Hallo,
mal angenommen, Nachbar A wird von Nachbar B übelst drangsaliert. Nachbar A möchte endlich Ruhe haben und reicht Unterlassungsklage gegen B ein. Wer zahlt diese und die Anwaltskosten? A, weil er die Klage eingereicht hat (bzw. sein Anwalt), oder B, weil er der Verursacher des Ganzen ist?
Danke schonmal,
Sash
Zunächst trägt jeder seine eigenen Kosten und der Kläger die Gerichtskosten. Durch das Urteil wird dann festgelegt, wer die Kosten zu tragen hat. Dies entscheidet sich nach dem Obsiegen. Gewinnt z.B. der Kläger ganz, muss der Beklagte ihm alle Kosten erstatten. Ebenso umgekehrt. In vielen Fällen kann man auch teilweise gewinnen, dann werden die kosten teils von der einen und teils von der anderen Partei getragen.
Die wichtigste Vorschrift dazu ist § 91 ZPO.