Wer zahlt Umzug bei Baufälligkeit?

Hallo
Mal nur so eine Frage. Wenn da ein Mietshaus mit 45 Wohnungen ist, die aber nur zur Hälfte belegt ist. Die Mietgesellschaft ist „ständig Pleite“ und flüchtet sich von einer GMBH in die nächste. Das Haus wird nur „nordürftig in Stand gehalten“. Wirkt ziemlich Baufällig - zum Beispiel löst sich die Eingangstreppe so langsam vom Haus und so.

Wenn nun das Haus für Baufällig erklärt werden würde, wer müsste dann dafür sorgen, das die verbleibenden Mieter irgendwo unterkommen?
Ich sag mal so: In einem solchen Haus wohnen natürlich nicht „besser betuchte“ und die meisten leben von Rente oder Sozialhilfe oder wenig Einkommen. Ein Umzug ist natürlich mit erheblichen Kosten verbunden. Der Umzug selber, die Renovierung der neuen Wohnung, evtl. neue Möbel oder eine neue Küche usw.
Kann man hierbei einfach sagen „Ja, Pech gehabt“ und „fangt halt noch mal von vorne an“? Oder gibt es in einem solchen Fall irgendwelche Regelungen?

Würde mich halt mal so interessieren.

Gruß
Andreas

t

ist „ständig Pleite“ und flüchtet sich von einer GMBH in die
nächste.

Ein Umzug ist natürlich mit

erheblichen Kosten verbunden. Der Umzug selber, die
Renovierung der neuen Wohnung, evtl. neue Möbel oder eine neue
Küche usw.
Kann man hierbei einfach sagen „Ja, Pech gehabt“ und „fangt
halt noch mal von vorne an“? Oder gibt es in einem solchen
Fall irgendwelche Regelungen?

Hi,

wenn Du den obigen Satz mit den untrigen in Verbindung bringst, fällt Dir dann was auf?

Neue Möbel, sofern es sich nicht um Einbaumöbel handelt, die noch einen guten Restwert haben, wird man kaum ersetzt bekommen, denn schließlich kann man seine Möbel ja mitnehmen. Dies gilt auch für eine Küche, sofern es keine Einbauküche ist. Sind die Möbel schon alt, werden sie auch nicht ersetzt werden müssen.

Umzugskosten u. ä. wären schon eher denkbar. Ob allerdings von einer Firma, die ständig Pleite ist, etwas zu holen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Manchmal muß man abwägen, ob es sich lohnt ein Gerichtsverfahren anzustrengen um zwar sein Recht zu bekommen, aber auf den Kosten dann sitzenbleibt, weil von der unterlegenen Partei nichts zu holen ist. Da kommen dann zu den Umzugskosten auch noch Kosten für Anwalt und Gericht dazu.

Gruß
Tina

Dagegen kann man natürlich auch einwenden, dass die Mieter jahrelang für lau in dem Haus leben konnten und bei jedem irgendwann ein Umzug ansteht.

Ich sehe keinen gesetzlichen Anspruch der Mieter. Abgesehen davon ist beim Vermieter nichts zu holen und warum soll der Steuerzahler für den Umzug aufkommen?

Hi

Ich meinte das jetzt auch nicht so, das man generell jedes Möbelstück ersetzt bekommt. Es ging darum, das viele Möbelstücke im Laufe der Jahre „leiden“. Gerade wenn man günstige Sachen kauft oder die Sachen schon Jahre alt sind. Solange sie an einem Ort verweilen ist alles in Ordnung, aber wenn man sie bewegen möchte - gerade in einem großen Engen Mietshaus - könnten diese zu Schaden kommen oder auseinanderbrechen.
Ich seh das z.B. bei der Küche meiner Mutter. Die ist kürzlich umgezogen. Die Küche - immerhin schon knapp 25 Jahre alt - sieht von außen absolut Top aus. Als wir dann aber die Schränke von den Wänden gerückt haben sahen wir dahinter dass das Holz der Schränke teilweise stark angegriffen war (Feuchtigkeit, Schimmel, Bruch). Die Küche hätte sicher noch 10 Jahre „durchgehalten“. Jetzt wo wir sie aber ausbauen mußten, war sie nicht mehr zu gebrauchen.
So meinte ich das eben… Oder der Wohnzimmerschrank. Einer dieser „riesigen alten“ Wohnzimmerschränke aus den 70ern (oder älter). Der wurde damals über den Balkon in die Wohnung gehieft. Das war damals noch möglich, weil davon ein Flachdach des Eingangbereiches war. Mittlerweile war es zu einem Schrägdach ausgebaut worden und der Schrank konnte nur noch kaputt geschlagen werden und in einzelteilen entsorgt werden.
Dies meinte ich eben.

