach Schilderung.
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Versicherungsort? Terassen etc. sind meist auch als Versicherungsort definiert, Gärten nicht (aber auch das bei einigen sehr guten Anbietern). Aufschluss geben auch hier die Versicherungsbedingungen. Hier könnte also der Versicherer ggf. leistungsfrei sein.
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Außenversicherung? Befindet sich Hausrat nicht in versicherten Räumen (Versicherungsort) greift ggf. die Außenversicherung, sofern vereinbart. Allerdings gilt der Schutz bei Naturgefahren in der Regel nur innerhalb von Gebäuden.
Fazit: m.E. handelt es sich hier durchaus um Hausrat. Allerdings kommt es darauf an, was in den hier zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen als Versicherungsort in den Versicherungsbedingungen dokumentiert ist.