Wer zahlt Überspannungsschaden?

Durch einen Blitzeinschlag sind diverse Übersprannungsschäden im Haus entstanden. Firtzboxen, Satanlagen usw… Diese Schäden wurde den Hausratversicherungen der jeweiligen Mietern gemeldet und werden wohl problemlos abgewickelt.
In einer Wohnung war beim Einzug des Mieters schon eine Satanlage vorhanden, die vom Vermieter kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Diese Anlage wurde wohl von einem Vormieter dagelassen. Auch diese Anlage ist nun defekt.
Wer zahlt nun diesen Schaden?
Die Hausratversicherung des Mieters(dem die Anlage ja gar nicht gehört, der sie aber nutzt).
oder eine Versicherung des Vermieters???

Huhu,

Alles was bei der Anmietung vom Vermieter übernommen wurde ist und bleibt Eigentum der Vermieters, dieser ist für die Instandhaltung und Instandsetzung zuständig (ausser es wurde Kleinreparatur und Schöhnheitsreperaturen wirksam auf den Mieter übertragen).

siehe §535 BGB

ja, aber: „vom vormieter dagelassen“ bedeutet nicht unbedingt, dass es dem vermieter gehört.

ja, aber: „vom vormieter dagelassen“ bedeutet nicht unbedingt,
dass es dem vermieter gehört.

Dies bedeutet, dass es an dem Gebäude des Vermieters befestigt ist und somit in das Eigentum des Vermieters übergegangen ist.

Also sollte man den Vermieter fragen, ob eine Wohngebäudevers. besteht.

Gruß Merger

wenn jemand was an mein haus schraubt, gehört das dann mir und ich muss es ersetzen, falls es kaputt geht? ok…

abgesehen davon: woher weißt du, dass es befestigt wurde? ich kenne genug beispiele, in denen eine sat-schüssel auf einem gestell auf dem balkon steht, weil der vermieter die montage nicht erlaubt.

Genau das ist ja das Problem.
Mieter musste ja keine eigene Anlage kaufen beim Einzug, Vermieter hat die Anlage
von einem Vormieter übernommen und stellt sie ja „netterweise“ zur Verfügung
(ob abgekauft oder nicht ist nicht bekannt!).
Vermieter hat mündlich gesagt, dass diese Anlage nicht zur Gebäudeversicherung
zählt und er nicht dafür verantwortlich ist. Mieter soll sie ersetzen. Der sieht das natürlich anders.

Allerdings ist die Sat-Schüssel durch Kabel mit dem Haus verbunden.
Oder wird ein Fenster immer offen gehalten, damit man das Kabel der Sat-Schüssel direkt mit dem Fernseher/Radio verbinden kann ?
Und dies dann auch im Winter ?

Hallo!

Wenn man beim Einzug in neue Wohnung eine Sat-Anlage vorfindet und sie nutzen kann, dann MUSS man ohne andere Erklärung im Vertrag einfach davon ausgehen, sie ist Bestandteil des Vertrages und gehört dem Vermieter.

Bei allen anderen Bestandteilen oder Einrichtungen der Wohnung ist das doch auch selbstverständlich.
Wenn in Küche noch Einbaumöbel vorhanden sind und nichts dazu gesagt wird, dann ist das mitgemietet und es besteht Instandhaltungspflicht des Vermieters dafür.
Genauso für Fußbodenbeläge, Beispiel Laminat in einem Raum, mag ja sein, der Vormieter hat es verlegt und dringelassen.
Nachmieter muss davon ausgehen, es gehört zur Mietsache und muss auch unterhalten, ggf. ersetzt werden.
Abweichendes muss vereinbart werden.
Vermieter kann doch nicht argumentieren, er kannte den Zustand der Wohnung nicht und wusste nicht was Reste der Vormieter oder Bestandteile der Wohnung waren.

MfG
duck313

Warum einfach, wenns auch kompliziert geht?

Die am Haus/im Haus fest installierte Anlage (Schüssel, Verteiler, Kabel) sind Bestandteil der Gebäudeversicherung des Vermieters (dieser hat se ja übernommen).

Der in der Wohnung stehende Receiver ist Bestandteil der Hausratversicherung des Mieters.Geliehen, übernommen usw. zählt wie selbst angeschafft…

Daher müssen in diesem Fall 2 Versicherungen den Schaden regulieren.

Glück auf!

Hallo,

Oder wird ein Fenster immer offen gehalten, damit man das Kabel der Sat-Schüssel direkt mit dem Fernseher/Radio verbinden kann ?

Schon mal was von einem "Flachbandkabel gehört?

Da kann das Fenster auch geschlossen bleiben.

LG Bollfried

PS:Auch von einem langjährigen Mitglied kann man die Einhaltung der Netiquette
erwarten.

PS:Auch von einem langjährigen Mitglied kann man die
Einhaltung der Netiquette
erwarten.

Aha… und willst Du mir hier etwas unterstellen ?

Wo meinst Du, habe ich mich bei meiner Antwort nicht daran gehalten.

Bitte um Aufklärung!

Hallo Merger (oder sollte ich sagen „Grußloser“),

Aha… und willst Du mir hier etwas unterstellen ?

Nicht unter- sondern Feststellen.

Wo meinst Du, habe ich mich bei meiner Antwort nicht daran gehalten.

Schon mal was von einer Anrede und Verabschiedung gehört?

Bitte um Aufklärung!

siehe oben.

Ebenso Grußlos Bollfried

PS:Es geht mir hier gar nicht so um deine Person.Es stört nur ungemein,wenn
es sich so langsam eingebürgert hat die „guten Umgangsformen“ ausser acht zu lassen.
Mag in vielen Augen als „kleinlich“ erscheinen,viele legen jedenfalls Wert darauf.

Schau dir mal die Einträge von „Duck“ an.Egal ob Anfragen von UP´s „hingerotzt“ wurden
,eine Begrüssung und Verabschiedung habe ich in seinen Antworten noch immer gefunden.Vielleicht hatte er einfach nur eine bessere „Kinderstube“.

Hallo Bollfried,

Hallo Merger (oder sollte ich sagen „Grußloser“),

Aha… und willst Du mir hier etwas unterstellen ?

Nicht unter- sondern Feststellen.

Wo meinst Du, habe ich mich bei meiner Antwort nicht daran
gehalten.

Schon mal was von einer Anrede und Verabschiedung gehört?

Bei netten Menschen ist dies auch bei mir an der Tagesordnung.
Nur bei den anderen vergesse ich dies auch manchmal bewusst.

Bitte um Aufklärung!

siehe oben.

Ebenso Grußlos Bollfried

Finde es toll dass es auch den Vornamen Grußlos gibt.

Gruß Merger