Wie gesagt. War ja auch nur eine Grundsatzfrage. Kann ja sein, das in dem Fall auch andere Bereiche „greifen“. Immerhin würde ein Auszug/Umzug ja für viele Bedeuten, das sie sich verschulden müssten, bzw. das sie überhaupt nicht in der Lage wären einen Umzug zu finanzieren, da sie überhaupt keine Mittel dazu haben.
Ich meine, sollte doch mal jeder in sich selbst reinhören, wenn es plötzlich heißt „Ziehen sie aus“.
Ich meine ich kenne Leute, die ziehen jedes Halbe Jahr in eine andere Wohnung, aber ich gehöre nicht zu solchen Leuten.
Aber wie gesagt: Ist ja nur rein fiktiv die Frage.

Öhm… Wo habe ich denn gesagt, das die Mieter „für Lau“ dort wohnen dürfen???
Wenn dem so wäre, würde man wohl durchaus Geld übrig behalten.
Aber dem ist ja nicht so… Wird ganz normal Miete und Nebenkosten kassiert…

Hi

Ich meinte das jetzt auch nicht so, das man generell jedes

gerade in einem großen Engen

Mietshaus - könnten diese zu Schaden kommen oder
auseinanderbrechen.

Dieses Risiko hat man doch immer, wenn man umzieht.

Ich seh das z.B. bei der Küche meiner Mutter. Die ist kürzlich
umgezogen. Die Küche - immerhin schon knapp 25 Jahre alt -
sieht von außen absolut Top aus.

Das mag ja alles sein, aber man bekäme, wenn übehaupt, nur den Zeitwert ersetzt und der ist bei einer 25 Jahre alten Küche eben = 0.

Ein weiteres Problem wäre, ob der Mangel (feuchte Wand) überhaupt an den VM gemeldet wurde.

So meinte ich das eben… Oder der Wohnzimmerschrank. Einer
dieser „riesigen alten“ Wohnzimmerschränke aus den 70ern (oder
älter). Der wurde damals über den Balkon in die Wohnung
gehieft. Das war damals noch möglich, weil davon ein Flachdach
des Eingangbereiches war. Mittlerweile war es zu einem
Schrägdach ausgebaut worden und der Schrank konnte nur noch
kaputt geschlagen werden und in einzelteilen entsorgt werden.
Dies meinte ich eben.

Aber auch hier wird der Zeitwert = 0 sein.

Wie gesagt. War ja auch nur eine Grundsatzfrage. Kann ja sein,
das in dem Fall auch andere Bereiche „greifen“. Immerhin würde
ein Auszug/Umzug ja für viele Bedeuten, das sie sich
verschulden müssten, bzw. das sie überhaupt nicht in der Lage
wären einen Umzug zu finanzieren, da sie überhaupt keine
Mittel dazu haben.

Wie ich schon geschrieben hatte, selbst wenn die Firma schadenersatzpflichtig wäre, wenn sie Pleite ist wird sie den Schaden nicht ersetzen, auch wenn Du 100 mal Recht hast. Im Gegenteil, würdest Du klagen und Recht bekommen, könnte es trotzdem sein, daß Du auf Deinen Anwaltskosten und den Gerichtskosten sitzen bleibst. Dann hast Du zwar Recht, kaufen kannst Du Dir aber dafür auch nichts.

Ich meine, sollte doch mal jeder in sich selbst reinhören,
wenn es plötzlich heißt „Ziehen sie aus“.

Was hat das jetzt damit zu tun?

Ich meine ich kenne Leute, die ziehen jedes Halbe Jahr in eine
andere Wohnung, aber ich gehöre nicht zu solchen Leuten.
Aber wie gesagt: Ist ja nur rein fiktiv die Frage.

Eben.

Gruß
Tina

Hallo,
in §573 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html) sind die Gründe genannt, weswegen ein Vermieter ganz regulär und ohne Schadensersatzpflicht ein Wohnung kündigen kann. In Absatz 2 Satz 3 heißt es dort:
„…der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde;…“
Zur angemessenen wirtschaftlichen Verwertung kann aber auch ein Abriss des Hauses und anschließender Neubau gehören, wenn sich eine Instandsetzung in keiner Weise mehr lohnt oder sogar ganz unmöglich ist. Ein Beispiel dazu: http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/kuendigung…

Einen Anspruch auf Umzugskosten gibt es also dabei keine. Genauso wenig wie der Vermieter Ansprüche auf Schadensersatz (Maklerkosten, Arbeitsaufwand etc.) bei einer regulären Kündigung durch den Mieter hätte.
Gruß
loderunner (ianal)

So meinte ich das eben… Oder der Wohnzimmerschrank. Einer
dieser „riesigen alten“ Wohnzimmerschränke aus den 70ern (oder
älter). Der wurde damals über den Balkon in die Wohnung
gehieft. Das war damals noch möglich, weil davon ein Flachdach
des Eingangbereiches war. Mittlerweile war es zu einem
Schrägdach ausgebaut worden und der Schrank konnte nur noch
kaputt geschlagen werden und in einzelteilen entsorgt werden.
Dies meinte ich eben.

Hallo!

