Wer zahlt Unfall mit Privatauto bei Arbeitsfahrt

Hoffe Rubrik ist richtig:
Mal angenommen man hat einen Auffahrunfall mit seinem privaten PKW während einer Arbeitsfahrt verschuldet (AG Hausverwaltung und Fahrt zur Wohnungsbesichtigung).
Muß der AG sich an dem Schaden beteiligen? Oder muß der AN komplett den Schaden übernehmen? AN bekommt kein Geld für die Nutzung seines privaten PKW´s. Hin und wieder mal etwas für eine Tankfüllung…
Es steht aber kein Firmenauto zur Verfügung.
Welche Versicherung muß zahlen?
Kann der AN sich durch eine Versicherung absichern, wenn er sein privates Auto für die Firma nutzt, die der AG abschließt?

Christine

Hoffe Rubrik ist richtig:

ich glaube eher nicht.

Mal angenommen man hat einen Auffahrunfall mit seinem privaten
PKW während einer Arbeitsfahrt verschuldet (AG Hausverwaltung
und Fahrt zur Wohnungsbesichtigung).
Muß der AG sich an dem Schaden beteiligen?

ich glaube eher nicht.

Oder muß der AN
komplett den Schaden übernehmen?

ich denke ja.

AN bekommt kein Geld für die
Nutzung seines privaten PKW´s. Hin und wieder mal etwas für
eine Tankfüllung…
Es steht aber kein Firmenauto zur Verfügung.
Welche Versicherung muß zahlen?

ganz bestimmt deine eigene.

Kann der AN sich durch eine Versicherung absichern, wenn er
sein privates Auto für die Firma nutzt, die der AG abschließt?

Ist mir so nicht bekannt.

Du kannst aber den Unfall oder auch die Selbstbeteiligung steuerlich geltend machen!

Muß der AG sich an dem Schaden beteiligen? Oder muß der AN
komplett den Schaden übernehmen? AN bekommt kein Geld für die

Je nachdem, wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn es gar nicht geregelt ist, kann sich der AG weigern, den schaden zu übrnehmen.

Welche Versicherung muß zahlen?

KFZ-Haftpflicht bzw. -Vollkaso

Kann der AN sich durch eine Versicherung absichern, wenn er
sein privates Auto für die Firma nutzt, die der AG abschließt?

Vollkasko abschließen und sich das Geld vom AG erstatten lassen. Alternative: das eigene auto stehen lassen und notfalls auf Kosten des AG mit dem Taxi fahren.

also ohne gewähr und ohne kenntnis des einzelfalls;

wenn dann hättest du anspruch gegenüber dem arbeitgeber ( wenn es sich um einen solchen handelt ) auf einen sog. verschuldensunabhängigen aufwendungsersatz ( glaube ein 670er § des BGB ).

setzt aber vor. das die tätigkeit nicht auch hätte in zumutbarer weise zu fuss erfolgen können.

die fahrt muss auf anordung des ag erfolgen bzw. wenn die nutzung des privaten pkw objektiv erforderlich gewesen wäre.

selbst mit einer üblichen kilomterpauschale ( hier nicht der fall ) wäre der ag nicht entlastet, dh. der verlust des sfr rabattes sowie der kfz schaden bleiben aus gründen der überobligatorischen aufwendungen erstattungspflichtig.

ein eventuelles mitverschulden ist dem fahrer anzurechnen.

ich hoffe ich habe es soweit richtig wiedergegeben.

ja man kann sich als ag / verein dagegen versichern - dienstreisekasko.

falls kein arbeitsverhälntnis vorliegt- im auftrag einer eigentümergemeinschaft unterwegs - wirds sicher auf den einzelfall und der vertraglichen gegebenheiten ankommen. hier kann ein verständiger jurist sicher sachdienlicher antworten.

grüße

andreas sokol

Der AG zahlt das nicht, also nicht
aus gesetzllichen Gründen.
Absetzen kan man es aber.

Der AG zahlt das nicht, also nicht
aus gesetzllichen Gründen.
Absetzen kan man es aber.

welche rechtsnorm?

grüsse

a.s.

Hallo,
also dafür könnte der Arbeitgeber auch eine Dienstreisekasko haben.

Grüße
Marco