Wer zahlt Tag wenn MA nicht auf Arbeit wg. Schnee?

Guten Tag,

man nehme an, ein MA kommt morgens nicht zur Frühschicht, da er im Schnee stecken geblieben ist. Anstatt seinem Arbeitgeber sofort Bescheid zu geben, sagt er erst um 14 Uhr Bescheid. Im Arbeitsvertrag ist eine „unverzügliche“ Benachrichtigung des Arbeitgebers vereinbart.
Es greift der BZA Vertrag.

Hallo,

wenn er sich nicht noch krank meldet rückwirkend oder einen Urlaubstag einreicht, wird er wohl einen Tag weniger bezahlt bekommen, weil er nicht arbeiten war.

Aber vielleicht ist der Arbeitgeber ja auch nett …

Greetz
S_E

ja… und die Uhrzeit ist für diese Handhabung egal… ich hab am Freitag auch auf einem drittel der Strecke gewendet, NACHDEM ich meinem Chef sagte, dass ich heute ganz sicher Gleitzeit kompensieren will.

Abend!

Aber vielleicht ist der Arbeitgeber ja auch nett …

Und wenn der Arbeitgeber nicht ganz so nett ist schickt er eine
Abmahnung, weil man noch nicht mal in der Lage war zeitnah anzurufen.

Das im Zeitalter von I-Phone und Co, wie … muß man sein.

Der Plem

Frau Holle
Ugh.

man nehme an, ein MA kommt morgens nicht zur Frühschicht, da
er im Schnee stecken geblieben ist.

Anstatt seinem Arbeitgeber sofort Bescheid zu geben, sagt er erst um
14 Uhr Bescheid. Im Arbeitsvertrag ist eine „unverzügliche“
Benachrichtigung des Arbeitgebers vereinbart.

„Unverzüglich“ heißt nicht „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Verzögern“. Schuldhaft wäre es, um 6 loszufahren, um 8 festzustellen, dass man nicht weiterkommt, nach Hause zu fahren und erst mal bis 14 Uhr zu pofen, bevor man den Arbeitgeber informiert. Wenn man unterwegs ist und kein Handy dabei hat, hat man kein Handy dabei, und daraus kann man nur ein schuldhaftes Verhalten drehen, wenn ein Handy arbeitsvertraglich vorgeschrieben ist und vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Der Betroffene ist auch nicht verpflichtet, sich auf die Suche nach einem Telefon zu begeben und dabei dann auch noch seinen Unfallversicherungsschutz zu riskieren, nur um den Arbeitgeber zu informieren.

Demzufolge wird es sich, wenn die Schneelage so war wie beschrieben, auch nicht um ein abmahnfähiges Fehlverhalten handeln. Im Hochsommer wäre eine genauere Prüfung der Behauptung zu erwarten :smile:

Was die Bezahlung angeht, so ist natürlich keine Arbeitsleistung erbracht und damit kein Entgeltanspruch entstanden. Der Mitarbeiter hätte also aufgrund „höherer Gewalt“ einen Tag unbezahlt, oder aber der Chef genehmigt im Nachhinein etwas anderes.

Aga,
CBB