Genau das Problem hatte ich gestern. Der alte Wohnzimmerschrank sollte im Keller aufgestellt werden, passte aber nicht durch die Kellertür.

Ich habe ihn zerlegt und das größte Einzelteil sorgfältig in zwei Teile zersägt und unten wieder zusammengeschraubt. Jetzt sieht man zwar noch eine ca. 15 cm lange „Naht“, aber die bekomme ich auch noch hin, indem ich passenden Kitt auftrage oder ein farblich passendes Klebeband drüberklebe.

Man muss alte Schränke nicht kaputt schlagen - es geht auch anders! Wenn die Sachen einmal von guter Qualität waren, vertragen sie auch einen mehrmaligen Auf- und Abbau. Mein „Schätzchen“ stammt aus dem Jahr 1961 und wurde jetzt zum 4. Mal aufgebaut. Wenn man sich bemüht, geht viel und mangelhaftes Mobiliar lässt sich an Sperrmülltagen auch leicht ergänzen. Oder man besucht mal die Möbelkammer. Auch bei Ebay gibt es vieles, was noch gut in Schuss ist und nicht viel kostet.

Abgesehen davon gehört ein Umzug wegen Baufälligkeit doch auch zum Lebensrisiko. Wenn man in ein altes Haus zieht, muss man doch damit rechnen, dass es irgendwann mal baufällig wird. Nicht jedes schafft es bis zum Denkmal. Wer das nicht möchte, bezieht einen Neubau.

Gruß

Anne

Nun gut… Das war ein 5 Meter langer und 2m Hoher Wohnzimmerschrank. Ob ich da jetzt noch mit der Stichsäge ansetzen wollte um den dann mit einer großen Naht Quer durch stehen lassen möchte… Aber darum geht es ja auch nicht… War ja nur als Beispiel.

„Altes Haus“ ist immer Relativ. Ich finde ein 35 Jahre altes Haus ist nicht unbedingt als „Alt und Baufällig gefährdet“ anzusehen. Zumal es vor 10 Jahren auch noch voll bewohnt und gepflegt wurde. Ist eben nur die Sache, das der Vermieter irgendwann Pleite war und das Objekt dann immer nur „weitergereicht“ wurde und diese nur Miete kassierten und kaum was machten.
Im Gegenteil. Als es das erste mal verkauft wurde, hat der Vermieter ganz großkotzig die Maler anrücken lassen, die das komplette Haus strichen. Zu allem Überfluß wurde sogar der Boden lackiert!!
Also vorher waren dort normale Steinfliesen, die man in alten Sozialen Wohnungsbau halt hatte. Etwas rau, so das man vernünftig gehen konnte. Und dann wurden sie lackiert. Wirklich lackiert.
Man sieht jeden Fußabdruck drauf (auch wenn die mal „Gummi Geben“). Und bei Regen und wenn Schnee drauf fällt ist es die reinste Rutschbahn.
Wie gesagt. Dafür war damals Geld. Aber jetzt löst sich z.B. die Treppe vom Haupthaus. Letztens ist das Geländer abgefallen, weil abgerostet. Dies wurde dann „notdürftig“ wieder angeschweisst.
Und von den Balkonen lösen sich ganze Beton-Brocken, weil die Stahlgitter im Beton anfangen zu Rosten und sich der Beton löst.

Und von den Balkonen lösen sich ganze Beton-Brocken, weil die
Stahlgitter im Beton anfangen zu Rosten und sich der Beton
löst.

Hi!

Das ist richtig teuer! Das Problem haben wir hier auch. Gerade die Häuser aus den 60er und 70er Jahren sind damit jetzt fällig. Der kalte Winter hat den Balkonen stark zugesetzt.

Ich lasse gerade zwei Balkone sanieren und für das Geld könnte ich mir auch einen feinen Neuwagen kaufen. Bäder sind auch teuer und in dem Alter langsam fällig. Da sind pro Bad auch mal schnell 6000 - 10000 weg.

Sowas lohnt sich nicht in einem Haus, in dem lauter sozial schwache Billig-Mieter wohnen. Entweder macht man eine echte Sanierung und setzt danach betuchtere Leute rein, oder man lässt das Haus verkommen und reißt es irgendwann ab. Und wenn man finanzschwach ist, bleibt nur die zweite Möglichkeit.

Meine Sanierung wird sich auch nicht rechnen, aber ich bin sentimental - es ist mein Elternhaus. Und ich hoffe auf ordentliche Nachmieter.

Aber für eine alte Bude voller Hartz IV - Mieter in einer schlechten Gegend weit weit weg, würde ich das auch nicht tun. Dann lieber so lange die moderaten Mieten kassieren, wie es eben geht und wenn keiner mehr dort wohnen will, verkaufen (zum Grundstückspreis) oder abreißen. Und bis dahin nur das Allernötigste tun, damit sich keiner verletzt.

Du darfst nicht vergessen, dass so ein Haus eine Geldanlage ist und vermutlich hat es sich schon lange amortisiert.

Gruß

Anne