in einer Wohnung sind vor kurzem Mieter eingezogen. Kurz darauf wurde festgestellt, dass die Elektrik derWohnung komplett getauscht werden musste, da unter anderem veraltet und defekt.
Bei dieser Sanierung wurde jede (!) Wand aufgestemmt, um neu Kabel zu verlegen. Nachdem die Handwerker weg sind die Wände wieder zugespachtelt, aber es muss neu tapziert und gestrichen werden.
Ist dies Sache des Vermieters oder hat der Mieter die Renovierung durchzuführen und entsprechend die Kosten für Tapeten und Farbe zu tragen?
Ist dies Sache des Vermieters oder hat der Mieter die
Renovierung durchzuführen und entsprechend die Kosten für
Tapeten und Farbe zu tragen?
Also wenn wir das Verursacher Prinzip annehmen dann muss der Vermieter für eine Wiederherrstellung sorgen.
Die Arbeiten dürften ja sowieso für eine Mietminderung ausreichen, da kann man sich natürlich auch einigen, und die Renovierung selbst machen und dafür verminderte Miete zahlen. Und der Vermieter zahlt für den entstandenen Schaden bei der Modernisierung (wenn kurz vorher bereits vom Mieter renoviert wurde)
Solche notwendigen Sanierungen einer veralteten und funktionsuntüchtigen Elektroanlage, nebst Folgkosten für die erforderliche Wohnungrenovierung, sind ausschließlich die Angelegenheit des Vermieters!
Hallo Alex,
das ist ja eine dumme Sache. Eigentlich müsste der Vermieter alles wieder so herstellen, wie es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Mieter war.
Allerdings kommt der Vermieter womöglich mit dem Begriff „Wertsteigerung“ daher-kurzum, ich kann dazu nichts Verbindliches sagen. Ich persönlich würde-wenn es meine finanziellen Mittel erlauben- mich evtl an den Materialkosten beteiligen, sonst aber keinen Finger krumm machen…
Hallo Alex,
diese Frage ist etwas komplex.
Was wurde mit dem Vermieter vereinbart?
Wenn keinerlei Vereinbarung existiert, dann muss der Mieter selbst dafür aufkommen.
Sind die Tapeten schon an den Wänden gewesen?
Welche Tapeten? Muster - Raufasertapete?
Welche Farbe? Weiß oder getönt?
Diese Angaben sind wichtig, um eventuelle Möglichkeiten der Wiederherstellung zu geben.
Gruß
brasil-pit
hallo,
der vermieter muss solche sanierungsmaßnahmen begleichen.jedoch könnte er dadurch die miete auch etwas erhöhen.
meist wird in solchen fällen die wand nur teilweise ausgebessert(also nicht komplett alles neu tapeziert) und dann gestrichen.
absprache mit dem vermieter machen wann diese ausbesserungen erfolgen,da sonst eine mietminderung in anspruch genommen werden kann.
gruß
manuela
Hallo, also meines Erachtens muss der Vermieter die Renovierungskosten tragen. Die Mieter sollen dies mit dem Vermieter versuchen vorab zu klären. Sollte dieser sich quer stellen, wurde ich einen RA hinzu ziehen.
das ist ja furchtbar zu lesen. Rein rechtlich kann ich leider keinen Rat geben, doch ich versuche das mal mit Menschenverstand.
Eine Renovierung muss innerhalb von 3 bzw 5 Jahren in den Räumen durchgeführt werden, doch der Mieter ist ja gerade erst eingezogen.
Ich denke, dass sich hier der Vermieter zumindestens beteiligen sollte. Ich als Mieter freute mich, wenn der Vorschlag käme, dass zumindest ein Gutschein für ein Baumarkt oder die Materialkosten nach Quittung übernommen würden.
Zumindestens anteilig sollte darüber nachgedacht werden, denn der Mieter kann auch einfach mal genau jetzt ausziehen, da die Wohnung ja im Moment in keinem bewohnbaren Zustand ist.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Liebe Grüße
Ysa
dies ist keine Rechtsberatung sondern lediglich ein Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen.
Soviel ich weiß steht im Gesetz, dass der Vermieter für die Renovierungsarbeiten zuständig ist, er muss demnach die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand halten.
Vielen Mietverträge sind mit Klauseln versehen, die diese Pflicht auf den Mieter abwälzen. Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofes (BGH) haben diese Klauseln aber für unwirksam gesprochen.
Hallo Alex,
das kommt darauf an was du im Mietvertrag vereinbarst.
Üblich ist allgemein mit Tapete und heller Farbe gestrichen. Wie gesagt, wichtig ist was im Mietvertrag steht. Wenn dort steht ohne Tapete, dann musst du selbst rann. allerdings bedeutet das auch, dass die Wohnung auch ohne Tapete von dir wieder abgegeben werden kann. Ich würde den Vermieter fragen ob er Tapete und Farbe bezahlt, wenn nicht genau auf die Formulierung in Mietvertrag achten. Der dezente Hinweis, dass du die Wohnung dann auch ohne Tapete wieder ablieferst wirkt manchmal wunder.